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19.03.2026 16:00:36

"Sonntagszeitung"-Chef Rutishauser wegen Raiffeisen vor Gericht

Zürich (awp/sda) - Der Chefredaktor der "Sonntagszeitung", Arthur Rutishauser, steht am Dienstag vor dem Zürcher Bezirksgericht. Er weigert sich, eine Busse zu bezahlen, die ihm im Zusammenhang mit dem Raiffeisen-Fall aufgebrummt wurde.

Vorgeworfen wird Rutishauser die Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen. Er habe in einem Artikel vom 9. Juli 2023 aus einer Untersuchung der Staatsanwaltschaft zitiert, die noch nicht öffentlich gemacht wurde. Dabei ging es um ein Vorverfahren gegen Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und drei weitere Männer.

Die ausgesprochene Busse beträgt 1200 Franken, dazu kommen Gerichtskosten in der Höhe von 650 Franken, insgesamt also 1850 Franken. Weil Rutishauser Einsprache erhob, kommt es zum Prozess.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft untersuchte damals, ob dem Ex-Raiffeisen-Chef in Zusammenhang mit einem Geschäftsvorgang im Sommer 2014 etwas strafrechtlich relevantes vorzuwerfen ist.

Verfahren steht vor Einstellung

Die Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA ein entsprechendes Strafverfahren, über das die "Sonntagszeitung" berichtete.

Nach aktuellem Stand gelte für das Verfahren jedoch die Prognose einer Verfahrenseinstellung. Es wird also voraussichtlich keine zweite Anklage erhoben.

Die Ermittlungen beruhten laut Artikel auf Vorgängen rund um die Aktienkapitalerhöhung bei Leonteq im Jahr 2014. Es bestehe der Verdacht, dass sich Vincenz und ein Kompagnon heimlich an Geldflüssen beteiligt hätten. Ähnliche Vorwürfe wurden bereits im früheren Verfahren gegen Vincenz erhoben.

Urteile ans Obergericht weitergezogen

Das bekannte Verfahren gegen den Ex-Raiffeisen-Chef und weitere Beschuldigte ist noch am Obergericht hängig. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den ehemaligen Raiffeisen-Chef sowie einen seiner Geschäftspartner im April 2022 unter anderem wegen Betrugs. Sie sollen sich bei Firmentransaktionen unrechtmässig bereichert haben.

Vincenz wurde mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten bestraft, sein Kompagnon mit einer solchen von vier Jahren. Weitere Personen wurden wegen Mithilfe oder anderen Delikten verurteilt.

Diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Beschuldigten, die auf Freisprüche plädieren, als auch die Staatsanwaltschaft, die höhere Strafen verlangt, haben sie ans Zürcher Obergericht weitergezogen.

Ausstandsbegehren hängig

Die Berufungsverhandlung soll im August 2026 stattfinden. Die Vorbereitung nehme wegen der "in verschiedener Hinsicht aussergewöhnlichen Dimension ausserordentlich viel Zeit in Anspruch", teilte das Obergericht mit. Allein das Urteil des Bezirksgerichts umfasst 1200 Seiten.

Noch offen ist ein Ausstandsbegehren der Beschuldigten gegen das Team der Staatsanwaltschaft. Das Obergericht wies das Begehren ab, es liegt derzeit beim Bundesgericht, wie die Zürcher Staatsanwaltschaft bestätigte.

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