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29.04.2025 19:03:36

SNB-Vizepräsident: Neue Liquiditätshilfen sollen "Stigma" für Banken verkleinern

Genf (awp) - Schweizer Banken sollen künftig deutlich einfacher zu SNB-Liquiditätshilfen gelangen. Gleichzeitig soll auch das "Stigma" verkleinert werden, das für die Banken mit solcher Unterstützung verbunden ist, wie der Vizepräsident des SNB-Direktoriums, Antoine Martin, in einer Rede in Genf erklärte.

Diese Punkte gehörten zu den Hauptzielen des neuen Dispositivs zur Liquiditätsunterstützung, dessen Kernstück die neue "Erweiterte Liquiditätsfazilität" (ELF) sei, sagte Martin am Genfer "International Center for Monetary and Banking Studies" (ICMB). Die operative Umsetzung des ELF, an dem die SNB mit den Banken und der SIX arbeite, werde allerdings "noch einige Zeit in Anspruch nehmen".

Frühzeitige Unterstützung

Die ELF umfasse das bisherige Instrument der ELA (Emergency Liquidity Assistance), rücke aber die Liquiditätsunterstützung näher an die Standardoperationen heran, so der SNB-Vizepräsident. Die ELF ermögliche einen vereinfachten Zugang zu Liquidität in begrenztem Umfang. "Die Banken werden so ermutigt, bei Bedarf frühzeitig und ohne Zögern Liquiditätsunterstützung zu suchen."

Bei der Konzeption der ELF will die SNB auch die Lehren aus der Krise der Credit Suisse (CS) einbeziehen. Die Credit Suisse erhielt im März 2023 insgesamt 168 Milliarden Franken Liquiditätsunterstützung einschliesslich ELA (Emergency Liquidity Assistance) und zusätzlicher Unterstützung nach Notrecht, wie Martin erinnerte. "Dies war weltweit die bisher grösste Liquiditätsunterstützung für eine einzelne Bank."

Banken müssen sich vorbereiten

Als Sicherheiten für die Unterstützung der SNB sollen bei der ELF Hypothekarforderungen auf Wohn- und Gewerbeliegenschaften akzeptiert werden - was auch den Grossteil der Unternehmenskredite umfasse. Aber auch Wertschriften wie Anleihen und Aktien gehörten zu den zulässigen Sicherheiten, so Martin.

Von zentraler Bedeutung sei dabei die Vorbereitung der Banken, betonte der SNB-Vizepräsident: "Die Banken müssen dafür sorgen, dass sie ausreichende Sicherheiten für die Übertragung an die SNB vorbereitet und verfügbar haben." Dazu gehörten insbesondere rechtliche Aspekte, wie etwa die Anpassung von Übertragungsklauseln in Hypothekarverträgen.

Erste Verteidigungslinie

Weiterhin seien aber in erster Linie die Banken selbst dafür verantwortlich, genügend Liquidität zu halten, betonte Martin: "Das ist die erste Verteidigungslinie." Eine wichtige regulatorische Anforderungen sei dabei die Liquidity Coverage Ratio (LCR). Im Fall der CS waren die Abflüsse aber deutlich höher und schneller erfolgt als in der Regulierung angenommen, erinnerte Martin. "Die SNB unterstützt eine international koordinierte Überprüfung der LCR-Regulierung."

Sollten die Abflüsse einer Bank die für die Liquiditätsunterstützung vorbereiteten Sicherheiten übersteigen, so könne als letzte Verteidigungslinie ein "Public Liquidity Backstop" (PLB) dienen. Weil die SNB nur Liquidität gegen ausreichende Sicherheiten bereitstellen könne, müssten hier Parlament und Regierung entscheiden. Die SNB unterstütze die Überführung des PLB in ordentliches Recht, betonte Martin.

tp/cf

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