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Wettbewerb im Fokus 18.03.2025 17:16:43

Apple-Aktie etwas tiefer: Bundesgerichtshof bestätigt Kartellamts-Bewertung zu Apple

Apple-Aktie etwas tiefer: Bundesgerichtshof bestätigt Kartellamts-Bewertung zu Apple

Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag die Einschätzung des Bundeskartellamts zu Apples Bedeutung für den Wettbewerb bestätigt.

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs habe die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, "dass Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat", teilte der BGH mit, das oberste deutsche Gericht in Zivil- und Strafsachen. Entsprechend habe eine Beschwerde dagegen "keinen Erfolg" gehabt.

Das Bundeskartellamt hatte 2023 entschieden, dass Apple - sowie alle mit dem Konzern verbundenen Unternehmen - eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Die Entscheidung gilt für fünf Jahre. Apple und eine deutsche Apple-Konzerngesellschaft hatten dagegen Beschwerde eingelegt und beantragt, den Beschluss aufzuheben.

Die Feststellung der Wettbewerbsbedeutung eines Unternehmens durch das Bundeskartellamt ist der erste Schritt in einem zweistufigen Verfahren zur Stärkung der wettbewerblichen Missbrauchsaufsicht. Im zweiten Schritt kann das Bundeskartellamt dem betroffenen Unternehmen "bestimmte Verhaltensweisen untersagen", zum Beispiel in Bezug auf Wettbewerber.

Am Dienstag geht es für die Apple-Papiere im NASDAQ-Handel zeitweise um 0,20 Prozent runter auf 213,59 US-Dollar.

DJG/uxd/cbr

DOW JONES

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14.04.25 Apple Overweight JP Morgan Chase & Co.
14.04.25 Apple Neutral UBS AG
09.04.25 Apple Hold Jefferies & Company Inc.
07.04.25 Apple Neutral UBS AG
07.04.25 Apple Overweight JP Morgan Chase & Co.
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