Bundesgericht entscheidet |
03.12.2024 17:23:36
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Flughafen Zürich-Aktie dennoch fester: Flughafen Zürich muss Steuern nachzahlen
Der Flughafen Zürich muss für die Steuerperiode 2014 Mehrwertsteuern nachzahlen.
Die Steuerverwaltung hatte 2016 nach einer Kontrolle der Steuerperioden 2010 bis 2014 eine Nachbelastung von 19,4 Millionen Franken verfügt. Es handelte sich dabei um nicht verrechnete Leistungen für Dienste im Rahmen der Bodenabfertigung.
Nach einem mehrjährigen Verfahren hat sich das Bundesgericht ein zweites Mal mit dem Fall befasst. Wegen der Verjährung ist nur noch die Steuerperiode 2014 übrig geblieben, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des höchsten Schweizer Gerichts hervor geht.
Diesbezüglich hat das Gericht die Verfügung der Steuerverwaltung bestätigt, wonach die Nachzahlung geschuldet sei. Die Grundlage dafür findet sich in verschiedenen Gesetzen zur Luftfahrt und dem Betrieb von Flughäfen.
Wie es beim Flughafen auf Anfrage hiess, handelt es sich um eine komplexe Fragestellung, die von den verschiedenen Instanzen unterschiedlich beurteilt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz habe die Grenze, welche Dienstleistungen mehrwertsteuerpflichtig sind und welche nicht, noch anders gezogen.
Die Flughafen Zürich-Aktie notiert an der SIX zeitweise 1,02 Prozent höher bei 217,00 Franken.(Urteile 9C_185 und 188/2024 vom 4.11.2024)
Luzern (awp/sda)
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