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Vorsorgegelder 07.08.2014 14:34:12

3a-Konto kann einfacher gezügelt werden

Nun kann auch fünf Jahre vor Rentenbezug das 3a-Sparkonto zu einer anderen Bank gewechselt werden. Die Banken können sich nicht mehr sperren.

Von guten Zinsen profitieren - das können 3a-Sparer nun auch wieder in den letzten fünf Jahren vor dem AHV-Alter. Sie dürfen ihre Vorsorgegelder frei von einer Bank zur andern zügeln. Solche Transfers hat ein Teil der Banken seit einer Praxisänderung im Jahr 2013 verweigert. Dabei stützten sie sich auf eine Empfehlung der Schweizerischen Steuerkonferenz, die einen Verordnungsartikel für Vorsorgegelder eng ausgelegt hatte. Dieser besagt, dass man fünf Jahre vor Erreichen des Pensionsalters Guthaben jederzeit beziehen kann. Ein Transfer auf das 3a-Konto einer anderen Bank sei deshalb nicht möglich. Sobald ein Vorsorgeverhältnis aufgelöst werde, müsse dieses Geld versteuert werden.

Nicht alle Banken hielten sich an die Empfehlung der Steuerkonferenz. Wer Pech hatte, war mit seiner Säule 3a an die alte Bank gefesselt. Diese Praxis ist Vergangenheit. Das Bundesamt für Sozial­versicherungen und die Steuerkonferenz haben sich geeinigt, den besagten Verordnungsartikel weniger re­strik­tiv auszulegen. Nun kann sich keine Bank mehr sperren, wenn jemand fünf Jahre vor der Pensionierung seine 3a-Gel­der bei einer andern Bank anlegt. /Nathalie Garny

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