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Aktien auf der Blockchain 23.03.2026 10:52:00

SEC treibt Regeln für tokenisierte Wertpapiere voran

SEC treibt Regeln für tokenisierte Wertpapiere voran

Die US-Börsenaufsicht SEC schraubt an ihren Regeln für tokenisierte Wertpapiere. So soll es eine Innovations-Ausnahme geben. Diese fällt jedoch strenger aus als erwartet.

• SEC-Gremium schlägt strenge Ausnahmereglungen für tokenisierte Wertpapiere vor
• Vorzüge von tokenisierten Wertpapieren sollen mit Anlegerschutz einhergehen
• Gezielter Reformansatz empfohlen

Die US-Börsenaufsicht SEC arbeitet an ihren Bestimmungen für den Handel mit tokenisierten Wertpapiere und will eine "eng gefasste" Ausnahme für Innovationen geschaffen. Auf diese Weise soll der begrenzte Handel mit bestimmten tokenisierten Wertpapieren erleichtert werden, während der Anlegerschutz gleichzeitig gewährt bleibt. Dies erklärte SEC-Kommissarin Hester Peirce kürzlich im Rahmen eines Treffens des US-Gremiums SEC Investor Advisory Committee (IAC).

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"Die Mitarbeiter der Kommission arbeiten derzeit an einer Ausnahmeregelung für Innovationen, um den Handel mit bestimmten tokenisierten Wertpapieren in begrenztem Umfang zu erleichtern - diese Regelung ist wesentlich enger gefasst als die im Empfehlungsentwurf erwähnte ‚pauschale‘ Ausnahmeregelung", so Peirce im Rahmen des Meetings.

So würde eine breit gefasste Ausnahmeregelung wie sie für "normale" Wertpapiere gilt, den Anlegerschutz aufweichen, wie die klare Offenlegung von Eigentumsrechten, die Aufsicht über Intermediäre und den Schutz von Aufträgen.

Gezielter Reformansatz empfohlen

Stattdessen schlägt das IAC einen gezielten Reformansatz vor, bei dem jede Vorschrift einzeln überprüft wird, auch weil es sich bei der Tokenisierung von Wertpapieren um noch eine recht junge Erfindung handelt.

"Wir weisen ferner darauf hin, dass sich unsere Empfehlung auf übergeordnete Fragen und Grundsätze konzentriert, da sich die Tokenisierung von Aktienwerten noch in einem sehr frühen Stadium befindet und komplexe technologische Entwicklungen mit sich bringt", so das IAC laut The Block. "Unserer Ansicht nach ist eine auf Grundsätzen basierende Empfehlung in dieser Phase am praktischsten und sinnvollsten."

Verschiedene Vorteile von tokenisierten Wertpapieren

Grundsätzlich sieht das Gremium durchaus Vorteile in der Tokenisierung von Wertpapieren, da Verzögerungen und Risiken durch Zwischenhändler im Abwicklungsprozess verringert werden und Informationslücken zwischen den Unternehmen und den Aktionären durch direkte Informationen in Echtzeit geschlossen würden.

Auch Vertreter der Branche argumentieren, dass tokenisierte Vermögenswerte die Marktinfrastruktur durch schnellere Abwicklung, weniger Zwischenhändler und die Nachverfolgung von Eigentumsverhältnissen in Echtzeit verbessern könnten.

Noch unterliegen tokenisierte Wertpapiere uneingeschränkt den US-amerikanischen Wertpapiergesetzen und müssen die geltenden Vorschriften in Bezug auf Registrierung, Offenlegung, Aufsicht und Abwicklung einhalten.

Im traditionellen Aktienhandel umfasst dies Broker, Transferstellen und zentralisierte Abwicklungsdatenbanken. Aus diesem Grund kann die Ausführung auch mal einen Tag oder länger dauern. Ist die Aktie auf einer Blockchain platziert, "können die Übergabe des tokenisierten Wertpapiers und die Zahlung in einer einzigen Transaktion erfolgen, wobei die Eigentumsdaten direkt in eine einzige Blockchain eingebettet werden", gibt CoinDesk SEC-Chairman Paul Atkins wieder.

Durch die empfohlene Ausnahmeregelung für Innovationen könnten kontrollierte Versuche mit fortschrittlicheren oder dezentralisierten Handelsmodellen ermöglicht werden, ohne den Anlegerschutz dabei zu gefährden.

Allerdings gibt das IAC ebenso zu bedenken, dass das grösste Risiko im Zusammenhang mit der Tokenisierung von Aktienwerten darin bestehe, "dass diese Reformen oder die Gewährung von Ausnahmegenehmigungen neue Risiken mit sich bringen könnten, die Anleger nicht verstehen, und höhere Kosten verursachen könnten, die die Vorteile der Tokenisierung überwiegen", wie es in dem vom Ausschuss gebilligten Empfehlungsdokument, das CoinDesk vorliegt, heisst.

Ausnahmeregelung kurz vor Prüfung?

Atkins gab sich während des jüngsten Treffens des IAC optimistisch, dass "die Kommission in Kürze eine Ausnahmeregelung für Innovationen prüfen wird, um den begrenzten Handel mit bestimmten tokenisierten Wertpapieren zu erleichtern, mit dem Ziel, einen langfristigen Regulierungsrahmen zu entwickeln".

Im Übrigen bekräftigte Hester Peirce die Offenheit der SEC gegenüber den Möglichkeiten der Tokenisierung jüngst in einem Interview mit CNBCs "The Exchange". Dabei rief sie solche Unternehmen, die an einer Tokenisierung von Finanzprodukten interessiert sind, dazu auf das Gespräch mit der US-Börsenaufsicht zu suchen: "Es geht wirklich darum, dass Sie einfach vorbeikommen und mit uns darüber sprechen, was Sie vorhaben. Wir möchten mit Ihnen zusammenarbeiten, damit Sie ausprobieren können, ob der Markt Interesse an Ihren Produkten hat."

Laut Peirce rechnet die SEC damit, dass sich bei der Erprobung dieser Modelle durch die Unternehmen rechtliche, betriebliche und technische Fragen ergeben würden. Bei der Klärung dieser Fragen wolle die Börsenaufsicht eng mit der Branche zusammenarbeiten.

Martina Köhler, Redaktion finanzen.ch

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Bildquelle: Black Salmon / Shutterstock.com
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