Non-Profit-Unternehmen |
04.02.2023 23:01:00
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Sorge bei gemeinnützigen Organisationen nach FTX-Insolvenz: Rückzahlung von Spendengeldern gefordert
Die Pleite der Krypto-Börse FTX hat nicht nur vielen verbundenen Kryptounternehmen nachhaltigen Schaden zugefügt und für teils massive Verluste bei Anlegern gesorgt. Auch gemeinnützige Organisationen könnten jetzt im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren von FTX in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
• Einige gemeinnützige Organisationen haben Spendengelder bereits ausgegeben
• FTX fordert Rückzahlung
Als die Geschäfte bei der Kryptobörse FTX vermeintlich noch gut liefen, hat sich der Konzerngründer, Sam Bankman-Fried, oft als grosszügiger Spender für verschiedene Organisationen präsentiert. Insgesamt sollen über den Wohltätigkeitsfonds seines Unternehmens 110 Non-Profit-Unternehmen bedient worden sein, insgesamt 160 Millionen US-Dollar seien dabei an Spenden geflossen. Im Zuge des Insolvenzverfahrens versuchen die damit betrauten Experten nun, Gelder aus allen möglichen Quellen zurückzuholen - damit könnten auch Empfänger der teils grosszügigen FTX-Spenden zur Rückzahlung gezwungen sein.
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Spendengelder teilweise bereits ausgegeben
Wie das Wall Street Journal berichtet, fordert FTX unter dem Neu-CEO und Insolvenzexperten John Ray III. Spendenempfänger im Zuge des Insolvenzverfahrens auf, die Spendengelder zurückzuzahlen. Es habe in diesem Zusammenhang bereits einige proaktive Schritte von Unternehmen gegeben, die die Spenden zurückgeben wollen, andere wiederum behalten sich vor, den Rechtsweg einzuschlagen.
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Dem Bericht zufolge haben einige Organisationen die Spenden bereits ausgegeben - etwa in Form von Forschungsgeldern für Universitäten, Stipendien für Entwicklungsländer und Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie.
FTX-Einstufung entscheidend für Rückzahlungsforderungen
FTX selbst hatte bereits im Dezember verkündet, dass einige Empfänger von Zahlungen durch Sam Bankman-Fried oder andere leitende Angestellte Gelder zurückzahlen wollen. "Die FTX-Schuldner arbeiten mit diesen Empfängern zusammen, um die unverzügliche Rückgabe dieser Gelder an die FTX Estates zum Nutzen von Kunden und Gläubigern sicherzustellen", hiess es. Andere Schuldner sollten Kontakt aufnehmen, um die Rückzahlungen entsprechender Leistungen zu gewährleisten.
Dabei drohte die Pleite-Börse im schlimmsten Fall auch rechtliche Schritte an: "Soweit solche Zahlungen nicht freiwillig zurückgezahlt werden, beabsichtigen die FTX-Schuldner, Klagen vor dem Konkursgericht einzureichen, um die Rückzahlung dieser Zahlungen zu verlangen, wobei ab dem Datum der Klageerhebung Zinsen anfallen. Die Empfänger werden darauf hingewiesen, dass eine Zahlung oder Spende an Dritte (einschliesslich einer Wohltätigkeitsorganisation) in Höhe einer von einem FTX-Beitragszahler erhaltenen Zahlung die FTX-Schuldner nicht daran hindert, eine Rückforderung vom Empfänger oder einem späteren Übertragungsempfänger zu verlangen."
Noch ist nicht geklärt, wie der Rechtsrahmen in einem solchen Fall aussieht. Eine zwangsweise Rückzahlung der Gelder wäre dann notwendig, wenn FTX Betrug nachgewiesen werden könnte.
Demokratische Partei zahlt Spenden teilweise zurück
Auch Parteien gehören zu den Empfängern von Spendengeldern, Sam Bankman-Fried war bei den Midterms in den USA der grösste Einzelspender der USA aus dem Kryptosektor. Mit einer Spendensumme von 39.940.856 US-Dollar landete Bankman-Fried insgesamt auf Platz 7 der grössten Spender, das geht aus Daten von OpenSecrets hervor, einer überparteilichen und unabhängigen Forschungsgruppe. Das Geld floss dabei vorrangig an die Demokratische Partei, die inzwischen aber bereits rund eine Million US-Dollar an das insolvente Unternehmen zurückgezahlt haben soll. Ob die Absicht besteht, auch die übrigen 38 Millionen US-Dollar zurückzuzahlen, mit denen Bankman-Fried insbesondere den Wahlkampf von US-Präsident Joe Biden mitfinanziert hat, ist bislang noch offen. Fest steht, dass eine gerichtliche Klärung der möglichen Spendenrückzahlungen den Prozess um das Insolvenzverfahren von FTX wohl deutlich verlängern dürfte.
Redaktion finanzen.ch
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