| Experten-Kolumne |
15.03.2018 14:38:09
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Gute Alternativen gut versichern
Kolumne
Seit August 2016 ist der Leistungskatalog der Grundversicherung um fünf alternative Heilmethoden dauerhaft ergänzt worden. Dennoch ist es sinnvoll, eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschliessen.
Zu dieser Erweiterung des Leistungskatalogs hatte der Entscheid des Stimmvolks von Mai 2009 geführt, der sich für eine erneute Aufnahme der Komplementärmedizin ausgesprochen hatte, nachdem die Methoden bis 2005 bereits schon einmal Bestandteil der Grundversicherung waren, bevor sie vom damaligen Gesundheitsminister Didier Burkhalter aus dem Leistungskatalog verbannt wurden. Er verlangte von den Vertretern der alternativen Heilmethoden einen Nachweis darüber, ob die Behandlungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich seien (WZW-Kriterien). Dieser Nachweis konnte seitens der Vertreter nicht erbracht werden. Auch ein Gutachten im Auftrag des Departements des Inneren (EDI) kam zu dem Schluss, dass der Nachweis für alle Fachrichtungen als Ganzes nicht möglich sei.
Zusatzversicherung lohnt dennoch
Der Volksentscheid sorgte dann aber dennoch dafür, dass die komplementärmedizinischen Leistungen im Jahr 2012 wieder in die Grundversicherung aufgenommen wurden, zunächst provisorisch für fünf Jahre und seit August 2016 dauerhaft. Obwohl medizinisch umstritten, sind gemäss Umfragen rund 75 Prozent der Versicherten in der Schweiz positiv gegenüber Behandlungen der Komplementärmedizin eingestellt.
Trotz der Aufnahme dieser fünf Heilmethoden in die Grundversicherung lohnt sich die Aufrechterhaltung, respektive der Abschluss einer Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden aus verschiedenen Gründen: Für Versicherte mit einer entsprechenden Zusatzversicherung kann es nämlich finanziell interessanter sein, die erwähnten Therapieformen bei einem nichtärztlichen Therapeuten in Anspruch zu nehmen. Denn in diesen Fällen werden die betreffenden Leistungen in der Regel ohne Franchise und mit einem Selbstbehalt von 10 bis 25 Prozent entschädigt.
Von einer Kündigung einer bestehenden Zusatzversicherung für alternative Heilnethoden ist abzuraten, da die Komplementärmedizin letztlich ein weitaus grösseres Spektrum umfasst, als diese sechs Methoden und zudem die Mehrheit der homöopathischen Therapeuten nicht als Ärzte praktizieren. Und die wenigen Schulmediziner mit einer homöopathischen Zusatzausbildung, deren Leistungen über die Grundversicherung gedeckt sind, haben in den meisten Fällen einen sehr grossen Patientenstamm.
Für diejenigen Versicherten, die bislang noch nicht über eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden verfügen, kann es sich lohnen, den Abschluss einer solchen Lösung ins Auge zu fassen, selbst wenn sie keine besonders grosse Affinität zu den betreffenden Methoden haben. Denn haben sie erst einmal Allergien oder Schmerzen, die sie alternativ behandeln lassen möchten, wird ihnen ein Neuabschluss verwehrt. Wer sich für den Abschluss einer Zusatzversicherung entscheidet, sollte sich informieren, welche Therapieformen anerkannt sind, und darauf achten, dass die Therapeuten von der Krankenkasse anerkannt sind. Andererseits sollten sich die Versicherten der Franchise, des Selbstbehalts und der Deckungslimiten bewusst sein.
Stephan Wirz ist Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG, einer führenden Anbieterin von Versicherungslösungen im Privatkundenbereich.
Stephan Wirz ist Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG, einer führenden Anbieterin von Versicherungslösungen im Privatkundenbereich.
Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.
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