Experten-Kolumne |
17.02.2014 14:38:55
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Von der Sammelstiftung zum Vorsorgeunternehmen
Kolumne
Pensionskassen bzw. Vorsorgeeinrichtungen werden im Allgemeinen nicht für besonders unternehmerisch gehalten. Ihnen geht der Ruf voraus, verwaltend und vor allem vorsichtig zu agieren, was denn per se kaum Raum für Unternehmertum lässt.
Des Weiteren ist die Parität zwischen Arbeitnehmern und -gebern im wichtigsten Gremium, dem Stiftungsrat, noch heute ein absolutes muss. Diese Konstellation dient vornehmlich dem Interessenausgleich und zielt nicht auf Leistung und Effizienz.
Die tiefen Renditen und die lange Lebenserwartung senken die Leistungen und setzen damit die berufliche Vorsorge unter Druck. Es sind unternehmerischen Anstrengungen ausserhalb der gewohnten Bahnen notwendig, um sich aus der Krise zu befreien, da diese Ursachen andauern werden.
Doch welche Entwicklungen begünstigen eine Erneuerung?
Da ist vor allem die quasi generelle Umstellung aller Pensionskassen auf das Beitragsprimat zu nennen, die dazu geführt hat, dass das Ergebnisrisiko heute beim Arbeitnehmer liegt. Der Arbeitnehmer ist damit wirtschaftlich als Aktionär seiner Pensionskasse einzustufen. Es ist deshalb bei den Destinatären Besorgnis entstanden, ob ihre Renten ausreichen werden.
Zudem ist mit diesem Primatwechsel die Aufteilung in Arbeitgeber und -nehmerbeitrag aus Sicht der Vorsorgeeinrichtung obsolet geworden. Es wird, anders als noch im Leistungsprimat, kein Unterschied in der finanziellen Behandlung dieser beiden Bestandteile gemacht. Eine etwaige Schlechterstellung von Arbeitnehmern, die das Unternehmen verlassen, indem die Arbeitgeberbeiträge reduziert bzw. geringer verzinst sind, ist damit ausgeschlossen.
Am Wichtigsten ist wohl, dass inzwischen von breiten Bevölkerungsschichten verstanden wird, dass Vorsorge professionell und interessenwahrend von Managern und Experten, im Dienste des Kunden, erfolgen muss.
Pensionskassen können auch als Stiftungen unternehmerisch geführt werden. Die paritätische Besetzung des Stiftungsrates ist gegenüber der kompetenten und unternehmerischen Führung zweitrangig geworden. Es gilt neue Wege in der Aus(-wahl) von Stiftungsräten zu gehen, die es ermöglichen, qualifizierte Personen zu rekrutieren.
Sammelstiftungen sind prädestiniert, dies umzusetzen. Der Zusammenschluss von vielen KMU führt dazu, dass ungleich einer Firmenstiftung ein einzelner Arbeitgeber nicht den gleichen Einfluss nehmen kann. Die Besetzung des Stiftungsrates, der Ausschüsse und der Geschäftsleitung mit professionellen und unabhängigen Personen und notwendigem Zeitkontingent ist damit wesentlich erleichtert. Die Profond, eine der grossen Sammelstiftungen in der Schweiz hat dies bereits früh erkannt und grösstenteils realisiert.
Es ist damit nicht nur möglich sondern auch erforderlich, eine reale Entkoppelung von der "Mutterfirma" oder Stifterin zu realisieren, da dies hohe unternehmerische Spielräume zum Wohle der Destinatäre ermöglicht. In so einem "Vorsorgeunternehmen" neuer Prägung verhält sich der Stiftungsrat unternehmerisch, da er von den lastenden Interessenkonflikten befreit ist. Er erwirtschaftet ein Maximum an Leistungen für seine Kunden, die Destinatäre, die gleichzeitig "Aktionäre" sind. Die Stiftungsform entfaltet vor allem Vorteile, da keine Dividenden an Dritte gezahlt werden und ohne Steuern hohe Leistungen zu vertretbaren Kosten erwirtschaftet werden können.
Dies impliziert auch, dass ausfinanzierte Vorsorgeeinrichtungen, die mit einem professionellen Management quasi in die Unabhängigkeit entlassen werden, nicht mehr auf ausserordentliche Hilfe vom Arbeitgeber hoffen dürfen. Dies wird für viele Einrichtungen der Moment der Wahrheit sein, da sie nun auf eigenen Füssen stehen müssen.
Olaf Meyer: Stiftungsratspräsident Profond Vorsorgeeinrichtung
Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.
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