Volkswagen Aktie 352781 / DE0007664039
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| Keinen Schadensersatz |
29.05.2026 12:49:00
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VW-Aktie im Plus: Ex-Manager scheitern mit Millionenklage
VW muss zwei Mitarbeitern, die sich nach Hinweisen auf Missstände benachteiligt fühlten, keinen Schadenersatz zahlen.
Die beiden hätten nicht hinreichend darlegen können, dass ihnen tatsächlich eine Beförderung zugestanden hätte und zu Unrecht verwehrt worden sei, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Sie bestätigte damit die Urteile des Arbeitsgerichts Braunschweig. Dieses hatte die Klagen der beiden im vergangenen Juni abgewiesen. Einen Schaden, der auf Repressalien zurückzuführen sei, hätten die beiden nicht darlegen können, so das Gericht damals.
Hinweise auf vermeintliche Missstände
Die beiden Mitglieder des oberen Managementkreises von VW fühlten sich unter Druck gesetzt und benachteiligt, nachdem sie erst intern und später auch extern über vermeintliche Missstände berichtet hatten. Laut Gericht ging es dabei um möglicherweise gesundheitsgefährdende Schadstoffe in Hochdächern zweier Modelle von VW Nutzfahrzeugen. Die VW-Manager berufen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz und forderten von VW Schadenersatz und Schmerzensgeld.
VW begrüsste das Urteil. Das Unternehmen fühle sich in seiner Ansicht bestätigt. Das Vorgehen der Kläger sei "im Hinblick auf das Hinweisgeberschutzgesetz zumindest zweifelhaft, wenn nicht gar rechtsmissbräuchlich", sagte ein Vertreter der VW-Rechtsabteilung direkt nach der Urteilsverkündung im Gesichtssaal. "Insofern begrüssen wir die Entscheidung."
Volkswagen hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Es habe zu keinem Zeitpunkt Repressalien gegeben, hiess es. Und es habe auch keine Gesundheitsgefahr durch Ausdünstungen aus den monierten Bauteilen gegeben. VW hat den beiden Managern inzwischen gekündigt. Auch dagegen wehren sich die beiden vor Gericht.
Via XETRA notiert die VW-Vorzugsaktie am Freitag zeitweise 0,65 Prozent höher bei 93,16 Euro.
/fjo/DP/stw
HANNOVER (awp international)
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