Zurück geht es hier Grüezi! Sie wurden auf finanzen.ch, unser Portal für Schweizer Anleger, weitergeleitet.  Zurück geht es hier.

Tesla Aktie 11448018 / US88160R1014

Gerichtsbeschluss 05.06.2025 23:24:00

Elon Musk vor Gericht: US-Bundesrichter lässt Klage wegen DOGE zu

Elon Musk vor Gericht: US-Bundesrichter lässt Klage wegen DOGE zu

Ein US-Bundesgericht hat entschieden, dass eine Klage gegen Elon Musk wegen seiner Rolle in der umstrittenen Regierungsbehörde DOGE unter Donald Trump weiterverfolgt werden darf.

• Gericht lässt Klage von 14 Bundesstaaten gegen Musk weiterlaufen
• Musk soll als faktischer Leiter von DOGE verfassungswidrige Macht ausgeübt haben
• DOGE fehlte laut Richterin eine gesetzliche oder verfassungsrechtliche Grundlage

14 Bundesstaaten werfen Tesla-Chef Elon Musk vor, seine Machtbefugnisse im Rahmen seiner Rolle in der umstrittenen Regierungsbehörde "Department of Government Efficiency", kurz DOGE, unter US-Präsident Donald Trump überschritten und gegen die Verfassung verstossen zu haben. Vor diesem Hintergrund hat ein US-Bundesrichter nun entschieden, dass eine Klage gegen Musk, der als "Sonderangestellter der Regierung" eingestuft wurde, weitergeführt werden darf, wie etwa Investing.com berichtet. Die eingereichte Klage richtet sich gegen Musks mutmassliche Funktion als faktischer Hauptverantwortlicher der von Trump per Dekret eingerichteten Regierungsbehörde - trotz fehlender gesetzlicher Grundlage.

Verfassungswidrige Macht

DOGE wurde laut Klage ohne Zustimmung des Kongresses gegründet und soll weitreichende Befugnisse über Haushaltsmittel, Personalentscheidungen und Regulierungen erhalten haben. Musk habe dabei laut den Klägern in verfassungswidriger Weise ganze Behördenstrukturen verändert, Verträge aufgehoben und Zugriff auf sensible Systeme erhalten. Dies verletze insbesondere die Ernennungsklausel der US-Verfassung, welche klare Regeln zur Ernennung von Regierungsbeamten vorschreibt.

"Die Verfassung erlaubt es der Exekutive nicht, die gesamte Ernennungsbefugnis zu übernehmen, indem sie einseitig eine Bundesbehörde per Executive Order schafft und deren leitenden Beamten als blossen 'Berater' von der Verfassung isoliert", zitiert Democracy Docket die zuständige Richterin Tanya S. Chutkan.

Gerichtliche Prüfung notwendig

Chutkan wies in einer 42-seitigen Stellungnahme den Antrag der Verteidigung auf Abweisung der Klage ab. Die Argumentation der Kläger, dass DOGE weder verfassungsrechtlich noch gesetzlich legitimiert sei und Musks Handlungen die gesetzlichen Grenzen überschritten hätten, sei zulässig und bedürfe einer gerichtlichen Überprüfung.

Die Klage gegen Donald Trump in seiner offiziellen Funktion wurde hingegen abgelehnt. Die Richterin berief sich dabei auf Präzedenzfälle, die gerichtliche Eingriffe in die exekutiven Ermessensentscheidungen des Präsidenten ausschliessen.

Zwar hat Musk dem Weissen Haus mittlerweile den Rücken gekehrt, um sich wieder vermehrt auf Tesla & Co. konzentrieren zu können, doch sei dies in dem Fall irrelevant, erklärte die Richterin. Denn der Tesla-Chef habe ausreichend "private und geschützte Informationen" erlangt, um "einen Schaden" anrichten zu können, weshalb der Fall weiterverfolgt werde.

Redaktion finanzen.ch

Weitere Links:


Bildquelle: Larry Busacca/Getty Images for The New York Times,Kevork Djansezian/Freier Fotograf/Getty Images,Joe Scarnici/WireImage/Getty Images

Analysen zu Tesla

  • Alle
  • Kaufen
  • Hold
  • Verkaufen
  • ?
09.10.25 Tesla Outperform RBC Capital Markets
08.10.25 Tesla Sell UBS AG
03.10.25 Tesla Underweight JP Morgan Chase & Co.
02.10.25 Tesla Sell UBS AG
02.10.25 Tesla Outperform RBC Capital Markets
Eintrag hinzufügen

Erfolgreich hinzugefügt!. Zu Portfolio/Watchlist wechseln.

Es ist ein Fehler aufgetreten!

Kein Portfolio vorhanden. Bitte zusätzlich den Namen des neuen Portfolios angeben. Keine Watchlisten vorhanden. Bitte zusätzlich den Namen der neuen Watchlist angeben.

CHF
Hinzufügen

Dividenden, Wachstum oder ETFs | Börsentag Zürich 2025

Dividenden, Wachstum oder ETFs

Im heutigen 🎙️ Interview mit Kelvin Jörn alias Aktienfreunde, Patrick Kirchberger alias Dividente und Olivia Hähnel von der BX Swiss sprechen wir über den Vergleich von Dividenden- und Wachstumsaktien mit ETFs.

💡 Was sind die Vor- und Nachteile der verschiedenen Strategien?
💡 Welche Risiken gibt es dabei zu beachten?
💡 Welche Psychologischen Aspekte sind beim Investieren relevant?

Ein besonderes Highlight auf dem diesjährigen Börsentag Zürich war die BX Swiss Blogger-Lounge. Bekannte YouTuber und Finanz-Influencer standen für Gespräche und Diskussionen bereit und vermittelten Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen in Vorträgen.

👉🏽 Jetzt auch auf BXplus anmelden und von exklusiven Inhalten rund um Investment & Trading profitieren!

Dividenden, Wachstum oder ETFs | Börsentag Zürich 2025

Mini-Futures auf SMI

Typ Stop-Loss Hebel Symbol
Short 13’119.34 19.83 UEBSLU
Short 13’388.62 13.54 B6CSKU
Short 13’928.58 8.68 UJ3S8U
SMI-Kurs: 12’496.82 10.10.2025 17:30:00
Long 12’079.15 19.83 SR6B4U
Long 11’819.93 13.83 SQFBLU
Long 11’253.09 8.68 B1PS3U
Die Produktdokumentation, d.h. der Prospekt und das Basisinformationsblatt (BIB), sowie Informationen zu Chancen und Risiken, finden Sie unter: https://keyinvest-ch.ubs.com

Aktien in diesem Artikel

Tesla 345.04 -0.34% Tesla

finanzen.net News

Datum Titel
{{ARTIKEL.NEWS.HEAD.DATUM | date : "HH:mm" }}
{{ARTIKEL.NEWS.BODY.TITEL}}