ams-OSRAM Aktie 137918297 / AT0000A3EPA4
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18.12.2025 07:16:03
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EQS-Adhoc: ams-OSRAM AG: ams OSRAM kündigt partielles Rückkaufangebot für bis zu 300 Millionen EUR des Nominalwertes seiner ausstehenden Wandelanleihen mit Fälligkeit 2027 an
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EQS-Ad-hoc: ams-OSRAM AG / Schlagwort(e): Anleihe Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange ams OSRAM kündigt partielles Rückkaufangebot für bis zu 300 Millionen EUR des Nominalwertes seiner ausstehenden Wandelanleihen mit Fälligkeit 2027 an Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (18. Dezember 2025) – ams OSRAM (die „Gesellschaft”) gibt die Einleitung eines Rückkaufangebots für Wandelanleihen bekannt und lädt die derzeitigen Anleihegläubiger ein, Angebote zum Verkauf von bis zu EUR 300 Mio. des Nominalwertes der ausstehenden Wandelanleihen in Höhe von EUR 760 Mio. mit Fälligkeit in 2027 (ISIN: DE000A283WZ3) einzureichen (die „Anleihen“) (das „Rückkaufangebot“).
Der Rückkaufpreis pro angebotener Anleihe wird im Rahmen eines “Dutch Auction“-Verfahrens festgelegt und wird zwischen 94,00 % und 96,00 % des Nennbetrags pro Anleihe liegen (entspricht 94.000 EUR und 96.000 EUR pro Anleihe). Die Gesellschaft wird ausserdem die auf die gekauften Anleihen aufgelaufenen Zinsen ab und einschliesslich des Zinszahlungstags der Anleihen unmittelbar vor dem Vollzugstag (wie unten definiert) bis zum, jedoch ohne den Vollzugstag, zahlen.
Die Cooling-Off-Periode, während der keine Verkaufsangebote angenommen werden, beginnt am 19. Dezember 2025 und endet am 9. Januar 2026. Die Rückkaufsfrist beginnt am 12. Januar 2026 und endet am 16. Januar 2026 um 17:00 Uhr MEZ.
Die Abwicklung wird voraussichtlich am 21. Januar 2026 stattfinden (der „Vollzugstag“).
Die Anleihen sind im nicht regulierten Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und werden dort gehandelt (ISIN: DE000A283WZ3).
Anleihegläubiger werden auf das Rückkaufinserat verwiesen, das auf der Website der Gesellschaft unter [https://ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/share-capital/convertible-bond-buy-back] veröffentlicht ist.
Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung stellt keine Einladung zur Teilnahme an dem Rückkaufangebot in Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Rückkaufangebot oder eine solche Teilnahme nach geltenden Gesetzen und Vorschriften unzulässig ist, oder an Personen, für die eine solche Teilnahme unzulässig ist. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Jurisdiktionen durch Gesetze und Vorschriften eingeschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung oder anderer darin genannter Informationen gelangen, sind von der Gesellschaft und dem Dealer Manager verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoss gegen die Wertpapiergesetze einer solchen Jurisdiktion darstellen.
DIESE BEKANNTMACHUNG DARF WEDER DIREKT NOCH INDIREKT VERÖFFENTLICHT, VERBREITET ODER ÜBERMITTELT WERDEN (I) AN US-PERSONEN (IM SINNE DER REGULATION S DES US-WERTPAPIERGESETZES VON 1933) (EINE „US-PERSON”), (II) AN PERSONEN MIT WOHNSITZ ODER AUFENTHALT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHREN TERRITORIEN UND BESITZTÜMERN (EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO, DEN AMERIKANISCHEN JUNGFERNINSELN, GUAM, AMERIKANISCH-SAMOA, WAKE UND DEN NÖRDLICHEN MARIANEN), EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER DEM DISTRICT OF COLUMBIA (DIE „VEREINIGTEN STAATEN”) (III) IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, (IV) UNTER NUTZUNG DER POST ODER DURCH ANDERE MITTEL ODER INSTRUMENTE DES INTERSTAATLICHEN ODER AUSLÄNDISCHEN HANDELS ODER DURCH EINE EINRICHTUNG EINER NATIONALEN WERTPAPIERBÖRSE DER VEREINIGTEN STAATEN, UND DIE ANLEIHEN KÖNNEN IM RAHMEN DES RÜCKKAUFANGEBOTS NICHT DURCH SOLCHE NUTZUNG, MITTEL, INSTRUMENTE ODER EINRICHTUNGEN ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER VON EINER US-PERSON ANGEBOTEN WERDEN ODER (V) IN EINE ANDERE JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE BEKANNTMACHUNG UNZULÄSSIG WÄRE.
Diese Bekanntmachung stellt keine Verlängerung eines Rückkaufangebots für Wertpapiere der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten dar. Es wird kein Rückkaufangebot für den Verkauf der Anleihen innerhalb der Vereinigten Staaten oder an Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in den Vereinigten Staaten oder für deren Rechnung oder zu deren Gunsten abgegeben. Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger im Sinne von Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die „Verordnung”) sind oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (vermögende Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen etc.) (alle diese Personen werden zusammen als „relevante Personen” bezeichnet). Dieses Dokument richtet sich ausschliesslich an relevante Personen und darf nicht von Personen, die keine relevanten Personen sind, als Grundlage für Handlungen herangezogen oder als verlässlich angesehen werden. Alle Investitionen oder Investitionsaktivitäten, auf die sich dieses Dokument bezieht, stehen nur relevanten Personen zur Verfügung und werden nur mit relevanten Personen durchgeführt. Jedes vermeintliche Verkaufsangebot von Anleihen, das direkt oder indirekt aus einem Verstoss gegen diese Beschränkungen resultiert, ist ungültig, und jedes vermeintliche Verkaufsangebot von Anleihen, das von einer US-Person oder einer für Rechnung einer US-Person handelnden Person oder von einer in den Vereinigten Staaten ansässigen Person oder einem Agenten, Treuhänder oder anderen Vermittler, der auf nicht-diskretionärer Basis für einen Auftraggeber handelt, der Anweisungen aus den Vereinigten Staaten erteilt, gemacht wird, ist ungültig und wird nicht angenommen. Jeder Inhaber der Anleihen, der an dem Rückkaufangebot teilnimmt, erklärt, dass (A) er keine US-Person ist, sich nicht in den Vereinigten Staaten aufhält und nicht von den Vereinigten Staaten aus an diesem Rückkaufangebot teilnimmt, oder (B) er auf nicht-diskretionärer Basis für einen Auftraggeber handelt, der keine US-Person ist, seinen Aufenthaltsort ausserhalb der Vereinigten Staaten hat und keinen Auftrag zur Teilnahme an diesem Rückkaufangebot aus den Vereinigten Staaten erteilt.
Über ams OSRAM: Die ams OSRAM Gruppe (SIX: AMS) ist ein weltweit führender Anbieter innovativen Licht- und Sensorlösungen. Mit mehr als 110 Jahren Branchenerfahrung verbinden wir Ingenieurskunst und globale Fertigungen mit Leidenschaft für bahnbrechende Innovationen. Unser Ansporn, die Grenzen der Beleuchtung, Visualisierung und Sensorik ständig zu erweitern, ermöglicht grundlegende Fortschritte in den Märkten Automobil, Industrie, Medizin und Consumer-Elektronik. „Sense the power of light“ – unser Erfolg basiert auf einem tiefen Verständnis des Potenzials von Licht und unserem einzigartigen Portfolio an Emitter- und Sensortechnologien. Rund 19.700 Mitarbeiter weltweit konzentrieren sich auf wegweisende Innovationen im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Megatrends wie Digitalisierung, Smart Living und Nachhaltigkeit. Das spiegelt sich in über 13.000 erteilten und angemeldeten Patenten wider. Die Gruppe mit Hauptsitz in Premstätten/Graz (Österreich) und Co-Hauptsitz in München (Deutschland) erzielte 2024 einen Umsatz von 3,4 Milliarden Euro und ist als ams-OSRAM AG an der SIX Swiss Exchange notiert (ISIN: AT0000A3EPA4).
Mehr über uns erfahren Sie auf https://ams-osram.com
Ams ist eine eingetragene Handelsmarke der ams-OSRAM AG. Zusätzlich sind viele unserer Produkte und Dienstleistungen eingetragene oder angemeldete Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Alle übrigen hier genannten Namen von Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder eingetragene Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber sein.
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Ende der Insiderinformation
18.12.2025 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group |
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| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | ams-OSRAM AG |
| Tobelbader Strasse 30 | |
| 8141 Premstaetten | |
| Österreich | |
| Telefon: | +43 3136 500-0 |
| E-Mail: | investor@ams-osram.com |
| Internet: | https://ams-osram.com/ |
| ISIN: | AT0000A3EPA4 |
| WKN: | A118Z8 |
| Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; BX, SIX, Wiener Börse (Vienna MTF) |
| EQS News ID: | 2247724 |
| Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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2247724 18.12.2025 CET/CEST
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Ferrari versus Privatbank: Luxus ist nicht Vertrauen – Marco Parroni zu Gast im BX Morningcall
Im heutigen BX Morningcall spricht David Kunz gemeinsam mit François Bloch mit Gast Marco Parroni (heute Uniq Prime, ehemals Julius Bär) über Markenführung im Private Banking: Warum „Luxus“-Denken oft in die falsche Richtung führt, wie Sponsoring und Partnerships (u.a. rund um Formel E) als echter Wertetransfer funktionieren – und weshalb ein Ökosystem-Ansatz häufig mehr bringt als klassische KPI-Logik.
Themen im Gespräch:
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💡Wie man Brand-Impact realistisch misst
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💡Was Marco Parroni heute mit Uniq Prime aufbaut
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