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Sinnvolles Investment? 13.06.2025 23:12:00

Gold-ETFs: So viel Schutz bieten sie wirklich

Gold-ETFs: So viel Schutz bieten sie wirklich

Gold gilt seit jeher als sicherer Hafen in stürmischen Zeiten. Doch welchen Schutz bieten börsengehandelte Investmentfonds (ETFs) auf Gold in Krisenzeiten?

Goldpreis
4205.87 USD -0.62%
Gold gilt als krisensicher
• Bei Gold-ETFs gibt es einiges zu beachten
• Verschiedene Alternativen möglich

In Phasen wirtschaftlicher Unsicherheiten, geopolitischer Spannungen oder wachsenden Inflationsdrucks schauen sich Anleger verstärkt nach krisensicheren Assets um. Ziemlich weit oben auf der Liste steht dabei Gold, das traditionell als sicherer Hafen gilt.

Wie funktionieren Gold-ETFs?

Seit einiger Zeit erfreuen sich ETFs, die einen Basiswert nachbilden, einer wachsenden Beliebtheit. Auch Gold-ETFs gibt es inzwischen: Dabei erwirbt der Emittent mit dem Fondsvermögen Goldbarren, die dann von einer Bank verwahrt werden. Die derart mit physischem Gold besicherten ETFs vollziehen die Entwicklung des Goldpreises (Spotpreis) fast 1:1 nach und bieten Anlegern somit die Möglichkeit, an der Goldpreisentwicklung zu partizipieren, ohne selbst physisches Gold zu besitzen.

Solche ETFs sind aufgrund geringer Verwaltungsgebühren relativ kostengünstig und sie können fortlaufend an der Börse gehandelt werden. Deshalb funktionieren Erwerb und Verkauf für Anleger deutlich unkomplizierter als bei physischem Gold. Ein weiterer Vorteil ist, dass ETFs Sondervermögen sind. Somit bleibt der Goldbestand selbst dann rechtlich geschützt, falls der Emittent des Gold-ETFs zahlungsunfähig wird. Sie sind damit ähnlich krisensicher wie Gold selbst.

Gold-ETFs sind in Deutschland nicht zugelassen

Wichtig für Anleger in Deutschland ist jedoch, dass hier nur ETFs zugelassen sind, die auf breit gestreute Rohstoff-Körbe setzen. ETFs, die ausschliesslich in eine Position investieren - wie in diesem Fall physisches Gold - sind in Deutschland also verboten.

Hintergrund dieses Verbots sind die europäischen UCITS-Richtlinien (Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities), die eine ausreichende Diversifikation der Anlagen vorschreiben. In Deutschland ist die Vorschrift jedoch unter dem Begriff OGAW-Richtlinie (Organismus für gemeinsame Anlage in Wertpapieren) geläufiger.

Anleger in Deutschland können jedoch stattdessen auf Gold-ETCs (Exchange Traded Commodities) zurückgreifen. Hierbei handelt es sich um unbefristete Schuldverschreibungen, die oft durch physisches Gold besichert sind und somit den Goldpreis annähernd 1:1 abbilden. Gold-ETCs sind zwar in Deutschland zugelassen, stellen jedoch kein Sondervermögen dar, was bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz des Emittenten das Risiko eines vollständigen Verlustes droht. Ein bekanntes Beispiel für einen unter deutschen Anlegern beliebten Gold-ETC ist etwa Xetra-Gold.

Gold-ETFs in der Schweiz erlaubt

In der Schweiz gelten die UCITS-Richtlinien hingegen nicht. Hier dürfen Gold-ETFs, die ausschliesslich in physisches Gold investieren, aufgelegt werden und sind weit verbreitet. Diese ETFs gelten auch in der Eidgenossenschaft als Sondervermögen und sind somit im Falle einer Insolvenz des Emittenten geschützt.

Gold-ETFs auf Unternehmensaktien

Eine mögliche Alternative für Anleger könnten auch ETFs bieten, die in Unternehmen aus dem Goldsektor investieren - z.B. Goldminenunternehmen oder Firmen die solche Minenunternehmen finanzieren.

Doch Vorsicht: Die Gold-ETFs auf Unternehmen der Goldbranche sind in der Regel volatiler als die physisch besicherten Gold-ETFs oder Gold-ETCs. Dies hängt damit zusammen, dass ihr Wert nicht nur von der Goldpreisentwicklung abhängt, sondern zusätzlich von regionalen und unternehmensinternen Faktoren beeinflusst wird. Dazu zählen beispielsweise die politischen Rahmenbedingungen im Land einer Mine, die betrieblichen Produktionskosten oder Störungen beim Abbau. Infolge solcher Faktoren steigen oder fallen ETFs auf Goldunternehmen oft stärker als der Goldpreis, ja es kann sogar vorkommen, dass sie sich in die entgegengesetzte Richtung entwickeln.

Redaktion finanzen.ch

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