artnet Aktie 13664519 / DE000A1K0375
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19.08.2025 10:42:05
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EQS-Adhoc: artnet AG: Leonardo Art Holdings GmbH übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der artnet AG nach §§ 327a ff. AktG (ak-tienrechtlicher Squeeze-Out)
EQS-Ad-hoc: artnet AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Sonstiges Schlagwort(e): Squeeze-Out Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Leonardo Art Holdings GmbH übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der artnet AG nach §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze-Out) New York/Berlin, 19. August 2025 – Die Leonardo Art Holdings GmbH hat der artnet AG („Gesellschaft“) heute mitgeteilt, dass ihr nach Vollzug des laufenden freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots und der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Aktienkaufverträge Aktien an der Gesellschaft in Höhe von mindestens 97,33 % und somit mehr als 95 % am Grundkapital der Gesellschaft im Sinne von § 327a AktG gehören werden. Vor diesem Hintergrund hat die Leonardo Art Holdings GmbH heute das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft („Minderheitsaktionäre“) an die Leonardo Art Holdings GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäss §§ 327a ff. AktG in einer noch einzuberufenden Hauptversammlung der Gesellschaft beschliessen zu lassen („Aktienrechtlicher Squeeze-Out“). Die Höhe der den Minderheitsaktionären zu gewährenden Barabfindung steht noch nicht fest. Diese wird durch die Leonardo Art Holdings GmbH auf Grundlage der noch abzuschliessenden Bewertungsarbeiten festgelegt und der Gesellschaft separat in einem konkretisierenden zweiten Verlangen der Leonardo Art Holdings GmbH („Konkretisierendes Übertragungsverlangen“) mitgeteilt. Die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung wird durch einen vom Landgericht Berlin auszuwählenden und zu bestellenden sachverständigen Prüfer geprüft. Im Anschluss an den Zugang des Konkretisierenden Übertragungsverlangens bei der Gesellschaft kann die Hauptversammlung einberufen werden, die den Übertragungsbeschluss fassen soll. Die Gesellschaft wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung informieren. Der Aktienrechtliche Squeeze Out wird erst mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister der Gesellschaft wirksam. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Leonardo Art Holdings GmbH über. Kontakt: artnet AG – Investor Relations – Sophie Neuendorf (Vice President) sneuendorf@artnet.com Ende der Insiderinformation
19.08.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | artnet AG |
Niebuhrstr. 78 | |
10629 Berlin | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)30 20 91 78 -0 |
Fax: | +49 (0)30 20 91 78 -29 |
E-Mail: | info@artnet.de |
Internet: | www.artnet.de |
ISIN: | DE000A1K0375 |
WKN: | A1K037 |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 2185806 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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2185806 19.08.2025 CET/CEST
Nachrichten zu artnet AG
Erfolgsfaktoren hinter starker Performance – Karsten-Dirk Steffens zu Gast im BX Morningcall
Einmal pro Monat laden Investment-Stratege François Bloch und Börsen-Experte David Kunz spannende Persönlichkeiten aus der Finanzbranche zum Interview ein.
In einem exklusiven Gespräch gibt Karsten-Dirk Steffens, CEO Schweiz von Aberdeen Investments, Einblicke in seine persönliche Motivation, die Entwicklung des Unternehmens in der Schweiz sowie die wichtigsten Trends für institutionelle und private Anleger.
Themen des Interviews:
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– Unterschiede zwischen institutionellen Kunden und internationalen Investoren
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