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Millionenstrafe droht |
14.12.2020 22:02:00
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Verbraucherschützer eingeschaltet: Diese iPhone-Werbung könnte für Apple teuer werden

Apple muss sich gegenüber der italienischen Wettbewerbsaufsicht aufgrund irreführender Werbung und der damit zusammenhängenden Täuschung von Verbrauchern rechtfertigen. Sofern der Konzern keinen Einspruch gegen die Vorwürfe einreicht, droht eine Strafe von 10 Millionen Euro.
• Dem Konzern drohen 10 Millionen Euro Strafe
• iPhone doch nicht wasserdicht
AGCM wirft Apple irreführenden Wettbewerb vor
Apple wirbt seit dem iPhone 8 damit, dass die Geräte wasserfest seien. Dennoch deckt die Herstellergarantie Wasserschäden nicht ab, sodass der Verbraucher im Zweifelsfall auf seinen Kosten sitzen bleiben würde, sofern das iPhone nach einem Tauchgang defekt wäre.
Auch Angaben unter welchen Bedingungen die Wasserresistenz der Geräte durch Apple getestet wurden, waren dem Verbraucher bisweilen unbekannt.
So berichteten Besitzer der besagten Modelle, dass das jeweilige Gerät nach kurzem Tauchgang im Meer nicht mehr zu verwenden war oder nur eine kurze Unterwasseraufnahme ausreichte, um einen Defekt hervorzurufen.
Mit diesem Problem konfrontierte nun die italienische Wettbewerbsaufsicht Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) den Konzern und hat eine Strafzahlung in Höhe von 10 Millionen Euro angekündigt.
Verbraucherrechte verletzt
Speziell beklagt die AGCM, dass Apple bei den besagten iPhone-Modellen auf der eigenen (italienischen) Homepage sowie auf YouTube angibt, dass diese wasserresistent seien ohne Hinweise auf die Laborbedingungen der Tests zu geben.
In den Werbespots heißt es, dass iPhone-Besitzer mit ihrem Gerät - je nach Modell - in ein bis vier Metern Tiefe für 30 Minuten tauchen können. Wobei diese Angaben laut AGCM nicht der Realität und alltäglichen Umständen entsprechen, der Konzern habe nicht erwähnt, dass dies dies nur unter Laborbedingungen mit "ruhigem und reinem Wasser" getestet worden sei.
Auch, dass sich Apple weigert, entstandene Schäden nicht auf eigenen Kosten zu reparieren, prangert die Aufsichtsbehörde an.
Apple habe dadurch die italienischen Verbraucherrechte aufgrund von aggressiver und irreführender Werbung zweimal gebrochen, heißt es in dem Dokument der AGCM.
Apple hat 60 Tage um Einspruch einzulegen
Die Untersuchung der AGCM ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Apple die Konsumenten dahingehend getäuscht habe, ein wasserdichtes Gerät und nicht nur ein spritzwasserfestes Gerät zu verkaufen. Dieser Fakt wurde beim Werben des Produktes nicht eindeutig hervorgehoben. Zudem sei laut AGCM das Ausschließen der Garantie bei einem Wasserschaden ein arglistiger Versuch des Konzerns, die Rechte der Verbraucher zu untergraben. Vor allem hinter dem Gesichtspunkt, dass die Geräte anders beworben wurden.
Seit 2006 verbaut Apple Wasserindikatoren in den Geräten, um die Garantieansprüche der Verbraucher im Falle eines Wasserschadens zurückweisen zu können.
Apple wurde durch die AGCM eine Frist von 60 Tagen gesetzt, in welcher der Konzern einen Einspruch gegen die Forderung von 10 Millionen Euro einreichen kann.
Henry Ely / Redaktion finanzen.ch
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