Zwei Varianten |
10.11.2024 19:35:00
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Was passiert mit der Ausschüttung bei einer Fonds- oder ETF-Anlage?
Dividendenstarke Aktien erfreuen sich unter Anlegern grosser Beliebtheit. Doch was passiert eigentlich mit der Ausschüttung bei Fonds- und ETF-Anlagen?
• Auch Fonds- und ETF-Anleger profitieren
• Ausschüttung vs. Thesaurierung
Um für Investoren attraktiv zu sein geben viele Aktiengesellschaften einen Teil ihres Gewinns in Form von Dividenden direkt an ihre Aktionäre weiter. Wer am Tag der Hauptversammlung eine Aktie im Depot hat, erhält dafür die volle Ausschüttung.
Viele Anleger investieren gerne in Aktien mit hohen Ausschüttungen, denn diese bieten einen doppelten Vorteil: Die Aktionäre können sowohl von Kurssteigerungen als auch von hohen Ausschüttungen profitieren. Dabei können hohe Dividenden sogar als Puffer für Kursverluste dienen. Wenn man Einzelaktien besitzt, ist die Sache klar, dann landet die Dividende automatisch auf dem Konto, das zum Depot des Anlegers gehört. Doch was geschieht, wenn man in Fonds oder ETFs (Exchange Traded Funds - börsengehandeltes Indexfonds) investiert hat?
Auch Fonds- und ETF-Anleger profitieren
Eines vorweg: Auch wer nicht einzelne Aktien, sondern stattdessen Fonds- oder ETF-Anteile besitzt, profitiert trotzdem von den Dividendenausschüttungen der Unternehmen. Denn die Unternehmen zahlen ihre Ausschüttungen an die Herausgeber der ETFs und Aktienfonds aus - und diese nehmen die Dividenden stellvertretend für die Anleger entgegen.
Danach geben die Fonds und ETFs die erhaltenen Dividenden an die Anleger weiter. Hierbei gibt es allerdings zwei Varianten: Bei sogenannten ausschüttenden Fonds wird die Dividende regelmässig - meist einmal im Jahr - direkt auf das mit dem Depot verbundenen Referenzkonto überwiesen. Daneben gibt es aber auch noch jene Fonds und ETFs, welche die ausgeschütteten Dividenden behalten und ohne zusätzlichen Handlungsbedarf des Anlegers in die im Index enthaltenen Aktien reinvestieren.
Thesaurierung
Bei dieser zweiten, auch Thesaurierung genannten Variante erhöht sich permanent das Fondsvermögen sowie der Anteilswert des Fonds. Die Anleger profitieren dabei vom Zinseszinseffekt, d.h. es wird nicht nur die ursprüngliche Anlagesumme verzinst, sondern auch die zusätzliche Ertragssumme.
Interessant zu wissen ist hierbei, dass auch bei der Thesaurierung die Anzahl der Anteile im Anlegerdepot immer gleich bleibt. Das bedeutet, die Anleger erhalten durch die Reinvestition der Dividenden keine zusätzlichen Fonds- oder ETF-Anteile. Stattdessen wird jeder Anteil etwas wertvoller - der Kurs steigt somit stärker als bei einem ausschüttenden Fonds oder ETF.
Wer sich also einen langfristigen Vermögensaufbau zum Ziel gesetzt hat, für den sind thesaurierende Fonds empfehlenswert, denn man spart sich hierbei zum einen den höheren Aufwand und zum anderen auch die Gebühren für eine manuelle Wiederanlage.
Automatische Wiederanlage
Nicht zu verwechseln ist die Thesaurierung mit der automatischen Wiederanlage: Damit auch mit ausschüttenden Fonds der Zinseszinseffekt genutzt werden kann, bieten viele Fondsgesellschaften ihren Kunden optional eine automatische Wiederanlage ihrer Erträge zu Sonderkonditionen an: Statt den üblichen Ausgabeaufschlag von bis zu fünf Prozent der Anlagesumme zu verlangen, verzichten die Gesellschaften bei der automatischen Wiederanlage von Ausschüttungen ganz oder zumindest teilweise auf diesen.
Am Tag der Ausschüttung schrumpft infolge der Auszahlungen an die Anteilsinhaber das Fondsvermögen und damit auch der Anteilswert jedes einzelnen Fondsanteils. Jene Anleger, die sich für die Option der automatischen Wiederanlage entschieden haben, erhalten statt der Ausschüttung neue Fondsanteile im gleichen Wert. Ihr Anlagevermögen insgesamt bleibt somit konstant, verteilt sich aber auf mehr Anteile.
Um den für sich passenden Fonds oder ETF zu finden, ist es allerdings auf jeden Fall ratsam, die Fondsprospekte sorgfältig zu lesen.
Redaktion finanzen.ch
Dieser Text dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Anlageempfehlung dar. Die finanzen.net GmbH schliesst jegliche Regressansprüche aus.
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