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Streit um Krebsrisiken 04.04.2025 21:33:40

Bayer reicht Antrag auf Überprüfung des Falls Durnell beim US Supreme Court ein

Bayer reicht Antrag auf Überprüfung des Falls Durnell beim US Supreme Court ein

Bayer hat über seine Tochtergesellschaft Monsanto die Überprüfung des Falls Durnell beim US Supreme Court beantragt.

Der Antrag wurde nur drei Tage nach der Entscheidung der Vorinstanz eingereicht, wodurch sich ein Weg zum höchsten US-Gericht eröffnet hat, teilte das Unternehmen mit. Bayer argumentiert, dass die widersprüchlichen Urteile von Bundesberufungsgerichten in den Rechtsstreitigkeiten um angebliche Gesundheitsschäden durch Roundup eine Überprüfung durch das oberste Gericht der USA erforderlich machen.

Dabei gehe es um die grundlegende Frage, ob Klagen wegen fehlender Warnhinweise auf dem Produkt, die auf dem Recht einzelner US-Bundesstaaten beruhen, durch Bundesrecht ausgeschlossen seien (Federal Preemption). Mehrere zehntausend solcher Klagen seien bei US-Gerichten anhängig. Die Rechtsstreitigkeiten stellen auch in Frage, ob Monsanto Landwirten und anderen professionellen Nutzern weiterhin glyphosatbasierte Produkte anbieten kann, so der Konzern weiter.

Das Unternehmen argumentiert, dass das Bundesberufungsgericht im Fall Schaffner richtigerweise einstimmig zu dem Schluss gekommen ist, dass das Bundesgesetz explizit die Klage wegen angeblich fehlender Warnung ausschliesst. Ein Urteil im Sinne des Klägers würde ein Produktlabel erfordern, das von den Anforderungen der United States Environmental Protection Agency (EPA) vom Bundesgesetz abweicht. In diesem Gesetz stehe aber klar, dass ein US-Bundesstaat keine Anforderungen an Produktlabel stellen dürfe, die sich vom Bundesgesetz unterschieden oder darüber hinausgingen.

Im Fall Durnell basiere das Urteil der Jury ausschliesslich auf der Annahme, dass das Gesetz im US-Bundesstaat Missouri eine Krebswarnung bei Glyphosat vorschreibe. Das ist aber genau die Warnung, die die EPA ablehnt, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Klage stehe im Widerspruch zu dem Produktlabel, das die EPA auf Basis von Bundesrecht genehmigt habe und das auf der fundierten wissenschaftlichen Prüfung der Behörde beruhe. Das Produktlabel könne daher nicht ohne Genehmigung der EPA geändert werden. Die Bewertung auf Basis von Bundesrecht habe Vorrang.

Andere Bundesberufungsgerichte seien in der Frage der Federal Preemption zu einem anderen Schluss gekommen. Daher kann nur der US Supreme Court für Klarheit sorgen, so Bayer. Im Antrag werde erläutert, dass die Gerichte in den Fällen Hardeman, Carson und Durnell zu falschen Ergebnissen gekommen seien, weil sie die Richtlinien der EPA ignorierten, die eine Vorabgenehmigung der Behörde für Produktlabel-Änderungen erforderten, insbesondere wenn es um Gesundheitswarnungen gehe. Wenn auf Basis des Rechts in einzelnen Bundesstaaten eine Warnung ergänzt würde, stünde das im Widerspruch zum Bundesgesetz (FIFRA). Das könnte zu 50 verschiedenen Produktlabeln für glyphosatbasierte Herbizide in den einzelnen Bundesstaaten führen und auch andere Produkte betreffen, die durch FIFRA reguliert werden. Das würde einen Widerspruch zu der beabsichtigten Einheitlichkeit dieses Bundesgesetzes darstellen.

Der Fall Durnell wurde im Oktober 2023 vor dem Missouri Circuit Court for the City of St. Louis verhandelt und zugunsten der Klägerseite entschieden. Die Jury war der Auffassung, dass das Unternehmen zu einer Krebswarnung verpflichtet gewesen wäre und hatte dem Kläger 1,25 Millionen US-Dollar zugesprochen. Die anderen Klagegründe wurden allerdings abgewiesen und auch kein Strafschadenersatz zugesprochen. Bayer legte im August 2024 Berufung ein, der Missouri Court of Appeals, Eastern District, hatte das Urteil aber im Februar 2025 bestätigt. Monsanto hatte daraufhin sofort die Prüfung durch den Missouri Supreme Court beantragt, die am 1. April 2025 abgelehnt wurde. Damit konnte jetzt die Prüfung durch den US Supreme Court beantragt werden.

DOW JONES


Bildquelle: Bayer AG,Taina Sohlman / Shutterstock.com,360b / Shutterstock.com

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