Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Vermögens des Teilvermögens in:
a) Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen, die ihren Sitz in den USA haben, als Holdinggesellschaften
überwiegend Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in den USA halten oder den überwiegenden Teil ihrer wirtschaftlichen Aktivität in den USA haben;
b) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen gemäss Ziff. 1 Bst. c und d, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen gemäss den Richtlinien dieses Teilvermögens oder Teilen davon anlegen;
c) Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen;
d) auf frei konvertierbare Währungen lautende strukturierte Produkte wie namentlich Zertifikate von Emittenten weltweit auf die oben erwähnten Anlagen.