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Wettbewerbsstrafe 18.09.2024 16:31:03

Alphabet-Aktie leicht im Plus: EU-Gericht verkündet Urteil im Prozess gegen Google - Strafe annulliert

Alphabet-Aktie leicht im Plus: EU-Gericht verkündet Urteil im Prozess gegen Google - Strafe annulliert

Im Streit um eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 1,49 Milliarden Euro hat Google vor dem Gericht der EU einen Sieg errungen.

Alphabet C
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Die EU-Kommission habe nicht hinreichend nachgewiesen, dass Google bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst "AdSense for Search" seine beherrschende Stellung missbraucht habe, entschieden die Richter. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden.

Bei "AdSense for Search" können andere Internetseiten Google-Suchmasken einbinden und erbringen dafür Gegenleistungen. Die Vereinbarungen mit Google enthielten zunächst jedoch Klauseln, die die Anzeige von konkurrierenden Diensten einschränkten oder ganz untersagten. Mehrere Unternehmen beschwerten sich bei den Kartellämtern, darunter Microsoft, Expedia und die Deutsche Telekom. Google nahm daraufhin Änderungen am Modell vor. Finanziell ist "AdSense" für das Unternehmen eher ein Nischenprodukt. Die EU-Kommission stellte 2019 Verstösse von Google zwischen den Jahren 2006 und 2016 fest und verhängte daraufhin eine Geldbusse.

Die Richter bestätigten zwar die meisten Feststellungen der EU-Kommission, erklärte aber die Wettbewerbsstrafe für nichtig. Die Brüsseler Behörde habe nicht alle relevanten Umstände bei der Frage berücksichtigt, ob die Vertragsklauseln seitens Google missbräuchlich gewesen seien.

"Wir freuen uns, dass das Gericht Fehler in der ursprünglichen Entscheidung erkannt und die Geldbusse aufgehoben hat", teilte Google mit. Es gehe in dem Fall um eine sehr begrenzte Kategorie von nur aus Text bestehenden Suchanzeigen, die auf den Webseiten einer kleinen Anzahl von Publishern platziert würden.

Vergangene Woche musste Google vor dem EuGH bereits eine Niederlage hinnehmen: Die Richter bestätigten eine Strafe der EU-Kommission in Höhe von 2,4 Milliarden Euro im Zusammenhang mit Googles Preisvergleichsdienst Google Shopping. Der Tech-Riese habe seine Marktmacht missbraucht, indem auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Resultate des eigenen Preisvergleichsdiensts gegenüber denen der Konkurrenz bevorzugt worden seien. Google hatte auch hier schon vor dem Urteil Änderungen vorgenommen.

In Brüssel wird seit Jahren darum gerungen, wie man Wettbewerbsverzerrungen durch die riesigen Tech-Konzerne verhindern kann. Neben Gesetzen wie dem Digital Markets Act (DMA), das die Dominanz von grossen Online-Plattformen bekämpfen soll, überzogen die Wettbewerbshüter der EU-Kommission etwa Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Strafen in einer Gesamthöhe von gut acht Milliarden Euro. Der Konzern verdaute diese mit seinem boomenden Online-Werbegeschäft zwar schnell, musste allerdings in manchen Fällen sein Geschäftsmodell ändern.

Im Mittwochshandel an der NASDAQ gewinnt die Aktie der Google-Mutter Alphabet zeitweise 0,12 Prozent auf 160,48 US-Dollar.

LUXEMBURG (awp international)

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Bildquelle: rvlsoft / Shutterstock.com,Denis Linine / Shutterstock.com

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