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Expertenkolumne 06.08.2020 10:57:53

Chronische Krankheiten verursachen hohe Kosten

Kolumne

Eine chronische Erkrankung ist nicht nur für den Betroffenen sehr belastend, sondern auch für den Arbeitgeber.

Die Folgen reichen für beide Seiten weit. Daher ist eine umfassende Prävention sinnvoll. Viele Versicherer bieten Unterstützung.

Für die Schweiz stellen chronische, nicht übertragbare Krankheiten ein zentrales Problem dar: gemäss einer Erhebung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verursachen sie bereits heute knapp 90% der Krankheitslast, Tendenz steigend. Insgesamt werden 1,5 Millionen Menschen in der Schweiz gegenwärtig wegen Rheuma, Diabetes, Krebs oder einer anderen chronischen Erkrankung behandelt. Immer häufiger sind aber auch psychische Erkrankungen die Ursache für einen dauerhaften Arbeitsausfall.

Für die Betroffenen beginnt mit der Diagnose eines chronischen Leidens häufig eine gesundheitliche, seelische und finanzielle Abwärtsspirale. Chronische Erkrankungen führen für den Einzelnen zu Einkommenseinbussen und verursachen zudem sehr hohe Kosten für das Gesundheitswesen. Gemäss dem nationalen Gesundheitsbericht beliefen sich diese im Jahr 2011 auf mehr als 50 Milliarden Franken. Darin sind die indirekten Kosten nicht eingerechnet, da sie noch nicht genau beziffert werden können. Schätzungen belaufen sich auf weitere 30 bis 40 Milliarden Franken die durch Erwerbsunterbrüche, Frühpensionierungen und durch die informelle Pflege durch Angehörige bedingt sind. Besonders hohe Kosten entstehen dabei durch psychische Erkrankungen, da diese im Vergleich zu physischen Krankheiten tendenziell jüngere Personen betreffen und daher die Erwerbstätigkeit über einen längeren Zeitraum beeinträchtigen. Bereits heute wird die Hälfte aller Invalidenfälle aufgrund von psychischen Erkrankungen wie Burnouts oder Depressionen gesprochen.

Auch für den Arbeitgeber und die Mitarbeitenden stellen dauerhaft kranke Mitarbeiter eine finanzielle Belastung dar, da die meisten KMU die Lohnfortzahlung für ihre arbeitsunfähigen Mitarbeitenden üblicher Weise maximal 720 Tage bis zum spätesten Einsetzen allfälliger Leistungen der IV absichern und viele Schadenfälle zu einer Erhöhung der hälftig getragenen Taggeldversicherungsprämien führen können und die Arbeitgeber zudem während der Wartefrist die Lohnfortzahlung aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.

Ein solcher Taggeldversicherungsvertrag unterliegt dem Versicherungsvertragsrecht, so dass Umfang und Leistung weitgehend autonom zwischen den Vertragsparteien festgelegt werden können. Dementsprechend unterschiedlich sind die Leistungskataloge und die Prämiengestaltung der Anbieter. Ein Vergleich der verschiedenen Angebote im Bereich der kollektiven Krankentaggeldversicherung und ein Wechsel zu einem anderen Versicherer kann sich durchaus lohnen. Allerdings sollte ein Wechsel nicht unbedacht geschehen, da die Versicherer auch Vorbehalte geltend machen können beispielsweise, wenn in einem Betrieb in der Vergangenheit überdurchschnittlich viele Ausfälle aufgetreten sind oder das Unternehmen einer Branche mit hohen Risiken angehört, wie der Baubranche oder dem Gastgewerbe.

Viele chronisch Kranke scheuen sich davor, dem Arbeitgeber ihre Krankheit offenzulegen, weil sie fürchten, auf einer schwarzen Liste zu landen und den Arbeitsplatz zu verlieren. Daher beissen viele Arbeitnehmer so lange wie möglich die Zähne zusammen. Aus medizinischer Sicht ist das aber meist der falsche Weg, da viele chronische Leiden besser in den Griff zu bekommen sind, je früher sie erkannt und therapiert werden. Und auch aus betrieblicher Sicht ist das der falsche Weg. Denn wenn der Arbeitgeber frühzeitig in die Problematik involviert wird, kann auch er bessere Lösungen für den Mitarbeiter und für den Betrieb suchen, zum Beispiel mit Hilfe der Versicherungsgesellschaft, die das Krankentaggeld ausrichtet. Viele Versicherer bieten Arbeitgebern heutzutage im Rahmen eines Case oder Care Managements vielerlei Hilfestellung und Präventionsmassnahmen. Und sie coachen erkrankte Mitarbeitende und unterstützen sie bei der Wiedereingliederung am Arbeitsplatz. Wie weit diese Service-Dienstleistungen der Versicherer reichen, ist je nach Anbieter unterschiedlich - auch hier lohnt sich ein Vergleich.

Stephan Wirz ist Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG, einer führenden Anbieterin von Versicherungslösungen im Privatkundenbereich.

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.

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