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Leitlinien vorgelegt |
10.07.2025 16:44:00
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Transparenz, Urheberrecht & CO.: EU-Verhaltenskodex soll ChatGPT und Co zügeln

Ein neuer Verhaltenskodex soll Anbietern grosser Modelle Künstlicher Intelligenz helfen, zentrale Vorgaben eines EU-Gesetzes umzusetzen - etwa zu Transparenz oder Urheberrecht.
Der Kodex, den EU-Kommission und Mitgliedstaaten noch billigen müssen, richtet sich an Anbieter sogenannter General-Purpose-KI-Systeme. Diese vielseitig einsetzbaren Modelle wie etwa OpenAIs ChatGPT-4 oder Googles Gemini können Texte schreiben, Sprache analysieren oder programmieren.
Der Kodex enthält Kapitel zu Transparenz, Urheberrecht sowie Sicherheit und Systemrisiken. Ein Formular soll es Anbietern erleichtern, technische Angaben übersichtlich zu erfassen. Dadurch sollen Informationen für Aufsichtsbehörden und nachgelagerte KI-Entwickler besser zugänglich sein.
Erste Regeln des KI-Gesetzes der EU greifen bald
Vor einem Jahr hatte die EU ein umfassendes KI-Gesetz beschlossen. Einige der Vorschriften aus dem Gesetz gelten bereits, weitere treten nun Anfang August dieses Jahres zunächst für neue KI-Modelle in Kraft. Für bereits auf dem Markt befindliche Systeme wie beispielsweise Chat-GPT-4 gelten sie erst ab kommendem Jahr.
Der freiwillige Kodex soll Anbietern jedoch schon jetzt einen Rahmen bieten, um die künftig auf sie zukommenden Pflichten besser erfüllen zu können. Wer den Kodex freiwillig unterzeichnet, könne seine "gute Absicht" dokumentieren und von einem geringeren Verwaltungsaufwand sowie höherer Rechtssicherheit profitieren, so die Kommission.
Urheberrecht und Sicherheit im Fokus
Anbieter erhalten zudem praktische Leitlinien, wie sie die Vorgaben des EU-Urheberrechts umsetzen können. Dazu gehört etwa, Websites zu berücksichtigen, die ihre Inhalte vom automatisierten Auslesen ausgeschlossen haben sowie die Einrichtung von Kontaktstellen für Rechteinhaber.
Für besonders leistungsstarke KI-Modelle mit potenziellen Risiken - etwa im Hinblick auf die Entwicklung neuer Chemie- oder Biowaffentechnologien oder bei denen die Möglichkeit eines Kontrollverlusts über die Technologie besteht - sollen erweiterte Anforderungen gelten. Anbieter sollen unter anderem Risikoberichte erstellen und bei Bedarf externe Prüfer einbeziehen.
Freiwillig, aber mit Signalwirkung?
Auch wenn der Kodex nicht verpflichtend sein soll, sieht die EU-Kommission ihn als wichtiges Instrument, um Unternehmen den Übergang zum neuen europäischen Regelwerk zu erleichtern. Anbieter, die sich dem Kodex nicht anschliessen, müssen ihre eigene Vorgehensweise entwickeln, um ihre Rechtskonformität nachzuweisen, was mit grösserem Aufwand verbunden sein dürfte.
/mxx/DP/men
BRÜSSEL (awp international)
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