Swatch Aktie 1225515 / CH0012255151
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23.02.2026 14:54:36
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Swatch will US-Zölle zurück
(Um Stellungnahme von Victorinox ergänzt, die von CH Media genannten Unternehmen gestrichen.)
Zürich (awp) - Erste Schweizer Firmen wollen zu viel bezahlte US-Zölle zurückfordern. So etwa der Uhrenkonzern Swatch oder Victorinox. Viele Fragen sind aktuell aber noch offen.
"Unsere Tochtergesellschaft in den USA wird eine rückwirkende Rückerstattung der gezahlten Zuschläge beantragen", teilte Swatch am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP mit. Nicht zu allfälligen Rückforderungen äussern wollte sich Rolex.
Auch Victorinox will Rückforderung geltend machen. "Für Victorinox beläuft sich das potenzielle Rückforderungsvolumen aus dem vergangenen Jahr auf rund 3,8 Millionen US-Dollar. Wir prüfen derzeit sorgfältig die rechtlichen und administrativen Voraussetzungen sowie das konkrete Vorgehen", sagt CEO Carl Elsener zu AWP.
Wichtiger als der finanzielle Aspekt sei für Victorinox aber langfristige Planungssicherheit: "Verlässliche und rechtssichere Rahmenbedingungen sind für international tätige Unternehmen wie Victorinox zentral." Bereits nach rückwirkend auf Mitte November abgeschlossenen Zolldeal habe Victorinox Rückforderungsansprüche in Höhe von 300'000 US-Dollar geltend gemacht, wovon bereits 266'000 US-Dollar ausgezahlt wurden.
Gegenüber der "NZZ" hatten am Wochenende mit Läderach und Breitling bereits zwei weitere namhafte Unternehmen erklärt, sie würden die gezahlten Zölle zurückfordern. Breitling-Chef Georges Kern sprach von "signifikanten Beträgen". Laut den CH-Media-Zeitungen verfolgt auch der Skihersteller Stöckli die Absicht, Zollrückforderung gelten zu machen.
Unsicherheit hoch
"Was die Chancen auf Rückforderungen und das notwendige Vorgehen betrifft, ist derzeit noch vieles offen", ordnete indes Noé Blancpain vom Industrieverband Swissmem auf Anfrage ein. Der Supreme Court habe die Frage der Rückforderung der Zölle nicht entschieden, sodass nun untergeordneten Instanzen darüber urteilen müssten.
Blancpain erläuterte, dass die Zölle technisch vom Importeur in den USA bezahlt worden seien - dies könne der Kunde selbst, eine Vertriebsfirma oder eine Tochterfirma des Schweizer Herstellers sein. Entsprechend müsse der Importeur die Rückforderungen stellen.
In der Praxis hätten Schweizer Industriefirmen in den meisten Fällen durch eine Preisanpassung einen Teil der Zollkosten übernommen. Deshalb müssten sie sich mit ihren Kunden einigen.
yz/ls/ra
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