Das Teilvermögen a) investiert sein Vermögen in auf alle Währungen lautende Obligationen, Notes sowie andere fest- oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte von privaten, gemischtwirtschaftlichen und öffentlich-rechtlichen ausländischen Schuldnern, welche Bestandteil des Referenzindexes sind. Anstelle von Staatsanleihen des Referenzindexes, bei welchen eine nichtrückforderbare Quellensteuer auf der Couponsauszahlung erhoben wird, kann in Nichtstaatsanleihen mit einem Minimum-Rating von AA– (Standard & Poor’s) oder Aa3 (Moody’s) und/oder in Staatsanleihen mit einem Minimum- Rating von AA– (Standard & Poor’s) oder Aa3 (Moody’s), die nicht im Referenzindex enthalten sind, investiert werden; b) kann höchstens 25% seines Vermögens in Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen investieren.