Wirecard Aktie 1514179 / DE0007472060
Kurse + Charts + Realtime | News + Analysen | Fundamental | Unternehmen | zugeh. Wertpapiere | Aktion | |
---|---|---|---|---|---|---|
Kurs + Chart | Chart (gross) | News + Adhoc | Bilanz/GuV | Termine | Strukturierte Produkte | Portfolio |
Times + Sales | Chartvergleich | Analysen | Schätzungen | Profil | Trading-Depot | Watchlist |
Börsenplätze | Realtime Push | Kursziele | Dividende/GV | |||
Historisch | Analysen |
Bafin-Massnahmen vertretbar |
27.08.2025 14:36:36
|
Wirecard-Aktionärin ohne Erfolg mit Klage gegen Bafin

Die Bundesfinanzaufsicht Bafin muss einer Wirecard-Aktionärin aus Krefeld keinen Schadenersatz zahlen.
Die Klägerin hatte durch die Insolvenz von Wirecard erhebliche Verluste erlitten. Sie warf der Bafin vor, durch ein Leerverkaufsverbot und eine Strafanzeige gegen Journalisten der "Financial Times" den Eindruck erweckt zu haben, die Berichte über Unregelmässigkeiten bei Wirecard seien unglaubwürdig. Unter diesem Eindruck habe sie weitere Aktien erworben.
Gericht: Bafin-Massnahmen vertretbar
Das Gericht sah keine schuldhafte Amtspflichtverletzung der Bafin und auch keinen Zusammenhang zwischen dem Handeln der Behörde und dem entstandenen Schaden. Das Leerverkaufsverbot sei angesichts früherer Attacken und einer möglichen weiteren Attacke vertretbar gewesen, hiess es. Auch die Strafanzeige sei rechtmässig erfolgt. Die Behörde sei bei Vorliegen eines entsprechenden Verdachts dazu sogar verpflichtet gewesen.
Das Leerverkaufsverbot habe lediglich eine Beruhigungsfunktion. Die Bafin habe dadurch genauso wenig wie mit der Strafanzeige gegen die Journalisten eine Aussage über die Validität der Vorwürfe gegen Wirecard getroffen.
Urteil im Einklang mit BGH-Entscheiden
Die Aktionärin hatte argumentiert, wenn die Bafin die Massnahmen unterlassen hätte, wäre Wirecard bereits früher in eine Abwärtsspirale geraten und sie hätte 2019 nicht Aktien zugekauft. Dies sei spekulativ, befand das Gericht.
Eine Revision liess das Gericht nicht zu, die Klägerin kann aber Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Der Bundesgerichtshof hat bereits Klagen anderer Wirecard-Aktionäre abgewiesen.
Der seinerzeit im DAX gelistete Zahlungsdienstleister Wirecard war im Sommer 2020 zusammengebrochen, nachdem der Vorstand eingeräumt hatte, dass angeblich auf Treuhandkonten verbuchte 1,9 Milliarden Euro nicht auffindbar waren. Weil die betrügerischen Geschäfte jahrelang unentdeckt geblieben waren, geriet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in die Kritik.
/fc/DP/stw
DÜSSELDORF (awp international)
Weitere Links:
Nachrichten zu Wirecard AG
Börsentag 2025: Silber vor Verdopplung? Rohstoffexperte über die Chancen
Im Experteninterview erklärt Prof. Dr. Torsten Dennin, welche Faktoren die Preise von Gold, Silber, Kupfer, Uran und Agrarrohstoffen treiben – und welche Chancen & Risiken Anleger jetzt kennen sollten.
👉 Was steckt hinter der aktuellen Gold- und Silber-Rallye?
👉 Welche Rohstoffe gelten 2025 als besonders spannend für Investments?
👉 Wie investieren Anlegerinnen und Anleger am besten in Edelmetalle & Rohstoffe?
Erhalte fundierte Einschätzungen, Marktprognosen und Antworten auf spannende Zuschauerfragen rund um Edelmetalle, Minenaktien, ETFs und Rohstofftrends.
👉🏽 Jetzt auch auf BXplus anmelden und von exklusiven Inhalten rund um Investment & Trading profitieren!
Inside Trading & Investment
Mini-Futures auf SMI
Meistgelesene Nachrichten
Top-Rankings
Börse aktuell - Live Ticker
Investoren schütteln neue Zölle auf Pharmaprodukte ab: SMI geht höher ins Wochenende -- Letztlich Gewinne beim DAX -- US-Börsen zum Handelsende in Grün -- Asiens Börsen schliessen tieferDer heimische Aktienmarkt zeigte sich am Freitag höher. Der deutsche Aktienmarkt verzeichnete ebenfalls Gewinne. Die US-Börsen notierten zum Wochenschluss höher. Die wichtigsten Handelsplätze in Fernost schlossen am Freitag mit Verlusten.
finanzen.net News
Datum | Titel |
---|---|
{{ARTIKEL.NEWS.HEAD.DATUM | date : "HH:mm" }}
|
{{ARTIKEL.NEWS.BODY.TITEL}} |