Zurück geht es hier Grüezi! Sie wurden auf finanzen.ch, unser Portal für Schweizer Anleger, weitergeleitet.  Zurück geht es hier.
22.07.2025 19:18:37

Gericht: Bundesregierung darf bei Facebook aktiv sein

(Ausführliche Fassung)

KÖLN (awp international) - Die Bundesregierung darf trotz Bedenken des Datenschutzbeauftragten weiterhin Öffentlichkeitsarbeit bei Facebook betreiben. Das Verwaltungsgericht Köln hat einer entsprechenden Klage des Bundespresseamtes in erster Instanz stattgegeben. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Anfang 2023 hatte der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber das für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung zuständige Bundespresseamt angewiesen, den Betrieb der Facebook-Seite der Bundesregierung einzustellen. Der Schritt wurde damit begründet, dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage für eine Behörde datenschutzkonform nicht möglich sei.

Dagegen war das Bundespresseamt vor Gericht gezogen. Die Facebook-Seite der Bundesregierung blieb während des laufenden Rechtsstreits aktiv - sie hat rund eine Million Follower.

Musterverfahren für Facebook-Seiten von Behörden

Das Bundespresseamt hatte die Klage auch damit begründet, dass man so in einer Art Musterverfahren Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten durch Behörden schaffen könne.

Konkret geht es dabei um die Klärung grundsätzlicher, komplexer Sach- und Rechtsfragen zum europäischen Datenschutzrecht. Auch die amtierende Datenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider vertritt die Auffassung, dass der Facebook-Mutterkonzern Meta Daten von Nutzern sammelt, ohne dass dafür eine wirksame Einwilligung der Nutzer vorliege. Deshalb dürfe die Bundesregierung die Plattform nicht nutzen.

Richter: Meta ist für Facebook verantwortlich

Das sahen die Kölner Verwaltungsrichter nun anders. Nicht das Bundespresseamt, sondern allein Meta sei verpflichtet, die Einwilligung der Facebook-Nutzer zu der Verwendung ihrer Daten einzuholen. Der Bundesregierung könne die Nutzung des sozialen Netzwerks deshalb nicht verboten werden.

Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Dann würde der Fall am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden.

Bundespresseamt: Facebook wichtiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit

Das Bundespresseamt will seine Facebookpräsenz fortführen. "Das Urteil bestätigt uns darin, an unserem Facebook-Auftritt als wichtigem Bestandteil unserer Öffentlichkeitsarbeit festzuhalten", sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius. Es sei Aufgabe des Bundespresseamtes, den Menschen dort, wo sie sich informieren, ein verlässliches Informationsangebot zu machen.

Dabei müsse man sich an der Mediennutzung der Menschen orientieren. "Soziale Medien sind für viele Menschen eine zentrale, teilweise die ausschliessliche Informationsquelle", sagte Kornelius./mhe/DP/stw

Analysen zu Meta Platforms (ex Facebook)

  • Alle
  • Kaufen
  • Hold
  • Verkaufen
  • ?
16.07.25 Meta Platforms Buy UBS AG
16.07.25 Meta Platforms Buy Jefferies & Company Inc.
26.06.25 Meta Platforms Buy UBS AG
23.06.25 Meta Platforms Outperform Bernstein Research
17.06.25 Meta Platforms Buy Jefferies & Company Inc.
Eintrag hinzufügen

Erfolgreich hinzugefügt!. Zu Portfolio/Watchlist wechseln.

Es ist ein Fehler aufgetreten!

Kein Portfolio vorhanden. Bitte zusätzlich den Namen des neuen Portfolios angeben. Keine Watchlisten vorhanden. Bitte zusätzlich den Namen der neuen Watchlist angeben.

CHF
Hinzufügen

Die besten Aktien der vergangenen 30 Jahre – Wall Street Live mit Tim Schäfer

Die 10 besten Aktien der letzten 30 Jahre im S&P 500.
Welche Aktien haben in den letzten 30 Jahren im S&P 500 die höchste Rendite erzielt? In diesem spannenden Interview zeigt uns Tim Schäfer ⁨@TimSchaeferMedia⁩ warum es nicht Apple oder Amazon auf Platz 1 geschafft haben, sondern ein Energy-Drink-Hersteller.

Gemeinsam werfen wir einen Blick auf die Top 10 Performer, viele davon überraschend unbekannt.

Highlights der Folge:
🔹 Monster Beverage – Vom Saftladen zum Milliardenunternehmen
🔹 Nvidia – KI-Boom und Chipdesign auf Weltklasse-Niveau
🔹 Amazon – Vom Online-Buchhändler zum globalen Tech-Giganten
🔹 Axon Enterprise – Taser und Bodycams für Polizei und Sicherheit
🔹 Netflix – Streaming-Pionier mit kontinuierlichem Wachstum
🔹 NVR – US-Hausbauer mit extrem teurer Aktie
🔹 Texas Pacific Land – Landbesitzer mit Einnahmen aus Öl und Wasser
🔹 Apple – Innovationsmaschine und Ökosystem mit starker Marge

👉🏽 https://bxplus.ch/wall-street-live-mit-tim-schaefer/

Die besten Aktien der vergangenen 30 Jahre – Wall Street Live mit Tim Schäfer

Mini-Futures auf SMI

Typ Stop-Loss Hebel Symbol
Short 12’395.91 19.21 BJ8SYU
Short 12’647.28 13.69 BANSGU
Short 13’134.20 8.72 BP9SUU
SMI-Kurs: 11’893.82 22.07.2025 17:31:39
Long 11’409.58 19.52 BBWS3U
Long 11’119.74 13.38 BMYSUU
Long 10’683.83 8.99 BUFSYU
Die Produktdokumentation, d.h. der Prospekt und das Basisinformationsblatt (BIB), sowie Informationen zu Chancen und Risiken, finden Sie unter: https://keyinvest-ch.ubs.com

finanzen.net News

Datum Titel
{{ARTIKEL.NEWS.HEAD.DATUM | date : "HH:mm" }}
{{ARTIKEL.NEWS.BODY.TITEL}}