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GAZPROM Aktie 1002318 / US3682872078

Milliarden-Zahlung 10.03.2026 16:23:36

GAZPROM-Aktie: Niederlage vor Bundesgericht

GAZPROM-Aktie: Niederlage vor Bundesgericht

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des russischen Gaskonzerns GAZPROM abgewiesen.

Der Konzern muss dem ukrainischen Unternehmen Naftogaz somit mehr als 1,3 Milliarden Dollar für die Erfüllung eines Transport-Vertrags zahlen.

Das Bundesgericht bestätigte damit einen früheren Schiedsgerichtsentscheid, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Der Auseinandersetzung lag ein Vertrag zugrunde, den die beiden Energiekonzerne im Dezember 2019 abgeschlossen hatten. Darin verpflichtete sich GAZPROM, Dienstleistungen für den Transport von Gas durch das ukrainische Territorium zu bezahlen. Der Streit eskalierte, nachdem der Gastransit seit Beginn des Krieges im Februar 2022 unterbrochen war.

Naftogaz wandte sich im September 2022 ans internationale Schiedsgericht ICC und forderte die vertraglich vereinbarten Zahlungen ein. Der Vertrag unterstand schwedischem Recht und sah für Streitigkeiten ein Schiedsverfahren vor.

Strikte Vertragsklausel entscheidend

Das in Zürich tagende Schiedsgericht gab Naftogaz recht und verurteilte GAZPROM zur Zahlung. Die Richter stützten ihren Entscheid massgeblich auf eine strikte "Ship or Pay"-Klausel im Vertrag. Diese Klausel verpflichtete GAZPROM, die vereinbarten Leistungen für den Transport auch dann zu bezahlen, wenn das Unternehmen die Gaslieferungen einstellt.

Eine Ausnahme wäre nur dann infrage gekommen, wenn Naftogaz die vereinbarten Transportkapazitäten nicht zur Verfügung gestellt hätte. Dies war nach Ansicht des Schiedsgerichts jedoch nicht der Fall.

GAZPROM zog diesen Entscheid an das Schweizer Bundesgericht weiter, das die Beschwerde nun abwies und den Schiedsspruch bestätigte. Zusätzlich zu den bereits gesprochenen Entschädigungen muss der russische Konzern Gerichtskosten in Höhe von 200'000 Franken tragen. Zudem muss GAZPROM Naftogaz eine Entschädigung von 250'000 Franken für die Auslagen vor Bundesgericht bezahlen. (Urteil 4A_359/2025 vom 15. Januar 2026)

Lausanne (awp/sda)

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Bildquelle: Merkushev Vasiliy / Shutterstock.com

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