Zurück geht es hier Grüezi! Sie wurden auf finanzen.ch, unser Portal für Schweizer Anleger, weitergeleitet.  Zurück geht es hier.

Kaufen / Verkaufen

Top-Partner CFD-Broker

Plus500
  • Keine Kommissionen, enge Spreads
  • Hebel- und Long/Short-Trading, fortgeschrittene Analysetools, kostenlose Echtzeitkurse etc.
  • CFD-Trading auf Aktien, Indizes, Krypto, Rohstoffe und Devisen
Direkt zu Plus500 CFD service. Ihr Kapital unterliegt einem Risiko.

Premium-Partner

IG Bank
  • Ein weltweit führender CFD-Anbieter*, FINMA-reguliert
  • Über 17'000 Märkte: Indizes, Devisen, Rohstoffe, Aktien, Kryptowährungen, Optionen und mehr
  • Erweiterte Handelszeiten und Wochenendhandel
  • Schweizer Kundenserviceteam, mit Büros in Genf und Zürich
*Die IG Gruppe ist grösster Anbieter nach Umsatz (veröffentlichter Geschäftsbericht 2022)
Direkt zur IG Bank Verluste können Einlagen übersteigen.
Saxo Bank
  • Lizenzierte Schweizer Bank (FINMA)
  • Keine Depotgebühren bei aktivierter Wertpapierleihe
  • Aktien, ETFs, Optionen, FX, CFDs, Futures, Rohstoffe, Bonds, Mutual Funds - auf einer Plattform
  • Gratis Expertenanalysen und Trading-Signale
  • Saxo Deal: Rückerstattung der Courtagen bis CHF 200 während 90 Tagen
Direkt zur Saxo Bank
Werbung
<
News + Analysen
News + Adhoc
Analysen
Kursziele
>
<
Unternehmen
Termine
Profil
>
<
zugeh. Wertpapiere
Strukturierte Produkte
>
Datenschutz im Fokus 23.08.2023 23:10:00

Nach heftiger Empörung: Zoom rudert bei Datennutzung für KI-Training zurück

Nach heftiger Empörung: Zoom rudert bei Datennutzung für KI-Training zurück

Vor Kurzem geriet der Videokommunikationsanbieter Zoom aufgrund einer Änderung seiner Nutzungsbedingungen zur Verwendung von Kundendaten zum Training seiner KI-Modelle unter grossen öffentlichen Druck. Nach einem Erklärungsversuch auf dem eigenen Blog, rudert Zoom nun jedoch vollständig zurück.

Zoom Video Communications
69.86 CHF 1.23%
Kaufen / Verkaufen
• Zoom löst wegen geänderter AGB heftige Kritik aus
• Stellungnahme des Unternehmens kann Wogen nicht glätten
• Zoom unternimmt 180-Grad-Wendung in Sachen Datennutzung zum KI-Training

Der Videokonferenz-Dienst Zoom hat vor Kurzem aufgrund einer Änderung seiner Nutzungsbedingungen grosse öffentliche Empörung ausgelöst, die auch den Kurs der Zoom-Aktie an der NASDAQ deutlich belastete.

Zoom ändert AGB - und gerät unter grssen Druck

So informierte Zoom in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen darüber, dass der Videodienst zahlreiche Nutzerdaten sammle und diese unter anderem als Trainingsmaterial seiner künstlichen Intelligenz nutze. Geändert wurden die Nutzungsbedingungen dahingehend bereits im März 2023. Erst Monate später waren die geänderten, betroffenen Passagen jedoch durch einen Artikel von Stack Diary, der weithin über verschiedene Medien-Outlets und die Sozialen Medien schnell verbreitet wurde, an die Öffentlichkeit geraten und hatten zu allgemeiner Entrüstung geführt.

Konkret hiess es in den geänderten Geschäftsbedingungen in einem Abschnitt, Zoom behalte sich das Recht vor, alle "Telemetriedaten, Produktnutzungsdaten, Diagnosedaten und ähnliche Inhalte oder Daten, die Zoom in Verbindung mit Ihrer Nutzung bzw. der Nutzung der Dienste oder Software durch Ihre Endbenutzer erhebt oder generiert", für beliebige Zwecke nutzen zu wollen, wie Netzpolitik in einem Artikel zitiert. Eins der obersten Ziele in diesem Zusammenhang - das Training der eigenen künstlichen Intelligenz von Zoom, was der Video-Dienstleister in den AGB explizit aufzählt. Darüber hinaus würden die Nutzer-Rechte unbefristet und weltweit mit Bestätigung der Geschäftsbedingungen abgegeben.

KI-basierte Funktionen als Ursache der Nutzungsänderungen

Hintergrund dieser weitreichenden Änderung der Nutzungsbedingungen sind einige KI-basierte Funktionen, die Zoom vor einigen Monaten erstmals lancierte. So bietet das Unternehmen mittlerweile Zoom IQ Meeting-Zusammenfassungen und das Verfassen von Team-Chat-Nachrichten mit Zoom IQ an. Beim Aktivieren dieser neuen Funktionen durch den Zoom-Admin bzw. Kontonutzer, der das Zoom-Meeting leitet, wurde jedoch auch die Option zum "Teilen der Nutzerdaten" werksseitig mit aktiviert. Es ist zwar möglich, diese Option auszustellen, dafür muss der bereits gesetzte Haken aus dem zugehörigen Kästchen jedoch manuell herausgenommen werden. Wird dies vergessen, übersehen oder schlicht als nicht relevant erkannt, wird damit die Einwilligung für alle Meeting-Teilnehmer zur Datennutzung für Zooms beliebige Zwecke gegeben.

Zoom versucht durch Stellungnahme Wogen zu glätten - erfolglos

Die Empörungswelle, welche durch die geänderten AGB ausgelöst wurde, veranlasste Zoom sogleich eine Erklärung auf dem unternehmenseigenen Blog zu veröffentlichen. Hierin stellte das Unternehmen noch einmal heraus, "dass wir Kundeninhalte wie Audio-, Video- oder Chatdateien nur dann zum Trainieren von KI-Modellen verwenden, wenn Sie damit einverstanden sind". Auch der betroffene Abschnitt der Nutzungsbedingungen sei dahingehend aktualisiert worden. Darüber hinaus stellte Zoom noch einmal klar: "Was künstliche Intelligenz anbelangt, so verwenden wir Audio-, Video- oder Chat-Inhalte nur dann zum Trainieren unserer Modelle, wenn der Kunde damit einverstanden ist."

Trotz der Schadensbegrenzung Zooms wurden die im Blog genannten Erklärungen von zahlreichen Nutzern weiterhin als unzureichend angesehen. Insbesondere wurde Kritik an der Tatsache geübt, dass lediglich Administratoren bzw. die Zoom-Kontoinhaber, die das Meeting leiten, über die Datennutzung entscheiden dürften. Alle anderen Meeting-Teilnehmer würden lediglich darüber informiert, dass KI-betriebene Funktionen genutzt würden. Ihnen bliebe dann nur noch die Möglichkeit, das Meeting zu verlassen, wenn sie dies nicht unterstützen wollen - eine kaum praktikable Lösung, wenn im Rahmen der Arbeit Zoom-Meetings täglich an der Tagesordnung sind. Eine Wahl sieht, wie es TechCrunch-Autorin Natasha Lomas in ihrer ausführlichen Analyse der geänderten AGB zusammenfasst, anders aus. Auch Damien Williams von Wired ist überzeugt: "Erzwungene Einwilligung ist überhaupt keine Einwilligung", wie ihn Salon.com zitiert.

180-Grad-Wendung Zooms

Wenige Tage nach dem Aufruhr und dem folgenden Erklärungsversuch Zooms, hat das Unternehmen nun jedoch eine 180-Grad-Wendung vollzogen. So hat der Videokonferenz-Anbieter seine Geschäftsbedingungen ein weiteres Mal aktualisiert. So heisst es mittlerweile, Zoom wird überhaupt keine Nutzerdaten einsetzen, um seine generativen KI-Modelle zu trainieren, wie Variety schreibt. Konkret heisst es in dem veröffentlichten Statement Zooms: "Nach dem Feedback zu den kürzlich aktualisierten Nutzungsbedingungen von Zoom, insbesondere im Zusammenhang mit unseren neuen generativen künstlichen Intelligenzfunktionen, hat Zoom die Nutzungsbedingungen […] aktualisiert, um klarzustellen, dass Zoom keine Ihrer Audio-, Video- und Chatdaten, Bildschirmfreigaben, Anhänge oder andere Kommunikationen wie Kundeninhalte (wie Umfrageergebnisse, Whiteboards und Reaktionen) verwendet, um die Modelle der künstlichen Intelligenz von Zoom oder Drittanbietern zu trainieren."

Rechtliche Bedenken

Mit dieser Änderung dürfte sich Zoom auch rechtlich gesehen nun auf etwas weniger wackligem Terrain als nach den ersten Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bewegen. Wie TechCrunch-Autorin Lomas rigoros in einem Artikel analysiert, würden in der Europäischen Union noch einmal andere Gesetze zum Schutz der Privatsphäre als in den USA gelten. So gibt die Allgemeine Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) rigoros vor, über welche Rechte jemand verfügt, dessen Daten verarbeitet werden. Hinzu kommt die ePrivacy-Verordnung der EU, die ebenfalls einen Gesetzesrahmen für elektronische Kommunikation vorgibt. Schon allein die Tatsache, dass die Option "Teilen von Nutzerdaten" beim Aktivieren der neuen KI-Funktionen werksseitig ausgewählt ist und manuell abgewählt werden muss, stellt einen Verstoss dar.

Ob die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Zooms noch ein rechtliches Nachspiel haben, bleibt abzuwarten. Dennoch ist es laut Alex Ivanos, der mit seinem Artikel bei Stack Diary erst auf die Problematik aufmerksam gemacht hat, äusserst bedenklich, dass eine solche Änderung überhaupt erst durchgesetzt werden konnte: "Es ist eine deutliche Erinnerung für jede Marke und jedes Unternehmen, das plant, sein Produkt mit KI durch die Nutzung eigener Kundeninhalte weiterzuentwickeln."

Redaktion finanzen.ch

Weitere Links:


Bildquelle: Michael Vi / Shutterstock.com

Analysen zu Zoom Video Communications

  • Alle
  • Kaufen
  • Hold
  • Verkaufen
  • ?
Zu diesem Datensatz liegen uns leider keine Daten vor.
Eintrag hinzufügen

Erfolgreich hinzugefügt!. Zu Portfolio/Watchlist wechseln.

Es ist ein Fehler aufgetreten!

Kein Portfolio vorhanden. Bitte zusätzlich den Namen des neuen Portfolios angeben. Keine Watchlisten vorhanden. Bitte zusätzlich den Namen der neuen Watchlist angeben.

CHF
Hinzufügen

Trump Sieg sorgt für Börsenrallye – Wall Street Live mit Tim Schäfer

Direkt von der New York stock Exchange – In unserer heutigen Folge spricht Tim Schäfer im Interview mit David Kunz, COO der BX Swiss AG über den Sieg von Donald Trump bei der vergangenen US-Wahl.

Welche Aktien könnten vom Wahlsieg massgeblich profitieren? Dies Erfahren Sie in der heutigen Ausgabe von Wall Street Live.

In unserem zweiwöchigen Format „Wall Street Live“ mit Tim Schäfer behandeln wir Topaktuelle Themen des Marktgeschehens.

👉🏽 https://bxplus.ch/wall-street-live-mit-tim-schaefer/

Trump Sieg sorgt für Börsenrallye – Wall Street Live mit Tim Schäfer

Mini-Futures auf SMI

Typ Stop-Loss Hebel Symbol
Short 12’211.84 19.55 BU2SYU
Short 12’472.44 13.64 OGSSMU
Short 12’925.82 8.89 0MSSMU
SMI-Kurs: 11’716.50 22.11.2024 17:30:13
Long 11’231.34 19.08 SSSMPU
Long 10’997.66 13.80 SSSMQU
Long 10’526.10 8.96 BASSMU
Die Produktdokumentation, d.h. der Prospekt und das Basisinformationsblatt (BIB), sowie Informationen zu Chancen und Risiken, finden Sie unter: https://keyinvest-ch.ubs.com

Stadler Rail am 14.11.2024

Chart

finanzen.net News

Datum Titel
{{ARTIKEL.NEWS.HEAD.DATUM | date : "HH:mm" }}
{{ARTIKEL.NEWS.BODY.TITEL}}

Nachrichten

  • Nachrichten zu Aktien
  • Alle Nachrichten