UCITS-Richtlinie |
05.02.2024 21:16:00
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Nach US-Launch von Bitcoin-Spot-ETFs: Weshalb es in Deutschland und Europa keine Bitcoin-ETFs gibt
Anfang Januar 2024 hat die US-Börsenaufsicht SEC grünes Licht für Bitcoin-Spot-ETFs gegeben, nachdem in den USA zuvor nur Bitcoin-Future-ETFs erlaubt waren. In Deutschland und Europa schauen Anleger jedoch in die Röhre: Aufgrund von EU-Anforderungen sind solche Bitcoin-ETFs wie in den USA hier nicht erlaubt. Es gibt allerdings andere, ähnliche Möglichkeiten, um in die Kryptowährung zu investieren.
• Europäische UCITS-Richtlinie schreibt für ETFs ein Mindestmass an Diversifikation vor
• Zertifikate oder ETNs auf Kryptowährungen als Alternative für deutsche und europäische Anleger
Am 10. Januar 2024 hat die US-Wertpapieraufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) nach langem Zögern den Weg für Bitcoin-Spot-ETFs freigemacht. Diese ETFs bilden den aktuellen Preis der grössten Kryptowährung eins zu eins ab, indem sie tatsächlich Bitcoin kaufen und halten. Zuvor waren in den USA nur Bitcoin-Future-ETFs erlaubt, die nicht den Spot-Preis abbilden, sondern lediglich die Wertentwicklung von Bitcoin-Futures, und die nicht mit echten Bitcoins hinterlegt sind. Über die nun zugelassenen Bitcoin-Spot-ETFs können institutionelle und private Anleger nun in die Kryptowährung investieren, ohne sie selbst kaufen und aufbewahren zu müssen. Zudem unterliegen die ETFs als regulierte Produkte der Kontrolle durch die SEC, da die Vorschriften über Investmentfonds und Verhaltensnormen für die Fondsanbieter und -verwalter auch für sie gelten, wie Rechtsanwalt Dr. Konrad Uhink bei "FIN LAW" schreibt.
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Europäisches Regelwerk verhindert Bitcoin-Spot-ETFs
Die in den USA zugelassenen Bitcoin-Spot-ETFs investieren, wie ihr Name bereits sagt, ausschliesslich in den Bitcoin - und genau da liegt das Problem. "Ein ETF, der nur einen Kryptowert - beispielsweise Bitcoin - enthält, dürfte in Deutschland nicht aufgelegt werden", heisst es dazu auf der Webseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). ETFs müssen hierzulande immer in mehrere Werte investieren. Das geben die europäische UCITS-Richtlinie - kurz für "Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities" - und ihr deutsches Pendant, die OGAW-Richtlinie - kurz für "Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren" - vor. Sie sollen Anleger vor untauglichen Finanzinstrumenten schützen.
Konkret müssen ETFs laut der UCITS-Richtlinie eine ausreichende Diversifikation aufweisen. Wie "justETF" schreibt, darf keiner der einzelnen Bestandteile des Fonds einen Anteil von mehr als 20 Prozent am Nettoinventarwert aufweisen. Nur in Ausnahmefällen könne dieser auf bis zu 35 Prozent steigen. Daraus ergibt sich, dass in einem ETF mindestens fünf verschiedene Werte enthalten sein müssen, damit dieser dem europäischen Regelwerk entspricht. Eine solche Vorgabe gibt es in den USA nicht.
Experten uneins: Wird die EU beim Bitcoin-ETF noch nachziehen?
Experten sind sich jedoch uneinig darüber, ob das europäische Rahmenwerk für Fonds und ETFs nach dem Vorpreschen der USA bei den Bitcoin-ETFs womöglich in naher Zukunft angepasst werden könnte. "In der EU besteht für Privatkunden noch nicht die Möglichkeit, mittels eines ETFs indirekt in den Bitcoin zu investieren, wie es jetzt in den USA zulässig geworden ist. Der Druck der Marktteilnehmer auf die EU-Behörden könnte nun steigen, um Privatkunden in der EU auch ETFs auf Krypto-Währungen anbieten zu können, und damit mit den USA gleichzuziehen", glaubt Jochen Kindermann von der Kanzlei Simmons & Simmons laut "FONDS professionell ONLINE".
Jan Altman vom Investmenthaus ETC Group sieht allerdings eher wenig Chancen für eine Anpassung des rechtlichen Rahmenwerks in Deutschland und Europa. "Ich sehe nicht, dass Bitcoin-ETFs nach Europa kommen. Regulatorisch ist das hier schlicht nicht machbar. Ich darf laut der europäischen Wertpapierrichtlinie keinen Fonds betreiben, der in nur ein Asset investiert. Publikumsfonds dürfen hier ausserdem überhaupt nicht direkt in Krypto investieren. Das geht nur indirekt über Verbriefungen. Daran wird sich meiner Einschätzung nach auch nichts ändern", sagte er im Interview mit "WirtschaftsWoche".
Krypto-Zertifikate, Krypto-ETNs und Co.: Diese Möglichkeiten haben Anleger in Deutschland
Deutsche und europäische Anleger haben aber dennoch die Möglichkeit, von der Wertentwicklung des Bitcoins zu profitieren, ohne ihn selbst halten zu müssen - nur eben nicht via ETFs. Die Kryptowährung dient aber auch als Referenzwert für andere Finanzprodukte. So werde laut BaFin insbesondere das Angebot an Zertifikaten und finanziellen Differenzkontrakten (CFDs) mit Kryptowerten als Basiswert immer breiter. Zusätzlich gibt es hier viele Ausgestaltungsmöglichkeiten, so dass Anleger auch auf einen fallenden Bitcoinkurs setzen oder ihr Investment hebeln können.
Eine weitere Möglichkeit bietet die Investition in Exchange Traded Notes (ETNs). Bei ihnen handelt es sich rechtlich gesehen um nachgelagerte Schuldverschreibungen. Sie sollten daher laut BaFin nicht mit ETFs verwechselt werden, sondern ähneln eher einem Zertifikat. Dennoch kommen Krypto-ETNs den Bitcoin-Spot-ETFs aus den USA bereits recht nahe. Denn laut "justETF" sind die hierzulande bereits seit mehreren Jahren erhältlichen Bitcoin-ETNs oft physisch mit der Kryptowährung besichert. Die ETNs bieten allerdings nicht die gleiche Sicherheit wie ETFs, da die investierten Gelder der Anleger nicht zum Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft zählen. Bei einer Insolvenz des Emittenten ist das Kapital der Anleger also nicht geschützt. Allerdings besteht laut "WeltSparen" ein Anspruch auf Herausgabe der physisch hinterlegten Vermögensgegenstände.
Wie Jochen Kindermann von der Kanzlei Simmons & Simmons laut "Fonds professionell" angab, seien aber in Europa auch Krypto-Fonds als Alternative Investmentfonds (AIF) möglich. "In Deutschland kann ein offener Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen bis zu 20 Prozent seines Nettovermögens in Krypto-Werte investieren", so der Experte. Diese Spezial-AIFs seien aber professionellen und semiprofessionellen Investoren vorbehalten. Ähnlich verhält es sich auch mit dem Jacobi FT Wilshire Bitcoin ETF, der im September 2023 öffentlichkeitswirksam als "erster Bitcoin-Spot-ETF in Europa" an den Start ging. Um das zu schaffen, wurde er jedoch auf der Ärmelkanalinsel Guernsey emittiert, die kein Mitglied der EU ist, sondern selbstverwaltet wird. Den UCITS-Richtlinie entspricht er daher nicht. Handelbar ist der Bitcoin-ETF zwar an der EURONEXT Amsterdam - allerdings ebenfalls nur für institutionelle und professionelle Anleger. Diese müssen laut den Fonds-Unterlagen zudem eine Mindestanlagesumme von 100'000 US-Dollar mitbringen.
Redaktion finanzen.ch
Dieser Text dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Anlageempfehlung dar. Die finanzen.net GmbH schliesst jegliche Regressansprüche aus.
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