Das Anlageziel ist ein möglichst stetiges Wachstum verbunden mit regelmäßigen Erträgen unter Inkaufnahme begrenzter Risiken (ausgewogen). Zur Erreichung des Anlageziels werden je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen der Anlagepolitik die nach den Vertragsbedingungen zugelassenen Vermögens-gegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Invest-mentanteile, Anteile an Immobilien-Sondervermögen, sonstige Anlageinstrumente und Derivate.