SEC-Zulassung fraglich |
15.03.2024 22:19:00
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Warum die Zulassung von Ethereum-Spot-ETFs noch auf sich warten lassen könnte
Nach der Zulassung von Bitcoin Spot-ETFs hoffen viele Anleger nun auf den nächsten Schritt der US-Börsenaufsicht. Doch Emittenten sind für die Zulassung von Ether-Spot-ETFs offenbar weniger euphorisch.
• Emittenten für Ether-Produkte noch vorsichtig
• Einstufung der Ether-Token elementar für die Entscheidung
Dass die US-Börsenaufsicht SEC die Zulassung von Bitcoin-ETFs durchgewunken hat, hat der Krypto-Rally Tür und Tor geöffnet. Das Kryptourgestein Bitcoin hat neue Rekordstände erreicht und kürzlich erstmals in seiner Geschichte die Marke von 70.000 US-Dollar übersprungen.
Ether-Spot-ETFs als Kurstreiber?
Neue Höchststände erhoffen sich Anleger auch für die Nummer 2 im Kryptomarkt: Ether. Zwar war der Preis hier zuletzt über 4.000 US-Dollar gestiegen, damit bleibt die nach Marktkapitalisierung zweitgrößte Kryptowährung aber noch weit von ihrem Stand aus dem November 2021 entfernt, wo es in der Spitze bis auf knapp 4.900 US-Dollar nach oben gegangen war.
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Andere Emittenten bleiben vorsichtig
Die Vorsicht der Börsenwächter lässt offenbar auch einige namhafte Marktteilnehmer in Sachen eigenes Ether-Spot-ETF-Produkt die Füße stillhalten. Bloomberg zufolge sei einer der Gründe für den eher nüchternen Blick dieser Experten der unklare rechtliche Status der Ether-Token. Zudem sei die Marktinfrastruktur zwischen Bitcoin und Ethereum so unterschiedlich, dass es keinesfalls als gesetzt gilt, dass die Genehmigung von Bitcoin-Spot-ETFs als Blaupause für die Zulassung entsprechender Ether-Produkte gilt.
Zu den vorsichtigen Stimmen unter den Emittenten gehört unter anderem der Krypto-Asset-Manager Bitwise, der aktuell keinen eigenen Ether-Spot-ETF zur Genehmigung bei der SEC liegen hat: "Wir wollen ein Produkt beantragen, das letztendlich akzeptiert wird, und nicht einfach Nudeln an die Wand werfen", zitiert Bloomberg Katherine Dowling, General Counsel von Bitwise. "Wir möchten diesen offenen Dialog führen, damit wir die Bedenken berücksichtigen können, die sie möglicherweise haben."
Auch Steven McClurg, Chief Investment Officer von Valkyrie Investments zeigte sich unlängst gegenüber "The Block" skeptisch, dass es innerhalb kurzer Zeit dazu kommen wird, dass die SEC Ether-Spot-ETFs genehmigt. Seiner Ansicht nach ist eine Zulassung in den nächsten ein bis zwei Jahren eher realistisch.
Einstufung von Ether als Problem
SEC-Chef Gary Gensler hatte bereits im Rahmen der Bitcoin-Spot-ETF-Zulassung erklärt: "Wichtig ist, dass sich die heutigen Maßnahmen der Kommission auf ETPs beschränken, die nur einen einzigen Rohstoff, nämlich Bitcoin, halten. Sie sollte in keiner Weise die Bereitschaft der Kommission signalisieren, Börsennotierungsstandards für Krypto-Asset-Wertpapiere zu genehmigen."
Das Hauptproblem in diesem Zusammenhang dürfte sein, dass Bitcoin als Rohstoff eingestuft wurde, sich die Börsenwächter bei Ethereum aber die Frage stellen, ob es sich um ein Wertpapier handeln könnte. Gensler zufolge sei dies bei der Mehrheit der Krypto-Assets der Fall - dann würde deren Handel aber den Bundeswertpapiergesetzen unterliegen.
Der konkrete Unterschied zwischen den beiden größten Vertretern am Kryptomarkt ist dabei, dass Bitcoin als Wertspeicher agiert und damit Gold & Co. ähnelt, während die Anwendungsfälle für Ether deutlich weiter gefasst sind, denn die Kryptowährung spielt auch im DeFi-Bereich sowie beim Handel mit NFTs eine große Rolle. Die verschiedenen Eigenschaften von Ethereum machen eine eindeutige Klassifizierung schwer, denn neben der Verwendung als Wertspeicher oder dem Einsatz als digitale Währung arbeiten zahlreiche Entwickler auf Basis von Ether an konkreten Anwendungsfällen. Hinzu kommt: Ether-Anleger können ihre Kryptowährung staken und damit eine dividendenähnliche Einnahme erhalten - ebenfalls eine Eigenschaft, die Wertpapieren, nicht aber Rohstoffen zugesprochen wird.
Die Einstufung von Ether-Token dürfte also elementar für die Entscheidung der SEC sein, ob sie Ether-Spot-ETFs genehmigen wird oder nicht.
Redaktion finanzen.ch
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