Galenica Aktie 36067446 / CH0360674466
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| Lukrative Steuerfreiheit |
26.02.2020 22:16:00
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Bei diesen Unternehmen gibt es im Jahresverlauf noch steuerfreie Dividenden
Da langfristig betrachtet zwischen 40 und 50 Prozent der Aktienperformance auf die Dividendenausschüttungen zurückzuführen sind, dürfte es Privatinvestoren umso mehr freuen, wenn diese teilweise von der Steuer befreit werden.
• …sind seit Januar nur noch zu 50 Prozent steuerfrei
• Viele Konzerne passen ihre Dividendenpolitik an
Das Börsenjahr 2019 war für Schweizer Aktien ein voller Erfolg. Während der Swiss Market Index SMI mit einem Stand von 8'391 Punkten in das Jahr startete, notierte er 52 Kalenderwochen später schon bei über 10'600 Punkten und somit rund 26 Prozent höher. Dabei können sich die Aktionäre vieler Schweizer Unternehmen nicht nur über die hervorragenden Kursentwicklungen freuen, sondern ebenfalls über die beachtlichen Gewinnausschüttungen für das Geschäftsjahr 2019, welche in den kommenden Monaten auf den Depots der Investoren eintreffen werden. Besonders erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass einige Konzerne auch dieses Jahr wieder dazu berechtigt sind, ihre Dividenden teilweise steuerfrei auszuschütten.
Steuerfreiheit gilt nur für Eidgenossen…
Eine steuerfreie Dividende bedeutet, dass auf die erhaltene Ausschüttung keine Verrechnungs- und Einkommenssteuer gezahlt werden muss. Dies gilt jedoch nur für Ausschüttungen aus Kapitalreserven, also den Mitteln, die dem Konzern durch die Geldgeber zu einem früheren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wurden. In den Genuss dieser Steuerfreiheit kommen allerdings nur Anleger aus der Schweiz, welche die Anteilsscheine auf einem privaten Depot halten. Diese Steuerbefreiung haben die Investoren einer Unternehmenssteuerreform II aus dem Jahr 2008 zu verdanken, wie die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) berichtet.
…und ab Januar 2020 nur noch für die Hälfte der Rückflüsse
Seit Anfang des Jahres 2020 gilt nun jedoch die dritte Unternehmenssteuerreform, welche im Mai 2019, als AHV-Steuervorlage, das Volksmehr erreichte und nun die ursprüngliche Steuerfreiheit etwas einschränkt. So können seit Januar 2020 nur noch die Hälfte der Dividenden aus Kapitalreserven steuerfrei ausgeschüttet werden. In der Zeit vor dem Jahr 2020 war es hingegen noch zulässig, 100 Prozent der Mittel ohne Abgaben auszuschütten.
Swiss Life hat vorgesorgt
Da einige Chefs der grossen Schweizer Konzerne die Gesetzesänderung scheinbar schon vorhersehen konnten, haben sie schon lange vor der Reform damit begonnen, einen erheblichen Teil ihrer Kapitalreserven an die Anteilseigner zurückzuführen. So hat beispielsweise der Versicherungskonzern Swiss Life seine Dividenden für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von insgesamt 13,50 Franken je Aktie vollumfänglich aus der steuerfreien Kapitalreserve ausbezahlt, berichtet cash.ch. Im Jahr 2018 lag die Dividende dann bei insgesamt 16,50 Franken je Aktie, der steuerfreie Anteil jedoch nur noch bei 2,50 Franken je Anteilsschein.
Diese Unternehmen haben fortwährend hohe Reserven
Im Gegensatz zu Swiss Life sitzen nun aber noch viele Konzerne auf erheblichen Kapitalreserven, welche nun nur noch zur Hälfte steuerfrei ausgeschüttet werden können. Unter der Berücksichtigung der dritten Unternehmenssteuerreform hat die UBS dabei eine Liste erstellt, die aufzeigt, welche Schweizer Unternehmen, bei gleichbleibender Ausschüttungspraxis, weiterhin mindestens die Hälfte ihrer Dividenden steuerfrei auszahlen können. Dabei kam die grösste Bank der Schweiz zu dem Ergebnis, dass die Konzerne Arbonia, Credit Suisse, EFG, Dufry, GAM, LafargeHolcim, Landis+Gyr, Lonza und Kudelski über so hohe Kapitalreserven verfügen, dass sie ihre Dividenden in den kommenden 148, 104, 52, 40, 34, 30, 28, 28 und 26 Jahren theoretisch nur partiell besteuern müssen.
Dieses betrifft für die kommenden 22, 18, 12, 12, 10, 10, 8, 8, 8 und drei Jahre auch die Ausschüttungen von Sunrise, u-blox, Allreal, Schaffner, UBS, Gakenica, Clariant, Orior, dormakaba und Julius Bär.
Banken setzen auf 50:50 Lösung
Viele Experten gehen davon aus, dass zumindest dieses Jahr einige Konzerne eine 50:50-Aufteilung ihrer Dividenden vornehmen werden und dementsprechend ihre Ausschüttung zur Hälfte aus Kapitalreserven und aus einbehaltenen Gewinnen ausschütten werden, wodurch auf mindestens 50 Prozent der Ausschüttung keine Steuern anfallen werden. Ein derartiges Vorgehen wurde unter anderen schon von der UBS, Credit Suisse, Julius Bär und Lonza angekündigt. Dass gerade die Dividendenpolitik von Finanzinstituten so ausgestaltet wird, hängt dabei mit den hohen Kapitalreserven zusammen, die aufgrund von zahlreichen Kapitalerhöhungen entstanden sind.
Pierre Bonnet / finanzen.ch
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