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Frist gesetzt 20.12.2024 17:07:36

Neue Gnadenfrist für Betreiberfirma Nord Stream 2

Neue Gnadenfrist für Betreiberfirma Nord Stream 2

Über die Zukunft der Nord Stream 2 AG ist immer noch nicht entschieden. Ein Schweizer Gericht im Kanton Zug hat den Gläubigern des hoch verschuldeten Pipeline-Betreibers in Besitz der russischen Gesellschaft Gazprom eine letzte Frist gesetzt, um über einen vorgelegten Nachlassvertrag zu entscheiden.

Sie haben bis 8. Januar 2025 Zeit, um Zustimmungen einzureichen.

"Bei Nichterreichen des erforderlichen Quorums wäre der unterbreitete Nachlassvertrag nicht angenommen und würde zur Konkurseröffnung führen", teilte der Sachwalter Transliq auf Anfrage mit.

Transliq war eingesetzt worden, um Sanierungsmöglichkeiten oder eine Einigung mit Gläubigern zu erarbeiten. Über Details des Nachlassvertrags machte Transliq keine Angaben. Bei solchen Verträgen geht es meist darum, Vermögenswerte zu veräussern, um Gläubiger teilweise zu entschädigen.

Pipeline nie in Betrieb

Die Nord Stream 2 AG sollte russisches Gas durch die Ostsee nach Deutschland liefern. Die fast zehn Milliarden Euro teure und 1.200 Kilometer lange Pipeline mit zwei Strängen wurde fertig gebaut, aber nie in Betrieb genommen. Das Gas-Geschäft wurde nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 auf Eis gelegt. Einer der beiden Röhrenstränge wurde bei einem Anschlag Anfang September 2022 zerstört, ebenso wie die beiden Stränge der bereits in Betrieb genommenen Nord-Stream-1-Pipeline.

Die Betreibergesellschaft blieb auf hohen Schulden sitzen und entliess fast alle Mitarbeiter. Das Gericht in Zug gewährte Anfang Januar 2023 eine mehrmals verlängerte Nachlassstundung, um einen Konkurs abzuwenden./oe/DP/mis

ZUG (awp international)

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