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Vergütungsentwicklung 02.10.2024 13:19:00

Erneut Erfolg für Porsche-Betriebsräte vor Gericht - Porsche-Aktie verliert leicht

Erneut Erfolg für Porsche-Betriebsräte vor Gericht - Porsche-Aktie verliert leicht

Im Streit um die Kürzung der Gehälter von mehreren Betriebsräten bei Porsche haben die Arbeitnehmervertreter vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg einen erneuten Sieg errungen.

Volkswagen
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Das Gericht stellte fest, dass die Herabsetzung durch die Volkswagen-Tochter ungerechtfertigt gewesen ist, wie ein Sprecher in Stuttgart mitteilte. Das Landesarbeitsgericht habe der Klage der Betriebsräte auf Zahlung einer höheren Vergütung stattgegeben. Damit wurde ein Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart bestätigt.

Vor dem Hintergrund eines Strafprozesses gegen VW-Manager hatte der BGH die langjährige Praxis für unzulässig erklärt, die Gehälter von Betriebsräten nach deren "hypothetischer Entwicklung" zu bemessen. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts hat Porsche die hypothetische Karriere- und Vergütungsentwicklung der freigestellten Betriebsräte ursprünglich, vor der Kürzung, korrekt nachvollzogen. Der Autobauer durfte dabei auch Eigenschaften, etwa die Fortbildungsbereitschaft der Betriebsräte mitbewerten, die sich während der Freistellungszeit gezeigt hatten. Die Urteile sind bisher nicht rechtskräftig.

Zunächst hatten "Stuttgarter Nachrichten" und "Stuttgarter Zeitung" berichtet. Das Kuriose an dem Fall ist dem Bericht zufolge, dass Porsche und Betriebsrat vor Gericht zwar als Gegner auftreten, aber nicht erbittert miteinander streiten. Vielmehr herrsche in der Sache weitgehend Einigkeit. Im Kern will die Arbeitgeberseite bei der Vergütung ihrer Betriebsräte demnach aber rechtlich auf der sicheren Seite stehen und damit eine möglichst hohe Verlässlichkeit für ihre leitenden Mitarbeiter erreichen, die über diese Gehälter entscheiden.

Die Aktie von Porsche verliert im XETRA-Handel zeitweise 0,17 Prozent auf 40,67 Euro.

STUTTGART (awp international)

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Bildquelle: istock/lightkey,ben smith / Shutterstock.com

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