SynBiotic Aktie 111572853 / DE000A3E5A59
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02.10.2025 13:26:43
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EQS-News: Gute Vorzeichen: Evaluierung der Cannabislegalisierung und Trump setzen positive Signale
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EQS-News: SynBiotic  SE
 / Schlagwort(e): Studie/Sonstiges
 Gute Vorzeichen: Evaluierung der Cannabislegalisierung und Trump setzen positive Signale 
Die europäische Unternehmensgruppe für Medizinalcannabis und Industriehanf SYNBIOTIC SE (ISIN DE000A3E5A59 | WKN A3E5A5) geht motiviert ins vierte Quartal 2025. „Das war eine gute Woche für die Cannabis- und Hanf-Branche. Der Zwischenbericht zur Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland fällt wie erwartet positiv aus und das Posting von Präsident Trump zu den gesundheitlichen Vorteilen von Cannabis und CBD für Senioren rückt dieses wichtige Thema wieder ins Rampenlicht. Das sind genau die erfreulichen Nachrichten, die unsere Branche braucht“, freut sich Daniel Kruse, geschäftsführender Direktor von SYNBIOTIC. Erste wissenschaftliche Evaluierung des KCanG „In der Gesamtschau der vorliegenden, vorläufigen Ergebnisse kann zum jetzigen Zeitpunkt kein dringender Handlungsbedarf in Bezug auf eine Veränderung des KCanG (Konsumcannabisgesetz) festgestellt werden", heisst es in dem Bericht. Auch wenn sich aus der ersten Evaluierung noch keine abschliessende Bewertung ableiten lässt, entzieht es den Cannabis-Gegnern, die jetzt schon wieder schärfere Regeln fordern, erstmal die Argumentationsgrundlage – und das mit wissenschaftlichen Fakten. Aussagen, wie „die Cannabis-Legalisierung hätte dem Jugendschutz und der Verkehrssicherheit einen Bärendienst erwiesen (CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann in der Augsburger Allgemeinen)“, widerlegt der Bericht. Im Gegenteil, der Cannabis-Konsum von Minderjährigen ist sogar gesunken und die Entkriminalisierung entlastet Polizei und Justiz. Natürlich werden auch Optimierungen vorgeschlagen wie beispielweise die Reduzierung der Menge an Cannabis, die eine Person mit sich führen darf – was wiederum die Bekämpfung des Schwarzmarkts erleichtern würde. Das würde der aktuellen Hauptkritik zugutekommen, da der Schwarzmarkt laut Experten leider noch nicht stark genug eingedämmt wurde. „Wir müssen darauf setzen, dass am Ende die Gesellschaft mit mehr Freiheiten besser zurechtkommt als mit mehr Verboten. Die Evaluierung belegt dies aktuell und könnte so in den nächsten Jahren auch die letzten Kritiker von den Vorteilen des KCanG und der Teillegalisierung überzeugen“, so Daniel Kruse. Der Abschlussbericht soll im April 2028 vorliegen. Trump befeuert Debatte um Liberalisierung der Cannabis-Politik in den USA Nicht nur der Zwischenbericht zum KCanG, sondern auch kein geringerer als US-Präsident Trump spricht sich für die Verwendung von Hanf als Medizin und die Legalisierung von Cannabis aus. Trump teilte ein Video des Commonwealth Projects von Howard Kessler, das die gesundheitlichen Vorteile von Cannabis und CBD für Senioren hervorhebt – und betonte dabei das enorme Einsparpotenzial für das US-Gesundheitssystem. Die Grundlagen für eine baldige Gesetzesänderung in den USA sind bereits geschaffen; nun sollen Ärzte geschult und CBD/THC-haltige Produkte offiziell als Medikamente zugelassen werden. Der Einfluss auf die öffentliche Meinung und die Finanzmärkte blieb nicht lange aus. Die Kurse von Cannabis-Aktien kletterten insbesondere in den USA kurzfristig um über 60 Prozent. Das von Trump veröffentlichte Video schlägt vor, zukünftig auch CBD-Produkte über Medicare, das staatliche Krankenversicherungsprogramm der USA, abzudecken. Insbesondere ältere Menschen sollen so leichter Zugang zu alternativen Therapien finden. „Noch ist das Zukunftsmusik, aber wir wissen schon lange, dass CBD eine grosse Unterstützung für viele Volksleiden sein kann“, erklärt Daniel Kruse. „Was es braucht, ist die wissenschaftliche Aufmerksamkeit, die gesellschaftliche Offenheit und eine Politik, die die Forschung und die Anwendung fördert. Auch wenn man bei vielen Aussagen von Präsident Trump geteilter Meinung sein kann, ist sein aktueller Vorschlag ein richtiger Ansatz, der sicherlich auch für die EU ein Vorbild sein sollte.“ Fazit: Gute Vorzeichen für die Cannabis- und Industriehanf-Branche SYNBIOTIC bewertet die laufenden Nachrichten und Diskussionen rund um die Cannabis-Thematik positiv. „Es wird Zeit, dem unsachlichen und realitätsfremden Feldzug der Cannabis-Gegner mit wissenschaftlich fundierten Fakten zu begegnen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wird es schwer haben, ihre geplanten Änderungen zum KCanG auf Grundlage der ersten Evaluierungsergebnisse zu begründen“, bilanziert Daniel Kruse, geschäftsführender Direktor von SYNBIOTIC. Herausgeber SYNBIOTIC SE Daniel Kruse Geschäftsführender Direktor Münsterstrasse 336 40470 Düsseldorf Deutschland www.synbiotic.com Medienkontakt Rüdiger Tillmann SYNBIOTIC Public Relations Manager E-Mail ruediger.tillmann@synbiotic.com Mobil +49 171 3677028 c/o JOLE group Über SYNBIOTIC SYNBIOTIC ist eine börsengelistete Unternehmensgruppe im Medizinalcannabis- und Industriehanf-Sektor mit einer auf Europa fokussierten Buy-and-Build-Investmentstrategie. Die Gruppe umfasst die gesamte Wertschöpfungskette vom Anbau über die Produktion bis zum Handel – vom Feld bis ins Regal. Kerngeschäfte der Tochterunternehmen sind die Forschung und Entwicklung, die Produktion sowie die Vermarktung von Medizinalcannabis, Industriehanf und CBD-Produkten. SYNBIOTIC verfolgt die klare paneuropäische Strategie mit ihren Geschäftsbereichen weiter zu expandieren, um so die relevanten Wachstumsmärkte abzudecken und gleichzeitig durch Diversifikation Risiken zu minimieren und die Chancen für Investoren zu erhöhen. 
02.10.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.  | 
| Sprache: | Deutsch | 
| Unternehmen: | SYNBIOTIC SE | 
| Münsterstr. 336 | |
| 40470 Düsseldorf | |
| Deutschland | |
| E-Mail: | office@synbiotic.com | 
| Internet: | https://www.synbiotic.com/ | 
| ISIN: | DE000A3E5A59 | 
| WKN: | A3E5A5 | 
| Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München, Tradegate Exchange | 
| EQS News ID: | 2207556 | 
| Ende der Mitteilung | EQS News-Service | 
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2207556 02.10.2025 CET/CEST
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