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Expertenkolumne 20.12.2021 14:49:53

Psychische Erkrankungen - welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Psychische Erkrankungen - welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die Behandlung psychischer Erkrankungen wird grundsätzlich von der Grundversicherung übernommen - aber nur wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

• Unterschied zwischen ärztlicher und nichtärztlicher Psychotherapie beachten
• Grosse Leistungunterschiede bei Zusatzversicherungen
• Vor Behandlung Kostenfrage klären

Die Corona-Pandemie ist ein Katalysator für psychische Erkrankungen, und die Nachfrage nach psychologischer Hilfe ist seit Ausbruch der Krise in die Höhe geschnellt. (Siehe Teil 1 dieses Artikels "Immer mehr Menschen leiden an psychischen Erkrankungen" vom 10. November). Krankenkassen haben mit neuen Informationsplattformen und Hilfsangeboten auf die Notlage vieler Versicherter reagiert, aber bei schwereren psychischen Erkrankungen wie Depressionen brauchen die Patienten ärztliche Hilfe. Zu den Sorgen rund um die Erkrankung stellt sich die Frage, für welche Behandlungen - und in welchem Umfang - die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Wichtig ist der Unterschied zwischen ärztlicher Psychotherapie und nichtärztlicher Psychotherapie. Ärztliche Psychotherapie bedeutet, dass die Behandlung von einer Psychiaterin mit Medizinstudium durchgeführt wird, die auch Medikamente verschreiben kann. Ein nichtärztlicher Psychotherapeut hat Psychologie studiert, mit einer langjährigen Weiterbildung in Therapie. Er darf keine Medikamente verschreiben.

Grundversicherung übernimmt ärztliche Psychotherapie

Die Krankenkasse bezahlt sämtliche Kosten einer ärztlichen Psychotherapie aus der Grundversicherung. Allerdings deckt die Grundversicherung nur die Kosten für die Therapie von psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen, die offiziell klassifiziert und in den entsprechenden Listen der Weltgesundheitsorganisation (ICD-10) oder der Amerikanischen Psychiatrischen Gesellschaft (DSM-5) aufgeführt sind. Die häufigsten psychischen Erkrankungen sind Angststörungen, Depression, bipolare Störungen, Schizophrenie, Suchtstörungen, Essstörungen und Borderline-Persönlichkeitsstörung.

Gemäss Krankenversicherungsgesetz werden von der Grundversicherung maximal 40 Therapiesitzungen übernommen; soll die Behandlung mehr als vierzig Sitzungen dauern, muss der Arzt respektive die Psychiaterin beim Vertrauensarzt der Krankenkasse eine Kostengutsprache beantragen. Die Grundversicherung bezahlt auch die Kosten für die delegierte nichtärztliche Psychotherapie. Das bedeutet, dass der Patient von einem Arzt an einen ausgewiesenen Psychotherapeuten überwiesen wird, der im Angestelltenverhältnis zum Arzt steht.

Von der Grundversicherung nicht übernommen werden hingegen Behandlungen bei selbstpraktizierenden Psychotherapeuten oder Psychologen. Viele Krankenkassen übernehmen im Rahmen der freiwilligen Zusatzversicherungen jedoch einen Kostenbeitrag. Damit die Behandlung über die Zusatzversicherung abgerechnet werden kann, muss die Therapeutin auf der Liste der Branchenorganisation der Schweizer Krankenversicherer Santésuisse aufgeführt sein.

Krankenkassen passen Leistungsangebot an

Die Leistungen der Zusatzversicherungen für solche nichtärztlichen Psychotherapien unterscheiden sich je nach Krankenkasse deutlich. Einige Versicherer setzen eine Kostenobergrenze pro Kalenderjahr, die zwischen 140 und 4000 Franken schwanken kann. Andere bezahlen einen bestimmten Betrag, aber nur jedes dritte Jahr; und nochmals andere Krankenkassen übernehmen einen Kostenbeitrag pro Sitzung, für z.B. maximal 60 Sitzungen pro Jahr. Eine Zusatzversicherung für Psychotherapie kann in bestimmten Situationen sehr hilfreich sein.

Viele Krankenkassen haben ihren Leistungskatalog in den letzten Monaten kurzfristig angepasst, und psychologische Dienstleistungen können vermehrt auch per Telefon oder Videoberatung in Anspruch genommen werden. Vor Ausbruch der Pandemie durften pro Patient und Halbjahr 240 Therapieminuten auf Distanz in Rechnung gestellt werden. Diese Limite wurde für die ärztliche Psychotherapie ganz aufgehoben und für die nicht-ärztliche Psychotherapie auf 360 Minuten erhöht.

Betroffene Personen sollten in jedem Fall und unabhängig davon, ob sie bei einem Psychiater oder einer Psychotherapeutin Hilfe suchen, die Kostenfrage gleich zu Beginn der Behandlung abklären.

Autor: Stephan Wirz, Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.

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