Experten-Kolumne |
15.05.2020 09:10:29
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Maklerzentrum Schweiz AG rät, das Invaliditätsrisiko bei Kindern ist ernst zu nehmen.
Kolumne
Jeder dritte Invaliditätsfall in der Schweiz betrifft ein Kind. Angesichts der bescheidenen IV-Rente für Frühinvalide ist es ratsam, dass Eltern ihre Kinder gegen Tod und Invalidität durch Krankheit und Unfall versichern.
Unter Invalidität wird «die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit» verstanden. Eine Invalidenrente wird nur zugesprochen, wenn eine Prüfung ergibt, dass eine Wiedereingliederung ins Erwerbsleben nicht mehr oder nur teilweise möglich ist. Anspruch auf eine IV-Rente haben grundsätzlich Personen zwischen 18 und 65 Jahren, die während eines Jahres ohne wesentliche Unterbrüche durchschnittlich mindestens 40% arbeitsunfähig gewesen sind. Kinder können jedoch erst ab Erreichen der Volljährigkeit Leistungen der IV erhalten, wenn der Gesundheitsschaden ihre Erwerbstätigkeit voraussicht¬lich beeinträchtigen wird. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt aber nur vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Gesundheitsschaden körperlicher, psychischer oder geistiger Natur ist, ob er schon bei der Geburt bestanden hat oder Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist.
Die IV-Rente für Frühinvalide ab 18 Jahren beträgt aktuell bescheidene CHF 1576 pro Monat. Vor diesem Hintergrund tun Eltern gut daran zu prüfen, ob ihre Kinder ausreichend gegen die Risiken von Tod und Invalidität durch Krankheit und Unfall versichert sind. «Gerade Eltern, die auf Sicherheit bedacht sind, reicht der Schutz der obligatorischen Sozialversiche¬rungen häufig nicht, um ihre Kinder ausreichend vor Invalidität zu schützen», schildert Stephan Wirz, Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG, seine Erfahrung aus Beratungsgesprächen.
Viele Eltern assoziieren Invalidität ausserdem oft bloss in Zusammenhang mit einem Unfall. In drei von vier Fällen ist eine Invalidität jedoch Folge einer Krankheit. Die Maklerzentrum Schweiz AG rät darum, bei der Überprüfung der Krankenversicherungs-Policen ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass die Invalidität nicht nur infolge von Unfällen, sondern auch von Krankheiten versichert ist.
Ergänzend bietet sich der Abschluss einer sogenannten UTI-Versicherung (Unfall-Invalidität) oder einer KTI-Versicherung (Krankheits-Invalidität) an. Im Falle einer unfall- oder krankheitsbedingten Invalidität werden so - je nach Police - einige Hunderttausend Franken ausbezahlt. Leider bieten nicht alle Krankenkassen solche Zusatzversicherungen an.
Beispiel für Leistungen einer UTI- oder KTI-Versicherung bei Invalidität
UTI-Versicherung - Leistungen bei Invalidität: CHF 300‘000, progressiv bis 350%, also bis CHF 1‘050‘000
KTI-Versicherung - Leistungen bei Invalidität: CHF 500‘000, ohne Progression
Die Kosten für UTI- und KTI-Versicherungen halten sich mit wenigen Franken pro Monat im Rahmen. Die Versicherungsexperten der Maklerzentrum Schweiz AG raten daher allen Eltern, ihre Kinder gegen das Invaliditätsrisiko bei Krankheit und Unfall in ausreichendem Umfang zu versichern.
Stephan Wirz ist Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG, einer führenden Anbieterin von Versicherungslösungen im Privatkundenbereich.
Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.
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