Experten-Kolumne |
09.02.2023 17:06:26
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Pensionskassengelder sollten der Vorsorge dienen
PK-Vorbezüge sind eine gefährliche Strategie, denn viele Leute unterschätzen die Länge ihres Lebens und die damit verbundenen Kosten.
Vor diesem Hintergrund ist es erstaunlich, dass der Vorbezug von Pensionskassenvermögen vom Regulator erlaubt und von den Steuerbehörden begünstigt wird. Zu hinterfragen ist auch der Kapitalbezug bei Pensionierung. Sowohl der Vorbezug von Pensionskassengeld als auch der Kapitalbezug des Altersvermögens haben weitreichende Konsequenzen.
Vorbezug führt zu geringeren Leistungen
Besonders beliebt ist bei Herr und Frau Schweizer der Bezug von Pensionskassengeldern für den Kauf von Wohneigentum. Durch einen Vorbezug sinken aber die Risikoleistungen deutlich, die Rente im Alter verringert sich erheblich, und bei manchen Vorsorgeeinrichtungen sind auch die Leistungen bei Tod und Invalidität davon beeinträchtigt. Dessen sind sich viele «Vorbezüger» nicht oder zu wenig bewusst.
PK-Vorbezüge sollten auf das Überobligatorium oder auf 25 Prozent des Vorsorgekapitals eingeschränkt werden. Der Vorbezug bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist ebenfalls zu beschränken. Das Risiko, dass das Vorsorgekapital verlorengeht - zum Beispiel durch einen Konkurs - ist gross. In allzu vielen Fällen landen Personen mit Schulden und ohne Vorsorge beim Sozialamt, und die wenigsten Selbständigen zahlen die möglichen 20 Prozent des Nettolohnes in ihre dritte Säule ein.
Auch der Entscheid Rente oder Kapitalbezug hat weitreichende Folgen, die die Allgemeinheit betreffen können. Gemäss Gesetz dürfen sich Pensionskassen-Versicherte bei Pensionierung mindestens ein Viertel des Vorsorgevermögens auszahlen lassen, manche Kassen erlauben den Bezug der Hälfte oder gar des ganzen Kapitals. Da es sich in der Regel um sehr viel Geld handelt, müssen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Bezugsvarianten genau abgewägt werden.
Sicherheit vs. Flexibilität
Die Rente hat handfeste Vorzüge - allen voran die Sicherheit und Kalkulierbarkeit. Wer sich für eine Rente entscheidet, erhält lebenslang jeden Monat eine garantierte Zahlung. Bei Todesfall erhält der überlebende Ehepartner eine Witwen- oder Witwerrente. Allerdings bleibt das nicht für (Witwen)Rentenzahlungen aufgebrauchte Kapital in der Kasse und geht nicht an die Nachkommen.
Der wichtigste Vorteil eines Kapitalbezugs ist die höhere Flexibilität. Wer das Kapital bezieht, kann selbst bestimmen, wann und wie viel er oder sie verbraucht, die Höhe der Bezüge kann variieren und aufgrund der jeweiligen Bedürfnisse situativ angepasst werden. Da das Geld nach Kapitalbezug zum Privatvermögen gehört, geht noch vorhandenes Kapital im Todesfall an die Erben über. Zudem ist der Kapitalbezug steuerlich attraktiv. Zu erwähnen ist, dass der Kapitalbezug für viele Versicherte ein Muss ist: Wegen den strikten Vorgaben der Geschäftsbanken zur Tragbarkeit müssen Hypotheken bei Pensionierung oft amortisiert werden. Viele Neupensionäre sind ohne Pensionskassenbezug gar nicht in der Lage dazu.
Der Kapitalbezug geht mit einer grossen Verantwortung für die Finanzierung des restlichen Lebens einher, und eine genaue Finanzplanung fürs Alter ist unabdingbar. Auch wenn mehr Einschränkungen und Vorschriften grundsätzlich nicht wünschenswert sind, sollte die Sicherung der Altersvorsorge Priorität vor Individualwünschen haben, denn viele Leute unterschätzen die Länge ihres Lebens und die damit verbundenen Kosten.
Autor: Stephan Wirz, Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG
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