Optische Vergünstigung |
24.08.2024 21:47:00
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Wie Anleger und Unternehmen von Aktiensplits profitieren können
Aufgrund von erheblichen Kurssteigerrungen kommt es von Zeit zu Zeit immer wieder dazu, dass die Aktien von sehr beliebten Unternehmen hohe dreistellige bzw. vierstellige Kurse erreichen. Damit jedoch keine Kleinanleger ausgeschlossen werden, führen viele Konzerne Aktiensplits durch, um die eigenen Papiere optisch zu vergünstigen.
• … auch wenn es sich nur um einen psychologischen Trick handelt
• Günstigere Aktien haben eine grössere Zielgruppe
Bei einem klassischen Aktiensplit handelt es sich um eine Kapitalmassnahme, bei welcher die Anteilsscheine eines Konzerns durch eine festgelegte Quote aufgeteilt werden. Teilt ein Konzern seine Aktien beispielsweise im Verhältnis 1:5, wird die Anzahl der ausstehenden Anteilsscheine verfünffacht, während der Preis je Wertpapiere gefünftelt wird.
Ein Beispiel für einen Aktiensplit
Im Vorfeld eines Aktiensplits müssen zunächst die Aktionäre einer Gesellschaft, in der Regel bei der Hauptversammlung, über einen möglichen Aktiensplit sowie das Tauschverhältnis abstimmen. Um einen Aktiensplit durchzuführen, genügt dabei eine einfache Mehrheit.
Sofern es sich bei den zuteilenden Wertpapieren um Nennbetragsaktien handelt, werden die alten Aktien, sofern der Vorschlag von der Mehrheit der Anteilseigner unterstützt wird, eingezogen und neue Aktien mit gleicher Wertpapierkennnummer an die Aktionäre ausgegeben. Handelt es hingegen um Stückaktien ohne Nennwert, wird die Aufteilung mit Hilfe einer Satzungsänderung durchgeführt.
Einigen sich die Aktionäre so beispielsweise auf eine Aktiensplittung im Verhältnis 1:5, erhält jeder Aktionär fünf neue Aktien für eine alte Aktie. Kostete das zugrundeliegende Wertpapier vor dem Split 1'000 Franken, sind es nach dem Aktiensplit somit nur noch 200 Franken. Darüber hinaus erhöht sich die Anzahl der verfügbaren Aktien von beispielsweise einer Million Stück auf fünf Millionen Stück.
Der Hauptgrund für einen Aktiensplit
Mittels eines Aktiensplits werden bestehende Aktien in eine grössere Anzahl neuer Aktien mit einem geringeren Wert umgewandelt. Mit solch einem Schritt reduziert sich somit unmittelbar der Preis pro Aktie. Die jeweilige Aktie wirkt so optisch billiger und ist in der Regel ebenfalls leichter handelbar, da der geringere Preis eine grössere Zielgruppe anspricht. Aktien mit einem Preis von beispielsweise 10 Franken sind so für jede Anlegerschicht erschwinglich, während Aktien mit einem Preis von 2'000 Franken pro Stück schon eine gewisse Kapitalausstattung des Investors erfordern.
Viele Konzernmanager möchten mit einem Aktiensplit somit lediglich die Psyche des Kleinanlegers überlisten. Denn ob eine Aktie 10 oder 2'000 Franken kostet, sagt noch lange nichts über die Qualität eines Unternehmens aus. Dennoch wirken hohe Aktienkurse für viele Kleinanleger sehr abschreckend und unattraktiv, was schlussendlich häufig dazu führt, dass sie, unabhängig von der fundamentalen Bewertung des Unternehmens, lieber optisch günstige Aktien kaufen.
Mithilfe eines Aktiensplits unternehmen Firmenchefs somit den Versuch, den eigenen Aktien wieder neuen Schwung zu geben und setzen dabei kalkuliert auf einen Denkfehler, welcher gerade bei vielen Privatanlegern vorherrscht.
Die Vorteile für Investoren und Unternehmen
Aktiensplits haben in der Regel einen grossen Einfluss auf die Kursentwicklung eines Wertpapiers. So löst häufig allein die Ankündigung eines Splits eine kurzfristige Preisrally aus. Dementsprechend kann sich ein Aktiensplit gerade für Altaktionäre auszahlen. Rein theoretisch handelt es sich dennoch um ein Nullsummenspiel.
Von steigenden Aktienkursen profitieren jedoch nicht nur die Aktionäre, sondern natürlich auch das Unternehmen. Denn für einen Konzern bedeutet ein Aktiensplit in der Regel frisches Kapital, da die optisch günstigeren Aktienkurse normalerweise eine verstärkte Nachfrage mit sich bringen.
Im Gegensatz zu einer Kapitalerhöhung, die ebenfalls frisches Geld herbeischaffen kann, werden die Altaktionäre durch einen Aktiensplit nicht verwässert, was, aus Sicht der Anteilseigner, ebenfalls ein sehr positives Argument für einen Split ist.
Die Nachteile für Investoren und Unternehmen
Neue Investoren, die erst durch einen angekündigten Aktiensplit auf eine Aktie aufmerksam werden, sollten ihr Geld jedoch nicht nur aufgrund dieser Massnahme investieren. Denn häufig werden Aktiensplits gerade dann durchgeführt, wenn die Aktienkurse einer Gesellschaft schon über einen längeren Zeitraum enorm angestiegen sind oder sich die Aktien seit geraumer Zeit in einem Seitwärtstrend befinden. Da diese beiden Szenarien keineswegs einen Kaufgrund darstellen, sollten gerade neue Investoren in Folge eines Aktiensplits hellhörig werden und die fundamentale Datenlage nicht aus den Augen verlieren.
Für ein Unternehmen hat ein Aktiensplit in der Regel keine negativen Auswirkungen, auch wenn hierzu keinerlei belastbares Datenmaterial vorliegt. Denn es ist im Nachhinein nicht festzustellen, wie gut oder schlecht sich eine Aktie ohne Aktiensplit entwickelt hätte. Dennoch gibt es einige Firmenchefs, die sich ausdrücklich gegen Aktiensplits aussprechen.
Buffett hält dennoch nichts von Aktiensplits
Der wohl bekannteste Aktiensplit-Gegner ist der US-amerikanische Multimilliardär und Starinvestor Warren Buffett. Zwar hat er nichts dagegen, wenn die Konzerne, deren Aktien er im Besitz hat, einen Aktiensplit vornehmen, für ihn und seine Finanzholding Berkshire Hathaway kommt dies jedoch nicht in Frage. Entsprechend verwundert es kaum, dass die Berkshire-Hathaway-A-Aktie mit einem Kurs von weit über einer Viertelmillion US-Dollar die teuerste Aktie der Welt ist.
Zwar gibt es seit dem Jahr 1996 auch Berkshire-Hathaway-B-Aktien, die mit einem aktuellen Verhältnis von 1:1'500 des Eigentumsrechts und 1:10'000 der Stimmrechts der A-Aktie ausgestattet sind, diese wurden jedoch nur emittiert, um zu verhindern, dass Investmentfonds das Buffett-Portfolio nachbauen um es mit hohen Gebühren Kleinanlegern anzubieten.
Mit dem extrem hohen Preis für eine Berkshire-Hathaway-B-Aktie möchte Buffett verhindern, dass sein Unternehmen von kleineren Aktionären für kurzfristige Spekulationen missbraucht wird. Der hohe Aktienkurs soll die Aktionäre der Finanzholding somit, laut Buffett, vor einer Spekulationsblase sowie einer extremen Volatilität schützen.
Auswirkungen auf Steuern und Derivate
Laut der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz entsteht durch einen Aktiensplit, sofern die Wertpapierkennnummer identisch bleibt, keine Steuerlast. Sobald sich jedoch die WKN ändert, kann der deutsche Fiskus den Aktiensplit als eine Art Sachdividende einordnen. In diesem Fall müsste der Altaktionär die Abgeltungssteuer entrichten.
Ein Aktiensplit wirkt sich natürlich unmittelbar auf alle mit dem Basiswert verbundenen Zertifikate aus. Je nach Emittenten werden diese Derivate jedoch entsprechend dem Splitting-Verhältnis abgepasst. Für Investoren entsteht somit auch in diesem Zusammenhang kein Nachteil. Dementsprechend kann man sich, gerade als Altaktionär, stets freuen, wenn das eignen Unternehmen einen Aktiensplit ankündigt.
Pierre Bonnet / Redaktion finanzen.ch
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