Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Vermögens des Teilvermögens in:
aa) auf Schweizer Franken (CHF) oder andere Währungen lautende Obligationen, Notes sowie andere fest- oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte privater und öffentlichrechtlicher
Schuldner weltweit sowie in vorgenannte Anlagen, die gegen den Schweizer Franken (CHF) abgesichert sind;
ab) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen gemäss Ziff. 1 Bst. c und d, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen gemäss den Richtlinien dieses Teilvemögens oder Teilen davon anlegen;
ac) Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen;
ad) auf frei konvertierbare Währungen lautende strukturierte Produkte wie namentlich Zertifikate von Emittenten weltweit auf die oben erwähnten Anlagen und jene, die gegen den Schweizer Franken (CHF) abgesichert sind.