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Experten-Kolumne 28.05.2026 10:41:04

Das revidierte VAG: mehr Transparenz - aber auch mehr Aufwand

Das revidierte VAG: mehr Transparenz - aber auch mehr Aufwand

Die Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes reguliert den Schweizer Versicherungsvertrieb neu. Mehr Transparenz und Kundenschutz gehen jedoch mit höherem administrativem Aufwand einher.

Der Schweizer Versicherungsvertrieb steht seit Anfang 2024 unter neuen Vorzeichen. Mit der Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) wollte der Gesetzgeber unter anderem den Kundenschutz stärken, mehr Transparenz im Vertrieb schaffen und einheitliche Qualitätsstandards für die Beratung etablieren. Die Reform verändert damit zentrale Spielregeln im Versicherungsmarkt - mit direkten Auswirkungen auf Versicherer, Versicherungsvermittler und Kunden.

Erweiterter Vermittlerbegriff

Eine zentrale Neuerung betrifft die Regulierung der Versicherungsvermittlung. Der Begriff des Versicherungsvermittlers wurde erweitert und umfasst heute den gesamten Versicherungsvertrieb. Als Versicherungsvermittler gilt, wer Versicherungsnehmer beim Abschluss von Versicherungsverträgen berät, deren Abschluss vorbereitet oder ermöglicht - unabhängig davon, ob dies persönlich, telefonisch oder über digitale Plattformen geschieht.

Weiterhin wichtig bleibt die Unterscheidung zwischen gebundenen und ungebundenen Versicherungsvermittlern. Ungebundene Versicherungsvermittler - sogenannte Makler - handeln im Interesse der Versicherungsnehmer und haften grundsätzlich selbst für fehlerhafte Beratung. Gebundene Versicherungsvermittler - sogenannte Agenten - vertreten dagegen in der Regel die Interessen eines Versicherers, der auch für ihr Verhalten haftet. Da jedoch die Unterscheidung zwischen gebundenen und ungebundenen Versicherungsvermittlern nicht mehr anhand einer wirtschaftlichen Bindung an ein oder zwei Versicherungsunternehmen (mehr als 50% des Umsatzes) erfolgt, sondern aus Sicht der Kunden beurteilt wird, ob jemand in ihrem Interesse tätig ist, ändert sich die Einordnung grundlegend. Die meisten Versicherungsvermittler, die nicht dem Eigenvertrieb eines Versicherers angehören, gelten neu als ungebundene Versicherungsvermittler.

Regulierungslücke geschlossen
Branchenregister schafft neue Standards

Ein wichtiger Umsetzungsschritt erfolgte Anfang 2026: Neu müssen auch gebundene Versicherungsvermittler einen formalen Qualifikationsnachweis erbringen und sich in ein Branchenregister eintragen lassen. Damit wurde eine bisherige regulatorische Lücke respektive Ungleichbehandlung von gebundenen und ungebundenen Versicherungsvermittlern geschlossen. Mit dem neuen Branchenregister des Berufsbildungsverbands der Versicherungswirtschaft (VBV) wird der Versicherungsvertrieb erstmals flächendeckend qualifikationsbasiert erfasst. Die Registrierung ist personenbezogen und setzt einen entsprechenden Qualifikationsnachweis sowie regelmässige Weiterbildungen voraus.

Konsolidierung und Statuswechsel
Höhere Qualifikations- und Compliance-Anforderungen

Die neuen regulatorischen Anforderungen wirken sich zunehmend auch auf die Struktur des Versicherungsvertriebs aus. Höhere Qualifikationsanforderungen, strengere Verhaltenspflichten und zusätzliche Dokumentationsvorgaben erhöhen den administrativen Aufwand für Vermittler und Vermittlungsunternehmen.

In der Branche wird deshalb vermehrt mit einer Konsolidierung des Versicherungsvertriebs gerechnet. Steigende Anforderungen und Kosten dürften dazu führen, dass kleinere Versicherungsvermittler, aber auch grössere Vermittlungsstrukturen aus dem Markt verschwinden. Gleichzeitig prüfen einzelne Versicherungsvermittler den Wechsel vom gebundenen zum ungebundenen Status, um ihre Marktposition flexibler zu gestalten und mehrere Versicherer pro Versicherungszweig anbieten zu dürfen.

Mit den neuen Pflichten steigt zugleich das regulatorische Risiko der Versicherungsvermittler: Verstösse gegen Qualifikations-, Registrierungs- oder Verhaltenspflichten können zu aufsichtsrechtlichen Massnahmen oder Sanktionen führen. Entsprechend gewinnt Compliance im Versicherungsvertrieb an Bedeutung. Für viele Unternehmen bringt dies erheblichen organisatorischen Aufwand mit sich. Prozesse, Compliance-Strukturen und Ausbildungsprogramme mussten angepasst oder neu aufgebaut werden. In der Praxis bindet dies häufig zusätzliche personelle Ressourcen.

Der Praxisbeweis steht aus

In der Branche wird die Reform entsprechend unterschiedlich beurteilt. Broker kritisieren den steigenden administrativen Aufwand und höhere Kosten. Versicherungsunternehmen sehen die Entwicklung teilweise positiver: Einheitlichere Qualitätsstandards, klarere Verantwortlichkeiten und höhere Ausbildungsanforderungen sollten zu einer stärkeren Professionalisierung des Vertriebs führen.

Damit stellt sich die zentrale Frage: Wurde das Ziel der VAG-Revision erreicht? Das lässt sich derzeit noch nicht abschliessend beurteilen. Viele der neuen Instrumente wie das Branchenregister und die erweiterten Qualifikations- und Weiterbildungspflichten befinden sich noch in der Umsetzungsphase.

Klar ist jedoch bereits heute: Die Versicherungsvermittlung in der Schweiz wird erstmals über alle Vertriebskanäle hinweg einheitlicher reguliert - und mehr Transparenz und höhere Qualitätsstandards gehen mit zusätzlichem regulatorischem Aufwand einher. Ob sich dieses neue Niveau von Kundenschutz und Regulierung bewährt, wird sich erst in der Praxis zeigen.

Kommentar der Maklerzentrum Schweiz AG

Über Maklerzentrum Schweiz AG
Die Maklerzentrum-Gruppe, bestehend aus der Maklerzentrum Schweiz AG und ihrer Tochtergesellschaft MZ Consulting GmbH, verfügt aktuell über einen Bestand von über 200‘000 Kunden und ein Vermittlernetz mit über 400 Vertriebspartnern. Sie erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Back-Office, Bestandespflege und Ausbildung für diverse Versicherer und ihr Vermittlernetz.

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.

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