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Historisch |
Rechtsstreit in den USA |
08.07.2025 17:56:38
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UBS-Aktie dennoch in Grün: UBS wegen CS-Untergang im Fadenkreuz der US-Justiz

Die UBS sowie mehrere frühere Manager der Credit Suisse müssen sich in den USA den Klagen von Besitzern von AT1-Anleihen sowie von Anteilsscheinen der von der UBS übernommenen Credit Suisse stellen.
Damit kann das Investmentunternehmen Core Capital Partners im Namen von US-Käufern der AT1-Anleihen klagen. Die AT1-Anleihen waren im Rahmen der CS-Notübernahme durch die UBS auf Null abgeschrieben worden. Gleichzeitig machte die Richterin den Weg für eine Sammelklage von Besitzern von in den USA gehandelten CS-Anteilsscheinen (American Depositary Shares ADS) sowie von diversen CS-Anleihen frei.
Eine Zusammenlegung der Klagen lehnte die Richterin allerdings ab. Neben der UBS richten sich die Klagen laut dem Reuters-Bericht auch gegen frühere CS-Verantwortliche, darunter den früheren CS-CEO Ulrich Körner, den früheren CS-Verwaltungsratspräsidenten Axel Lehmann und den früheren CS-Finanzchef Dixit Joshi. Die UBS wollten den Bericht am Dienstag auf AWP-Anfrage nicht kommentieren.
Diverse Klagen im In- und Ausland
Bei AT1-Anleihen (Additional Tier 1) handelt es sich um hoch verzinste Anleihen, die in einer gravierenden Schieflage eines Bankinstituts in Eigenkapital umgewandelt oder abgeschrieben werden können. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma hatte im März 2023 im Rahmen der CS-Übernahme durch die UBS die Abschreibung der AT1-Anleihen der Credit Suisse auf Null angeordnet.
Die von den Schweizer Behörden orchestrierte CS-Übernahme durch die UBS hat zu diversen Klagen im In- und Ausland geführt. So reichte im vergangenen Sommer eine Gruppe von AT1-Investoren in New York eine Sammelklage gegen die Schweiz ein, zudem fordern AT1-Anleger aus diversen ostasiatischen Staaten Schadenersatz von der Eidgenossenschaft.
Hierzulande sind Beschwerden von rund 3000 AT1-Investoren beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen gegen die Finma-Verfügung hängig. Dazu kommen Klagen von früheren CS-Aktionärinnen und -Aktionären gegen die finanziellen Konditionen der CS-Übernahme vor dem Zürcher Handelsgericht.
UBS drohen rechtliche Folgen wegen Derivateverlusten von Kunden
Die UBS bleibt wegen der hohen Verluste von vermögenden Schweizer Kunden mit riskanten Dollar-Derivaten unter Druck. Während bei der Zürcher Staatsanwaltschaft nun Strafanzeigen eingegangen sind, soll die Grossbank laut einem Medienbericht vom Dienstag an eine Reihe von Kunden Entschädigungen ausgezahlt haben.
Ein Sprecher der Zürcher Staatsanwaltschaft bestätigte auf AWP-Anfrage Medienberichte, wonach die Behörde wegen der Anlageverluste von UBS-Kunden mit den strukturierten Produkten bereits Strafanträge erhalten hat: Diese richteten sich gegen eine "unbekannte Täterschaft wegen Widerhandlung gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb", erklärte er. Die Strafanzeigen befänden sich nun im Stadium der Vorprüfung.
Rund 100 "Goodwill-Zahlungen"
Die UBS hat derweil laut einem Bericht der "Financial Times" vom Dienstag an eine Reihe von Kunden Entschädigungen ausgerichtet. In den Genuss von solchen "Goodwill-Zahlungen" seien ungefähr 100 Kunden gekommen, heisst es in dem Artikel.
Die Grossbank habe für die Beurteilung der Beschwerden ihrer Kunden eine "Task Force" eingerichtet, schreibt die FT unter Berufung auf informierte Personen. Untersucht werden solle dabei auch das Verhalten von Kundenberatern und die Frage, ob sie ihre Kunden ausreichend informiert hätten.
"Unerwartete Verwerfungen"
Die Grossbank bestätigte die Auszahlungen an die Geschädigten auf AWP-Anfrage nicht direkt. "Wir haben das Thema von Anfang an ernst genommen und jeden Kundenfall individuell angeschaut", erklärte ein UBS-Sprecher am Dienstag lediglich.
Laut der Grossbank sollen von dem Fall ohnehin nur wenige Kunden betroffen sein: "Wir haben eine Überprüfung des Sachverhalts durchgeführt und festgestellt, dass eine sehr kleine Anzahl von Kunden an wenigen Standorten in der Schweiz unerwartete Auswirkungen durch die Marktverwerfungen wegen der US-Zollsituation, erfahren haben", so der Sprecher.
Hohe Risiken
Bei den Produkten handelt es sich um komplexe Derivate auf Währungskurse, die wegen ihrer hoher Renditechancen offenbar von einigen UBS-Beratern den vermögenden Kunden empfohlen wurden. Privatkunden kritisierten in den Medien, dass ihnen diese Finanzprodukte, die lediglich für professionelle Anleger geeignet seien, von den Beratern "aggressiv" verkauft worden seien.
Der scharfe Einbruch des US-Dollars wegen der Zollankündigungen von US-Präsident Donald Trump am "Liberation Day" von Anfang April führte bei den Finanzprodukten zu hohen Nachschusspflichten. In der Folge kam es zu hohen Verlusten für die Anleger.
Fitch bestätigt Rating für Covered Bonds der UBS mit "AAA"
Die Ratingagentur Fitch hat die Ratings für die durch Hypotheken gedeckten Covered Bonds der UBS "AAA" bestätigt. Der Ausblick für die Anleihen bleibt zudem stabil, wie Fitch am Dienstag mitteilte.
Die Anleihen im Umfang von insgesamt 15,7 Milliarden Franken laufen zwischen 2026 und 2034 aus. Die Bestätigung des Ratings erfolgt laut Fitch im Rahmen der üblichen periodischen Überprüfung.
An der SIX stieg die UBS-Aktie am Dienstag letztlich um 1,56 Prozent auf 27,96 Franken.
tp/rw
New York (awp)
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