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15.10.2025 11:30:37
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Finma zieht Entscheid zu AT1-Anleihen ans Bundesgericht weiter
(Meldung durchgehend ergänzt)
Bern (awp) - Dier Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Abschreibung der AT1-Anleihen der Credit Suisse wird vom Bundesgericht behandelt werden müssen. Die Finanzmarktaufsicht Finma hat die Anfechtung des Urteils beim obersten Schweizer Gericht angekündigt.
Die Finma werde den Entscheid innerhalb der 30-tägigen Beschwerdefrist ans Bundesgericht weiterziehen, teilte die Finanzmarktbehörde am Mittwoch mit. Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hatte am Dienstag die von der Finma verfügte Abschreibung von AT1-Kapitalinstrumenten über 16,5 Milliarden Franken als rechtswidrig bezeichnet und die Finma-Verfügung in einem von rund 360 hängigen Verfahren aufgehoben.
Auf Notverordnung gestützt
Die Finma habe sich bei ihrer Verfügung vom März 2023 unter anderem auf die Notverordnung des Bundesrates gestützt, betont die Aufsichtsbehörde in ihrer Medienmitteilung. Die Abschreibung der AT-Instrumente war Teil des Gesamtpakets zur Stabilisierung der Credit Suisse durch eine Fusion mit der UBS, erinnert sie.
Bei den sogenannten AT-1-Anleihen (Additional Tier1) handelt es sich um hoch verzinstes Kapital, das bei einer schweren Schieflage der Bank auf null abgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt werden kann. Das BVGer kam in seinem Urteil allerdings zum Schluss, dass kein sogenannter vertraglicher "Viability Event" eingetreten war - also kein Ereignis, das eine Abschreibung gerechtfertigt hätte. Die Credit Suisse sei zum Zeitpunkt der Abschreibung ausreichend kapitalisiert gewesen und habe die regulatorischen Anforderungen erfüllt.
Folgen offen gelassen
Noch nicht geäussert hat sich das BVGer in seinem Urteil zu den Folgen der Aufhebung der Finma-Verfügung. Sollte das BVGer-Urteil vom Bundesgericht bestätigt werden, so könnte dies in einem nächsten Schritt die Wiederherstellung der AT1-Anleihen bedeuten. Für die UBS als Käuferin der CS würde das eine zusätzliche Schuldenlast von mehr als 16 Milliarden Franken bedeuten.
Bis dahin dürften allerdings noch Jahre verstreichen, da auch eine Wiederherstellung der Schulden wohl ans Bundesgericht weitergezogen würde. "Bis definitiv feststeht, ob die AT1-Schulden zurückgezahlt werden müssen, dürfte es noch fünf bis sechs Jahre dauern", sagte etwa der Berner Wirtschaftsrechtsprofessor Peter V. Kunz gegenüber der AWP. In einem solchen Falle dürfte die UBS dann wohl versuchen, den Staat in die Verantwortung zu ziehen.
Das juristische Tauziehen belastet die UBS-Aktien am Mittwoch weiter. In seinem insgesamt freundlichen Markt notieren sie am späten Vormittag um 0,9 Prozent tiefer bei 31,51 Franken. Am Vortag hatten sie bereits gut2 Prozent nachgegeben.
tp/uh
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