Zurück geht es hier Grüezi! Sie wurden auf finanzen.ch, unser Portal für Schweizer Anleger, weitergeleitet.  Zurück geht es hier.

Apple Aktie 908440 / US0378331005

App Store-Regeln im Visier 12.12.2025 20:56:00

Apple-Aktie im Fokus: iKonzern erleidet juristische Niederlage im Kartellrechtsstreit mit Epic Games

Apple-Aktie im Fokus: iKonzern erleidet juristische Niederlage im Kartellrechtsstreit mit Epic Games

Ein US-Berufungsgericht hat Apple in dem langjährigen Kartellrechtsstreit mit Epic Games grösstenteils eine Niederlage zugefügt.

• US-Berufungsgericht bestätigte grösstenteils die Feststellung der Missachtung einer Gerichtsentscheidung durch Apple im Rechtsstreit mit Epic Games
• Richter stellten fest, dass Apple gegen eine frühere Anordnung verstossen hatte
• Epic Games CEO Tim Sweeney begrüsst das Urteil

Gericht bestätigt Missachtung der Anordnung von 2021

Das 9. US-Berufungsgericht in San Francisco hat am Donnerstag eine weitreichende Entscheidung im Kartellrechtsstreit zwischen Apple und dem "Fortnite"-Entwickler Epic Games verkündet. Das Gericht bestätigte grösstenteils die Feststellung einer niedrigeren Instanz, wonach Apple eine frühere richterliche Anordnung missachtet hatte.

Die ursprüngliche Anordnung aus dem Jahr 2021 verpflichtete Apple, Entwicklern zu gestatten, Links in ihre Apps einzubauen, um Kunden auf alternative Kaufmethoden ausserhalb der Apple-Plattform zu verweisen. Nachdem Apple jedoch eine Kommission von 27 Prozent auf diese "linked-out" Käufe erhob und weitere Einschränkungen (wie die Beschränkung auf reinen Text anstelle von Buttons) einführte, sah die Bezirksrichterin Yvonne Gonzalez Rogers dies als vorsätzliche Verletzung ihres Urteils an und belegte Apple im April 2025 mit Sanktionen. Diese Sanktionen umfassten unter anderem ein vollständiges Verbot der Kommission auf externe Käufe, wie Reuters berichtet.

Das Berufungsgericht bestätigte die Missachtungsfeststellung und argumentierte, Apple habe zwar behauptet, der Anordnung nachzukommen, aber stattdessen prohibitive Kommissionen erhoben und das Design der Links so eingeschränkt, dass die Nutzung für Kunden erschwert wurde.

Apple erhält Recht auf "angemessene" Provision

Einen Teilerfolg konnte Apple dennoch erzielen: Das Berufungsgericht korrigierte den Teil der Entscheidung, der Apple jegliche Provision für Käufe über externe Links untersagte. Das Gremium urteilte, dass die vollständige Provisionssperre zu weit ging und die Richterin ihre Befugnisse überschritten habe.

Das Urteil gibt Apple die Möglichkeit, eine "angemessene" Gebühr oder Provision für diese extern veranlassten Käufe zu verlangen. Das Gericht empfahl, dass die Höhe der Provision auf Grundlage der notwendigen Kosten für "die Koordination externer Links für verlinkte Käufe" neu bewertet werden müsse. Apple kann demnach nicht gezwungen werden, die Verlinkung kostenlos zu gestatten.

Epic Games-CEO Tim Sweeney begrüsste das Urteil, das er laut Reuters als Ende der "riesigen Junk-Gebühren" für Entwickler interpretierte. Er äusserte sich zuversichtlich, dass nun endlich "grossflächige Veränderungen" eintreten werden, die Entwicklern und Verbrauchern zugutekommen.

Ungeachtet des US-Streits steht der App Store auch in Europa unter Druck durch den Digital Markets Act (DMA), der Apple ab März 2024 zur Öffnung seiner Plattform für alternative App Stores und zur erleichterten Nutzung externer Zahlungssysteme verpflichtet. Diese regulatorischen Entwicklungen signalisieren einen fortschreitenden Wandel in Apples Geschäftsmodell.

Volksbanken in Deutschland ermöglichen iPhone-Zahlungen ohne Apple Pay

Kunden der deutschen Genossenschaftsbanken können künftig in Geschäften mit dem iPhone bezahlen, ohne Apple Pay in Anspruch nehmen zu müssen. Die Volksbanken sind damit die erste Bankengruppe in Europa, die die mit dem EU-Digitalgesetz DMA (Digital Market Act) geschaffene Möglichkeit nutzen, die Girocard ohne Apple Pay auf das iPhone zu bringen, sagte ein Sprecher des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

EU-Gesetz knackt das Apple-Pay-Monopol

Apple hatte über zehn Jahre lang den Zugriff auf die Schnittstelle für kontaktloses Zahlen, nämlich NFC (Near Field Communication, Nahfeldkommunikation), eingeschränkt. Kontaktlose Zahlungen waren ausschliesslich mit Apple Pay und der Geldbörsen-App Apple Wallet möglich. Nach den Bestimmungen des EU-Gesetzes über digitale Märkte (DMA) musste sich der US-Konzern aber dazu verpflichten, die NFC-Schnittstelle für andere Finanzdienste unentgeltlich zu öffnen.

Bei Zahlungen via Apple Pay kassiert der US-Konzern einen kleinen Anteil bei jeder Transaktion. Experten schätzen, dass es sich um 0,15 Prozent des Umsatzes handelt. Apple kommuniziert den Umsatzanteil nicht und behandelt diese Information als Betriebsgeheimnis.

Hinweis in der Banking-App

Die Kunden der Volksbanken sehen nun in der VR-Banking-App einen Hinweis, dass eine alternative Bezahlfunktion zur Verfügung steht. Mit einer kurzen Installierungsanweisung wird dann erläutert, wie die Girocard auf dem iPhone als bevorzugte Zahlmethode hinterlegt werden kann.

Ab dem zweiten Quartal 2026 wollen die Volksbanken mit einer Öffentlichkeitskampagne darauf hinweisen, dass Ihre Kunden auch ohne Apple Pay mit dem iPhone kontaktlos bezahlen können.

Für Smartphones mit dem Google -Betriebssystem bieten die Genossenschaftsbanken schon seit längerem eine eigene Bezahllösung an, weil das in diesem technischen Ökosystem möglich ist.

Reaktion der Apple-Aktie

Die Apple-Aktie beendete den NASDAQ-Handel am Donnerstag noch mit einem kleinen Abschlag von 0,27 Prozent bei 278,03 US-Dollar. Im Handel am Freitag sind dagegen zeitweise kleine Gewinne von 0,09 Prozent auf 278,28 US-Dollar zu sehen.

Redaktion finanzen.ch mit Material von awp international

Weitere Links:


Bildquelle: catwalker / Shutterstock.com

Analysen zu Apple Inc.

  • Alle
  • Kaufen
  • Hold
  • Verkaufen
  • ?
09.12.25 Apple Neutral UBS AG
08.12.25 Apple Overweight JP Morgan Chase & Co.
08.12.25 Apple Neutral UBS AG
04.12.25 Apple Overweight JP Morgan Chase & Co.
01.12.25 Apple Overweight JP Morgan Chase & Co.
Eintrag hinzufügen

Erfolgreich hinzugefügt!. Zu Portfolio/Watchlist wechseln.

Es ist ein Fehler aufgetreten!

Kein Portfolio vorhanden. Bitte zusätzlich den Namen des neuen Portfolios angeben. Keine Watchlisten vorhanden. Bitte zusätzlich den Namen der neuen Watchlist angeben.

CHF
Hinzufügen

KI-Hype – Wer profitiert? Wall Street Live mit Tim Schäfer

Welche Unternehmen profitieren vom KI-Hype – auch abseits der bekannten Tech-Giganten wie Nvidia, Microsoft oder Alphabet?

Im heutigen Interview analysiert Tim Schaefer @TimSchaeferMedia die zweite Reihe der KI-Profiteure: Energieversorger, Rechenzentren, Kühlung, Infrastruktur & Software. Denn wo grosse Sprachmodelle und KI-Anwendungen betrieben werden, braucht es vor allem eins: Strom, Speicher und Struktur.

💡 Welche Unternehmen profitieren indirekt vom KI-Boom?
💡 Welche Branchen bieten stabile Dividenden bei solider Bewertung?

Eine spannende Analyse für alle, die KI-Investments breiter denken wollen.

👉🏽 https://bxplus.ch/wall-street-live-mit-tim-schaefer/

KI-Hype – Wer profitiert? Wall Street Live mit Tim Schäfer

Mini-Futures auf SMI

Typ Stop-Loss Hebel Symbol
Short 13’444.11 19.55 BWCSGU
Short 13’720.10 13.73 S8QBLU
Short 14’226.69 8.90 BX0SPU
SMI-Kurs: 12’887.48 12.12.2025 17:31:12
Long 12’385.84 19.70 SP2B8U
Long 12’089.04 13.58 SZEBLU
Long 11’587.41 8.93 BO0SVU
Die Produktdokumentation, d.h. der Prospekt und das Basisinformationsblatt (BIB), sowie Informationen zu Chancen und Risiken, finden Sie unter: https://keyinvest-ch.ubs.com

Aktien in diesem Artikel

Apple Inc. 221.43 0.96% Apple Inc.