02.02.2015 15:08:22
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DGAP-HV: Eisen- und Hüttenwerke AG
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
02.02.2015 15:08
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
Andernach
ISIN DE0005658009
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Eisen- und
Hüttenwerke Aktiengesellschaft, Andernach, die am Freitag, dem 13.
März 2015, 11:00 Uhr, im Hotel Pullman Cologne, Helenenstraße 14,
50667 Köln, stattfindet.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013/14, des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss entsprechend § 172 AktG am 13. November 2014
gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit
entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung.
Jahresabschluss und Lagebericht, der Bericht des Vorstands mit
den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sowie der
Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung, ohne dass
es nach Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich
zu machen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013/14
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013/14 soll eine
Dividende von 0,75 Euro je Stückaktie ausgeschüttet werden.
Die Dividende soll am 16. März 2015 ausgezahlt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn
des Geschäftsjahres 2013/14 in Höhe von 13.326.267,25 Euro wie
folgt zu verwenden:
* Ausschüttung einer Dividende von 0,75 Euro je 13.200.000,00
Stückaktie: Euro
* Vortrag auf neue Rechnung: 126.267,25 Euro
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/14
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013/14 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/14
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013/14 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung
für diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Vergütung von
Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2013/14
Die Mitglieder des Aufsichtsrats, die entweder zusätzliche
Organfunktionen bei Unternehmen des ThyssenKrupp Konzerns
innehaben oder aber leitende Angestellte des ThyssenKrupp
Konzerns sind, erhalten keine Vergütung für ihre
Aufsichtsratstätigkeit bei der Gesellschaft. Der nachfolgende
Vergütungsvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat betrifft
daher nur konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats der
Gesellschaft.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für das Geschäftsjahr
2013/14 eine Vergütung für konzernexterne Mitglieder des
Aufsichtsrats von 9.000,00 Euro und das Doppelte für den
konzernexternen Vorsitzenden und stellvertretenden
Vorsitzenden vor.
6. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/15
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Essen, zum
Abschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht
des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2014/15 zu
wählen.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital
eingeteilt in 17.600.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 17.600.000 Stück.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - persönlich oder durch
Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d. h. am 20. Februar 2015, 00:00 Uhr
(Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem auf
den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes
spätestens bis zum Ablauf des 6. März 2015 bei der nachstehend
genannten Stelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst
sein. Für den Nachweis genügt die Textform.
Anmeldestelle:
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
Telefax: 069 136 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die
erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des
Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten,
sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu
wenden und dabei gleichzeitig eine Eintrittskarte für die
Hauptversammlung zu bestellen.
Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien
kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen
Einreichung der Aktien ausgestellt werden.
Verfahren für die Stimmabgabe und Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z. B.
durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform,
wenn weder ein Kreditinstitut, ein diesem gemäß § 135 Absatz 10 AktG
i. V. m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestelltes Institut oder
Unternehmen noch eine Aktionärsvereinigung oder eine dieser nach § 135
Absatz 8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts
bevollmächtigt wird. Zur Erteilung der Vollmacht kann das zusammen mit
der Eintrittskarte versandte Formular verwandt werden. Die Vollmacht
kann auch elektronisch per E-Mail - ehw@ehw.ag - oder per Fax - Nr.
02632 3097 15 2385 - unter Angabe der Eintrittskartennummer der
Gesellschaft übermittelt werden. Bei Bevollmächtigung von
Kreditinstituten, von ihnen gemäß § 135 Absatz 10 AktG i. V. m. § 125
Absatz 5 AktG gleichgestellten Instituten oder Unternehmen,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG
gleichgestellten Personen sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben
einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach
eigenem Ermessen ausüben. Vollmacht und Weisungen können vor der
Hauptversammlung erteilt werden.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit
gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000
EUR am Grundkapital erreichen, das entspricht 195.313 Stückaktien,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der
Gesellschaft bis zum Ablauf des 10. Februar 2015 schriftlich
zugegangen sein. Bitte richten Sie einen entsprechenden Antrag an die
im nachfolgenden Abschnitt angegebene Adresse.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß den §§ 126 und 127
AktG
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Vorschläge von Aktionären zur
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern, die vor
der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind
ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig
adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Eisen- und Hüttenwerke AG
Hans-Bernd Eckert
Koblenzer Straße 141
56626 Andernach
Bis spätestens zum Ablauf des 26. Februar 2015 bei vorstehender
Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, soweit sie den anderen
Aktionären zugänglich zu machen sind, im Internet unter www.ehw.ag
oder www.eisenhuetten.de unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 26. Februar 2015
ebenfalls unter den genannten Internetadressen veröffentlicht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten und Vorschläge
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern ohne
vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu
stellen, bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht
übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie
während der Hauptversammlung gestellt werden.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Veröffentlichungen auf der Internetseite/Ergänzende Informationen
Diese Einladung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden
Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen
stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ehw.ag
oder www.eisenhuetten.de über den Link 'Hauptversammlung' zur
Verfügung. Die Einberufung ist am 2. Februar 2015 im Bundesanzeiger
bekannt gemacht worden.
Andernach, im Februar 2015
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
DER VORSTAND
02.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
Koblenzer Str. 141
56626 Andernach
Deutschland
Telefon: +49 2632 309525
Fax: +49 2632 309526
E-Mail: ehw@ehw.ag
Internet: http://www.ehw.ag
ISIN: DE0005658009
WKN: 565800
Börsen: Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Stuttgart, Xetra
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