PUK-Bericht |
11.03.2025 07:02:00
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Ständerat lobt PUK-Bericht zu CS-Krise und stützt deren Forderungen

Die Parlamentarische Untersuchungskommission zur Credit-Suisse/UBS-Notfusion hat im Ständerat viel Zuspruch erhalten.
Mit ihnen will die PUK erreichen, dass die Schweiz die Lehren aus dem CS-Niedergang zieht. In den vier der angenommenen Motionen fordert die PUK etwa, die "Too-big-to-fail"-Regeln für Grossbanken anzupassen. Diese Regeln sollen künftig nicht nur das schweizerische Finanzsystem schützen.
Sie sollen als Folge des CS-Debakels künftig auch international umsetzbar sein und das Ziel haben, eine internationale Finanzkrise zu vermeiden. Die Regeln bilden einige Abschnitte im Schweizerischen Bankengesetz.
Auch will die PUK, dass für systemrelevante Banken Erleichterungen von Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften beschränkt werden, und sie will die Durchsetzungskraft der Finanzmarktaufsicht Finma bei systemrelevanten Firmen stärken.
Die Kompetenzen der Nationalbank gegenüber systemrelevanten Banken in Bezug auf ausserordentliche Liquiditätshilfen sollen ebenfalls steigen. Als systemrelevant gelten in der Schweiz die UBS, die Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und Postfinance.
Aufgrund der Postulate untersuchen muss der Bundesrat etwa, wie das Aktionariat in systemrelevanten Grossunternehmen gestärkt werden kann und wie falsche Anreize bei Vergütungen und Ausschüttungen von solchen Unternehmen zu vermeiden wären.
Die Motionen der PUK gehen nun zur Beratung in den Nationalrat, die sechs Postulate direkt zur Umsetzung an den Bundesrat. Sieben der Vorstösse beantragte der Bundesrat zur Annahme, drei zur Ablehnung.
Ebenfalls Ja sagte der Ständerat zu einer Motion von Jakob Stark (SVP/TG) zur Limitierung der Vergütungen im Bankenwesen. Dies knapp mit 21 zu 19 Stimmen. Stark will, dass in der Bankbranche Vergütungen pro Jahr drei bis fünf Millionen Franken nicht überschreiten. Auch dieser Vorstoss für eine Änderung des Bankengesetzes geht in den Nationalrat.
Dreistündige Debatte
Die PUK untersuchte die Geschäftsführung der Bundesbehörden in der CS-Krise und stellte ihre Erkenntnisse Ende Dezember der Öffentlichkeit vor. Zu ihren wichtigsten Aussagen gehörte, dass die CS-Krise vom Management der inzwischen in der UBS aufgegangenen Credit Suisse ausgelöst wurde.
Die Behörden hätten mit ihrem Eingreifen im März 2023 eine globale Finanzkrise verhindert und zulässigerweise Notrecht angewendet. Der Bundesrat sei aber bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für Grossbanken zu zögerlich vorgegangen.
Gegen drei Stunden lang war der PUK-Bericht am Montag Thema im Ständerat. Sämtliche Ratsmitglieder, welche sich dazu äusserten, lobten den Bericht als "ausgezeichnet", "interessant", als "grosse Arbeit" oder ähnlich. Mehrere Sprecherinnen oder Sprecher äusserten Kritik am CS-Management. Etliche bedauerten, dass keine Haftungsklagen gegen die Verantwortlichen eingereicht worden seien.
Mehrmals hiess es aber auch, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma hätten Instrumente zum Einschreiten zur Verfügung gestanden. Die Finma sei aber zu nachsichtig gewesen. Die Gewährung eines sogenannten "regulatorischen Filters" zugunsten der CS sei für den Niedergang der Bank sehr wichtig gewesen, sagte etwa Martin Schmid (FDP/GR).
Stets habe es geheissen, die CS habe die regulatorischen Anforderungen erfüllt, sagte Eva Herzog (SP/BS). Das stimme - aber nur, wenn man diese Filter-Übergangsregelung berücksichtige. Hannes Germann (SVP/SH) sprach von einem "unsäglichen Filter".
Beat Rieder (Mitte/VS) plädierte dafür, für künftige Bankenkrisen das Instrument des "Temporary Public Ownership", also einer temporären Verstaatlichung von Banken, zu prüfen.
Änderung Bankengesetz sistiert
Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter sagte, der Bundesrat werde im Frühsommer Eckwerte einer erneuerten Too-big-too-Fail-Regelung vorstellen. Auch sie sprach von "wertvollen Ergebnissen" der PUK. Nun gelte es, die Lehren aus dem Bericht zu ziehen. Die Krise einer Bank dürfe nicht zur Bedrohung für ein Land werden.
Nach den Aussagen von Keller-Sutter zur Too-big-too-Fail-Regelung beschloss der Ständerat, eine Änderung des Bankengesetzes zur Einführung des sogenannten Public Liquidity Backstops zu sistieren. Dies, bis die von Keller-Sutter erwähnte Gesetzesrevision vorliegt.
Mit Public Liquidity Backstop ist eine staatliche Liquiditätssicherung gemeint. Die PUK hatte kritisiert, der Bundesrat sei bei deren Einführung zu zögerlich vorgegangen. Zur Sistierung des Bankengesetzes muss sich jetzt noch der Nationalrat äussern.
Bern (awp/sda)
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