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| Gerichtsbeschluss |
05.06.2025 23:24:00
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Elon Musk vor Gericht: US-Bundesrichter lässt Klage wegen DOGE zu
Ein US-Bundesgericht hat entschieden, dass eine Klage gegen Elon Musk wegen seiner Rolle in der umstrittenen Regierungsbehörde DOGE unter Donald Trump weiterverfolgt werden darf.
• Musk soll als faktischer Leiter von DOGE verfassungswidrige Macht ausgeübt haben
• DOGE fehlte laut Richterin eine gesetzliche oder verfassungsrechtliche Grundlage
14 Bundesstaaten werfen Tesla-Chef Elon Musk vor, seine Machtbefugnisse im Rahmen seiner Rolle in der umstrittenen Regierungsbehörde "Department of Government Efficiency", kurz DOGE, unter US-Präsident Donald Trump überschritten und gegen die Verfassung verstossen zu haben. Vor diesem Hintergrund hat ein US-Bundesrichter nun entschieden, dass eine Klage gegen Musk, der als "Sonderangestellter der Regierung" eingestuft wurde, weitergeführt werden darf, wie etwa Investing.com berichtet. Die eingereichte Klage richtet sich gegen Musks mutmassliche Funktion als faktischer Hauptverantwortlicher der von Trump per Dekret eingerichteten Regierungsbehörde - trotz fehlender gesetzlicher Grundlage.
Verfassungswidrige Macht
DOGE wurde laut Klage ohne Zustimmung des Kongresses gegründet und soll weitreichende Befugnisse über Haushaltsmittel, Personalentscheidungen und Regulierungen erhalten haben. Musk habe dabei laut den Klägern in verfassungswidriger Weise ganze Behördenstrukturen verändert, Verträge aufgehoben und Zugriff auf sensible Systeme erhalten. Dies verletze insbesondere die Ernennungsklausel der US-Verfassung, welche klare Regeln zur Ernennung von Regierungsbeamten vorschreibt.
"Die Verfassung erlaubt es der Exekutive nicht, die gesamte Ernennungsbefugnis zu übernehmen, indem sie einseitig eine Bundesbehörde per Executive Order schafft und deren leitenden Beamten als blossen 'Berater' von der Verfassung isoliert", zitiert Democracy Docket die zuständige Richterin Tanya S. Chutkan.
Gerichtliche Prüfung notwendig
Chutkan wies in einer 42-seitigen Stellungnahme den Antrag der Verteidigung auf Abweisung der Klage ab. Die Argumentation der Kläger, dass DOGE weder verfassungsrechtlich noch gesetzlich legitimiert sei und Musks Handlungen die gesetzlichen Grenzen überschritten hätten, sei zulässig und bedürfe einer gerichtlichen Überprüfung.
Die Klage gegen Donald Trump in seiner offiziellen Funktion wurde hingegen abgelehnt. Die Richterin berief sich dabei auf Präzedenzfälle, die gerichtliche Eingriffe in die exekutiven Ermessensentscheidungen des Präsidenten ausschliessen.
Zwar hat Musk dem Weissen Haus mittlerweile den Rücken gekehrt, um sich wieder vermehrt auf Tesla & Co. konzentrieren zu können, doch sei dies in dem Fall irrelevant, erklärte die Richterin. Denn der Tesla-Chef habe ausreichend "private und geschützte Informationen" erlangt, um "einen Schaden" anrichten zu können, weshalb der Fall weiterverfolgt werde.
Redaktion finanzen.ch
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