Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Vermögens des Teilvermögens in:Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen weltweit.
Die Fondsleitung kann zudem unter Vorbehalt von Bst. c nach Abzug der flüssigen Mittel, höchstens ein Drittel des Vermögens des Teilvermögens investieren in:
-auf frei konvertierbare Währungen lautende Obligationen, Wandelobligationen, Wandelnotes, Optionsanleihen und Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-
rechtlichen Schuldnern von in- und ausländischen Emittenten;
- auf frei konvertierbare Währungen lautende Geldmarktinstrumente von inund ausländischen Emittenten;
- Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.