Zurück geht es hier Grüezi! Sie wurden auf finanzen.ch, unser Portal für Schweizer Anleger, weitergeleitet.  Zurück geht es hier.
27.03.2025 14:42:36

Deutscher Gerichtshof bestätigt Datenschutz-Klagerecht für Konsumentenverbände

KARLSRUHE (awp international) - In Deutschland können Konsumentenverbände bei Datenschutzverstössen gegen Unternehmen vor Gericht ziehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im jahrelangen Rechtsstreit zwischen Konsumentenschützern und dem Facebook-Konzern Meta klargestellt. Zuvor hatte er dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) den Fall bereits zweimal zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte geklagt, weil Facebook ihrer Ansicht nach im "App-Zentrum" für kostenlose Online-Spiele anderer Anbieter die Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informiert hatte. Nutzer sollten dort mit einem Klick auf "Sofort spielen" automatisch der Übermittlung verschiedener Daten an den Spielbetreiber zustimmen. Sie berechtigten die Anwendungen dadurch auch "Statusmeldungen, Fotos und mehr" zu posten.

Klagebefugnis stand im Zentrum des Verfahrens

Schon 2020 hatte der Vorsitzende BGH-Richter, Thomas Koch, erklärt, dass hier relativ eindeutig gegen den Datenschutz verstossen worden sei. Unklar war jedoch zunächst, ob auch Verbraucherschutzverbände ohne einen Auftrag konkret Betroffener gegen solche Verstösse vor Gericht vorgehen können. Der BGH setzte das Verfahren zweimal aus und wandte sich mit Fragen zur Auslegung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung an den EuGH.

Die Luxemburger Richterinnen und Richter bejahten eine Klagebefugnis der Verbraucherschützer. Entsprechend konnte die Frage heute auch in Karlsruhe abschliessen geklärt werden: Verbraucherverbände dürften gegen Verletzungen von Informationspflichten im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten vorgehen, so der BGH. Die Revision von Meta gegen ein Urteil des Kammergerichts Berlin - das die Sache ähnlich gesehen hatte - blieb ohne Erfolg. (Az. I ZR 186/17)/jml/DP/men

Analysen zu Meta Platforms (ex Facebook)

  • Alle
  • Kaufen
  • Hold
  • Verkaufen
  • ?
31.03.25 Meta Platforms Buy Jefferies & Company Inc.
03.03.25 Meta Platforms Outperform Bernstein Research
31.01.25 Meta Platforms Kaufen DZ BANK
30.01.25 Meta Platforms Buy UBS AG
30.01.25 Meta Platforms Buy Goldman Sachs Group Inc.
Eintrag hinzufügen

Erfolgreich hinzugefügt!. Zu Portfolio/Watchlist wechseln.

Es ist ein Fehler aufgetreten!

Kein Portfolio vorhanden. Bitte zusätzlich den Namen des neuen Portfolios angeben. Keine Watchlisten vorhanden. Bitte zusätzlich den Namen der neuen Watchlist angeben.

CHF
Hinzufügen

3 neue Aktien 📈 im BX Musterportfolio: Intuit, Deutsche Boerse & Euronext mit François Bloch

Im BX Morningcall werden folgende Aktien analysiert und erklärt – heute mit dem monatlichen Rebalancing:
NEU✅ Munich Re
NEU✅ Intercontinental Exchange
NEU✅ Deutsche Telekom

inklusive Rebalancing:
❌ Allison Transmission Holdings
❌ Nasdaq Inc
❌ Deckers Outdoor

👉🏽 https://bxplus.ch/bx-musterportfolio/

3 neue Aktien 📈 im BX Musterportfolio: Munich Re, Intercontinental Exchange & Deutsche Telekom mit François Bloch

Mini-Futures auf SMI

Typ Stop-Loss Hebel Symbol
Short 13’046.55 19.76 U80SSU
Short 13’361.60 13.14 B1LSOU
Short 13’815.86 8.87 BROSIU
SMI-Kurs: 12’588.31 02.04.2025 17:31:58
Long 12’060.00 19.99
Long 11’800.00 13.91
Long 11’254.89 8.96 S5TMZU
Die Produktdokumentation, d.h. der Prospekt und das Basisinformationsblatt (BIB), sowie Informationen zu Chancen und Risiken, finden Sie unter: https://keyinvest-ch.ubs.com

finanzen.net News

Datum Titel
{{ARTIKEL.NEWS.HEAD.DATUM | date : "HH:mm" }}
{{ARTIKEL.NEWS.BODY.TITEL}}