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Vereinbarung getroffen 05.05.2025 22:20:38

UBS-Aktie: UBS zahlt für CS-Steuerstreit mit US-Justizministerium dreistelligen Millionenbetrag

UBS-Aktie: UBS zahlt für CS-Steuerstreit mit US-Justizministerium dreistelligen Millionenbetrag

Die UBS hat sich im Namen der übernommenen Credit Suisse mit dem US-Justizministerium in einer Steuersache geeinigt und zahlt dafür 511 Millionen US-Dollar.

Damit ist der Fall, der 2014 mit einem Schuldeingeständnis und einer Busse von rund 2,6 Milliarden Dollar einherging, endgültig abgeschlossen.

Die Credit Suisse Services AG habe am Montag eine Vereinbarung mit dem US-Justizministerium (DOJ) getroffen - zur Beilegung einer seit langem laufenden Untersuchung, heisst es in einer Mitteilung der UBS vom Abend. Bei der Untersuchung gehe es um die Umsetzung des Schuldeingeständnisses der Credit Suisse in Steuerangelegenheiten von 2014.

Es geht um das in der Schweiz verbuchte frühere grenzüberschreitende Geschäft der CS mit US-Steuerpflichtigen. 2014 hatte sich die Credit Suisse gegenüber den USA der Beihilfe zur Steuerflucht von amerikanischen Bürgern für schuldig bekannt und musste eine Busse von rund 2,6 Milliarden bezahlen. Eine solche Einigung auf ein "Non-Prosecution Agreement" - eine Nichtverfolgungsvereinbarung - beinhaltet auch, dass sich die Bank nicht erneut schuldig macht.

Offenbar war die CS rückfällig geworden: Die Credit Suisse Services AG habe sich in einem Fall der Verschwörung zur Beihilfe und Unterstützung bei der Erstellung falscher Einkommenssteuererklärungen schuldigbekannt und werde 371,9 Millionen US-Dollar bezahlen, heisst es am Montag. Gleichzeitig habe das Unternehmen auch ein "Non-Prosecution Agreement" - eine Nichtverfolgungsvereinbarung - in Bezug auf US-Steuerpflichtige abgeschlossen, die im früheren Buchungszentrum von Credit Suisse Singapur gebucht worden waren. Hierfür würden 138,7 Millionen Dollar gezahlt.

Weitere CS-Altlast beseitigt

In der Folge erwartet die UBS Group AG eine Gutschrift aus der teilweisen Auflösung von Eventualverbindlichkeiten, die mit der CS-Übernahme im Rahmen der Kaufpreisallokation gebildet wurden. Die UBS AG erwarte im Zusammenhang mit dieser Lösung hingegen im laufenden Quartal eine Belastung.

Man sei erfreut, mit dieser Vereinbarung eine weitere Altlast von Credit Suisse erledigt zu haben, heisst es von der Grossbank. Und: Die UBS, welche die CS 2023 übernommen hat, sei nicht in die Angelegenheit verwickelt gewesen und habe eine Null-Toleranz gegenüber Umgehung von Steuern.

Die UBS selbst hatte sich in der selben Angelegenheit bereits 2009 mit den US-Behörden geeinigt und dabei 780 Millionen Strafe gezahlt. Ausserdem hatte sich die Bank damals bereit erklärt, den Ermittlungsbehörden Daten amerikanischer Kunden auszuhändigen - damals beispiellos.

Steuerstreit in Frankreich offen

Auch befindet sich die UBS derzeit in einem Steuerstreit mit Frankreich. Die Bank wurde dort wegen rechtswidriger Kundenanwerbung und schwerer Geldwäscherei verurteilt, wogegen die Bank allerdings Berufung einlegte. Das oberste Gericht des Nachbarlandes bestätigte dann im November 2023: Die UBS habe zwischen 2004 und 2012 illegal um reiche Franzosen geworben und die Kunden dazu bewegen wollen, Schwarzgeldkonten in der Schweiz zu eröffnen.

Der Kassationshof schickte das Verfahren allerdings dennoch zurück zur Vorinstanz: Neu verhandelt werden müssen die Strafzahlungen und die zivilrechtlichen Schadenersatzzahlungen. Wann der Prozess erneut beginnt, ist nicht bekannt.

Die Vorinstanz hatte die UBS im Dezember 2021 zu einer Zahlung von insgesamt gut 1,8 Milliarden Euro verdonnert. Darin enthalten ist eine Busse in der Höhe von 3,75 Millionen, die Einziehung von 1 Milliarde Euro und eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung von 800 Millionen. Die UBS hat für den Fall 1,1 Milliarden Euro zurückgestellt.

ys/

Zürich (awp)

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Bildquelle: Pincasso / Shutterstock.com,Keystone,360b / Shutterstock.com,Simon Zenger / Shutterstock.com
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