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Aktie unter der Lupe 10.01.2025 11:52:44

Richemont-Analyse: Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank) stuft Richemont-Aktie mit Hold ein

Richemont-Analyse: Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank) stuft Richemont-Aktie mit Hold ein

Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)-Analyst Nick Anderson hat eine gründliche Analyse des Richemont-Papiers durchgeführt.

Die Privatbank Berenberg hat das Kursziel für Richemont von 140 auf 150 Franken angehoben und die Einstufung auf "Hold" belassen. Nachrichten zur Konjunkturentwicklung würden auch 2025 den Luxussektor dominieren, schrieb Analyst Nick Anderson in seinem am Freitag vorliegenden Branchenausblick. Er rechnet mit stärkeren Schwankungen im Sektor. Die Auswirkungen von US-Importzöllen würden am Markt überschätzt, der Gegenwind in China dagegen unterschätzt. Eine defensive Aktienstrategie sei vor diesem Hintergrund entscheidend. Anderson favorisiert Titel von Unternehmen, die Marktanteile ausbauen - wie zum Beispiel Brunello Cucinelli, Hermes und LVMH. Der Genfer Konzern Richemont habe eine beeindruckende Erfolgsbilanz bei Luxusmarken mit nachhaltigem Wachstum, Marktanteilsgewinnen und besseren Margen als andere Unternehmen. Ausserhalb dieses Bereichs sei Richemont aber weniger erfolgreich gewesen.

Vom Kursziel zum Handelsvolumen: Die Richemont-Aktie am Tag der ausführlichen Analyse

Um 11:36 Uhr konnte die Aktie von Richemont zulegen und verteuerte sich in der SIX SX-Sitzung um 0.6 Prozent auf 140.45 CHF. Daher zeigt die Aktie noch ein Aufwärtspotenzial von 6.80 Prozent gemessen am festgelegten Kursziel. Zuletzt wurden via SIX SX 94’954 Richemont-Aktien umgesetzt. Die Vorlage der Q4 2025-Finanzergebnisse wird für den 16.05.2025 terminiert.

HAMBURG (dpa-AFX Analyser) / Redaktion finanzen.ch

Veröffentlichung der Original-Studie: 09.01.2025 / 16:45 / GMT
Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: Datum in Studie nicht angegeben / Uhrzeit in Studie nicht angegeben / Zeitzone in Studie nicht angegeben

Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.

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Bildquelle: g-stockstudio / Shutterstock.com,Richemont