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Experten-Kolumne 26.04.2013 09:47:57

Vorbezug von Pensionskassengeldern

Kolumne

Überall werden hierzulande im Moment Wohnimmobilien gebaut. Der durch tiefe Zinsen und hohe Nachfrage ausgelöste Boom ist unübersichtlich. Viele Mieter überlegen sich, ob sie ein Mietobjekt gegen eine eigene Wohnung oder Haus tauschen und dadurch günstigere Wohnkosten haben.

Bei hoher Nachfrage und beschränktem Angebot ist es ein ökonomisches Prinzip, dass die Preise entsprechend hoch sind, beziehungsweise im Begriff sind zu steigen. Viele Käufer können deshalb nicht genügend eigene Mittel einbringen und greifen auf ihr Vermögen in der Pensionskasse zurück. Der im Fachjargon als WEF-Bezug bezeichnete Vorgang birgt jedoch sowohl makroökonomische als auch individuelle Risiken.

Makroökonomisch deshalb, weil sich durch den WEF-Bezug die Nachfrage in einem bereits erhitzten Markt weiter erhöht und die Preise kontinuierlich steigen. Steigende Preise verlangen von potentiellen Käufern wiederum ein höheres Eigenkapital, dass sie ohne WEF-Bezug nicht zur Verfügung haben. Eine Spirale, die tendenziell zu einer Überhitzung führen kann.

Das individuelle Risiko ist auf den ersten Blick offensichtlich: Geld, das für den Kauf einer Immobilie bezogen wird, steht im Pensionierungsalter nicht als Rente zur Verfügung, es sei denn, man verkauft die Wohnung oder das Haus beim Erreichen des Pensionierungsalters.

Ignoriert wird aber gerne der Fakt, dass etwa die Hälfte der Ehen in der Schweiz geschieden werden. Muss in diesem Fall die Immobilie zu einem schlechten Preis notverkauft werden, geht auch ein Teil des Eigenkapitals verloren. Bei einem WEF-Bezug betrifft dies das Pensionskassengeld. Die Altersleistungen werden dadurch markant reduziert und es führt dazu, dass die Altersrenten aus der ersten und zweiten Säule nicht zum Leben reichen.

Was bedeutet dies nun konkret? Der WEF-Bezug hat beschränkt mit der beruflichen Vorsorge zu tun und eine Einschränkung muss zwingend ins Auge gefasst werden. Will jemand einen WEF-Bezug machen, dann sollte er eine klare Strategie haben und sich über die langfristigen Konsequenzen ein genaues Bild machen.

Risiken bestehen auch bei Personen, die sich selbständig machen wollen und die Möglichkeit haben, Pensionskassengelder für die Unternehmensgründung einzusetzen. Es gibt zwar Auflagen für den Bezug, aber auch in diesem Bereich sind die Risiken nicht zu unterschätzen. Gemäss einer aktuellen Schätzung überleben 75% der neu gegründeten Firmen die ersten fünf Jahre nicht. Die Liquidation einer Unternehmung führt zu einem Teil- oder Totalverlust des Eigenkapitals. Kommt ein Teil des Kapitals aus der Pensionskasse führt dies wie beim WEF-Bezug zu einer markanten Reduktion der späteren Altersrenten.

Das alles mag nun eher kritisch tönen. Die Schweiz lebt gut mit den vielen KMU’s und dem notwendigen Unternehmensgeist und ich persönlich finde, dass dies unbedingt gefördert werden muss. Ist das BVG aber das richtige Instrument um Wirtschaftsförderung zu treiben? Ich glaube nein, da mit diesen Möglichkeiten des Vorbezugs unbekannte Risiken in die Zukunft verschoben werden und am Ende die Gemeinschaft, sprich der Steuerzahler, für die fehlenden Rentenleistungen einspringen muss.

Franz Zwyssig, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.

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